Hecke schneiden auf dem Nachbargrundstück

7. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Weis123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hecke schneiden auf dem Nachbargrundstück

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Zuständigkeit des Heckenverschnitts. Und zwar verlangt unsere Nachbarin, dass wir unsere Hecke, die als Sichtschutz für beide Seiten dient, auf Ihrer Seite verschneiden, da es unsere Hecke ist. Die Hecke steht zwar auf unserem Grundstück, aber nur minimal (keinen halben Meter) abweichend von der Grundstücksgrenze zu Ihrem Grundstück. Wir und auch unsere Nachbarin haben das Grundstück damals gekauft, da stand die Hecke auch schon. Wir sehen es aber nicht ein Ihre Seite zu schneiden, da sie immerhin auch den Vorteil des Sichtschutzes von der Hecke hat und wir der Meinung sind, dass ihr Grundstück oder dessen Nutzen davon nicht beeinträchtigt ist. Das Gespräch mit der Nachbarin haben wir schon gesucht, aber Sie besteht darauf, dass wir schneiden und hat uns nun auch ein Schreiben in den Briefkasten gesteckt, in dem Sie uns einen Frist von 16Tagen setzt die Hecke zu schneiden. Es ist Oktober, jeder Tag ist verregnet und arbeiten gehen wir beide auch in Vollzeit. Es geht in diesem Fall nicht um die Höhe der Hecke, sondern um die Breite. Wer ist hier nun in der Pflicht?

Vielen Dank im Vorraus

Ärgert der Nachbar?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Weis123):
Es ist Oktober, jeder Tag ist verregnet und arbeiten gehen wir beide auch in Vollzeit.

Das soll jetzt was genau aussagen?



Zitat (von Weis123):
Wer ist hier nun in der Pflicht?

Kommt darauf an, wie genau die Regelungen in eurer Gemeinde bzw. für eure Straße sind.



PS: ich hatte auch mal so ein Problem. Ich habe die Hecke geschnitten, bis an die Grenze. Das war das letzte mal das der Nachbar mich diesbezüglich angesprochen hatte ... War mir aber egal, meine Seite war ja noch schön ... :devil:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Falls das Nachbarrecht deines Bundeslandes nichts anderes regelt:

Es ist DEINE Hecke auf DEINEM Grundstück. Unabhängig davon, ob die Nachbarin aus der Hecke Vorteile zieht - wie den Sichtschutz - bist du zum Schnitt verpflichtet.

Du kannst die Nachbarin jedoch "motivieren" sich an den Arbeiten zu beteiligen, indem du ankündigst, die Hecke zu entfernen, weil es dir alleine zu viel Arbeit ist.

Aber auch hier gilt, die Beachtung des Nachbarrechtes (Stichwort EInfriedungspflicht?)

1x Hilfreiche Antwort

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