Heft-DVD einer Computerzeitung

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
ich-hab-da-mal-ne-frage
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Heft-DVD einer Computerzeitung

Hallo,

ein fiktiver Fall, den es in ähnlicher Form leider immer wieder gibt: Die in Plastik eingeschweißte Zeitung "PC-Schundblatt" wirbt auf der Titelseite groß mit einer Vollversion des Programms "Ganz Toll 2.0 mit Superfunktion XY". Ein Kunde kennt dieses Programm und weiß, daß es teuer und gut ist. Er kauft deshalb die Zeitung, um so an eine billige legale Vollversion von "Ganz Toll 2.0 mit Superfunktion XY" zu kommen.
Als er das Programm installiert, stellt er fest, daß es nur eine Demo ist, der die Superfunktion XY fehlt. Dafür nervt dieses Programm mit ständigen Werbefenstern, daß man die Vollversion MIT Superfunktion XY für den vierfachen Heftpreis nachkaufen könne. Als er genauer im Heft nachliest, findet er auch dort entsprechende Werbung - die auf der Titelseite angekündigte Vollversion gibt es also nicht.
Der Kunde fühlt sich natürlich betrogen.
An wen kann er sich nun wenden? Den Zeitungshändler? Der wußte evtl. gar nichts vom Fehlen der Vollversion, weil die Hefte alle eingeschweißt verkauft werden. Außerdem hat der Zeitungskäufer keinen Kaufbeleg mehr und das Heft ist ja bereits verwendet (Hülle aufgerissen, Heft-DVD herausgerissen, deren Hülle aufgerissen usw.).
An den Verlag? Der hat ja die Mogelpackung mit der falschen und für den Käufer kaufentscheidenden sinngemäßen Angabe "Vollversion Ganz Toll 2.0 mit Superfunktion XY enthalten" produziert.
Oder gar an den Softwarehersteller? Der Zeitungskäufer recherchierte im Internet und erfuhr, daß es diesen Betrug mit der Vollversion "Ganz Toll 2.0 mit Superfunktion XY" auch bei anderen Computerzeitungen aus anderen Verlagen gab, es also schon denkbar erscheint, daß der Softwarehersteller an der Täuschung aktiv beteiligt war.
Ich freue mich auf die Antworten, da es den fiktiven Fall leider immer wieder nicht ganz so fiktiv gibt...

Gruß
ich-hab-da-mal-ne-frage

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

quote:
Den Zeitungshändler?


--- Ja, der ist nämlich der Vertragspartner und somit der Gewährleistungsgeber.


Viele Grüße, Michael

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#2
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

wie hoch ist denn der schaden? 4,99€???

:dau:

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