Hecke & Neubau

1. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb458872-64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hecke & Neubau

Hallo. Ich hab ein BauGrundstück gekauft und fange an zu bauen. Bei grobabsteckung wurde festgestellt das die Hecke von Nachbarn über einen Meter auf unserem Grundstück rüberwächst. Da die Garage (laut Bebauungsplan) an diese Grenze Gesetz werden muss, muss die Hecke bis zur Grenze ab. Meine Frage, kann ich es von dem Nachbarn verlangen das er die Hecke bis dahin abschneidet? Oder besteht da bestandsrecht und Verjährungsfrist? Die Hecke wurde in den 70er gepflanzt und ist auch etwa 3-4M hoch. Bauvorhaben ist im Hessen.
Danke im Voraus

Ärgert der Nachbar?

Ärgert der Nachbar?

Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Nachbarschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16550 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
Meine Frage, kann ich es von dem Nachbarn verlangen das er die Hecke bis dahin abschneidet?

Ja.

Zitat:
Oder besteht da bestandsrecht und Verjährungsfrist?

Das Problem sind eher Naturschutzvorschriften. Hecken dürfen oft nur außerhalb der Vogelbrutzeit zurückgeschnitten werden. Und die fängt im März an und geht bis Oktober.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Verlangen kann man viel... die Frage ist, was bringt es für den Frieden zwischen den Nachbarn, wenn man gleich Forderungen aufstellt?... was sagt der Nachbar denn in einem ersten freundlichen Gespräch, bei dem man sich darüber unterhält, dass die Garage laut Plan direkt in seiner Hecke stehen würde und wie man das jetzt löst?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4246 Beiträge, 2421x hilfreich)

Die Forderung an den Nachbarn auf Rückschnitt sollte gestellt werden (mit Fristsetzung), dürfte aber nicht durchsetzbar sein, da der Anspruch verjährt ist.
Damit bleibt dem TE aber noch das Recht, die Hecke selbst zu entfernen, soweit sie sich auf seinem Grundstück befindet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8413 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Bei grobabsteckung wurde festgestellt ...


Die Messung würde ich vorher präzisieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_rv.html#docid:169758,1,20141009

Der Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt gegen den Nachbarn (d.h. dass der Nachbar selbst Hand anlegen (lassen) muss) unterliegt der Verjährung > § 43 Hessisches Nachbarrechtsgesetz

Allerdings verjährt das Selbsthilferecht des § 910 BGB nicht.

Das Land Hessen hat dazu auch eine Broschüre herausgegeben - siehe dort Seite 11/12 Überhang (Überwuchs)
https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/nachbarrecht.pdf

Zitat (von calimero2010):
Verlangen kann man viel... die Frage ist, was bringt es für den Frieden zwischen den Nachbarn, wenn man gleich Forderungen aufstellt?

Klar wird/sollte man es zuerst einmal freundlich versuchen.
Ein Nachbar, der die Grenzen überschreitet und fremdes Eigentum benutzt, sollte aber auch einsehen, dass ER den Frieden stört.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Der Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt gegen den Nachbarn (d.h. dass der Nachbar selbst Hand anlegen (lassen) muss) unterliegt der Verjährung > § 43 Hessisches Nachbarrechtsgesetz

Allerdings verjährt das Selbsthilferecht des § 910 BGB nicht.

Das Land Hessen hat dazu auch eine Broschüre herausgegeben - siehe dort Seite 11/12 Überhang (Überwuchs)
https://justizministerium.hessen.de/sites/default/files/media/hmdjie/nachbarrecht.pdf

Zitat (von calimero2010):
Verlangen kann man viel... die Frage ist, was bringt es für den Frieden zwischen den Nachbarn, wenn man gleich Forderungen aufstellt?

Klar wird/sollte man es zuerst einmal freundlich versuchen.
Ein Nachbar, der die Grenzen überschreitet und fremdes Eigentum benutzt, sollte aber auch die Einsicht haben, dass ER den Frieden stört.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb458872-64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach dem ersten Gespräch heute war der Nachbar nicht davon begeistert und hat uns einen Vorschlag unterbreitet. Wir sollten die Hecke so lassen wie die ist und auf unsere Garage verzichten. Wir haben nachgeschaut die Hecke wurde direckt an der Grenze gepflanzt und ist in zwei Reihen gesetzt. Wie wir es sehen konnten sitzt die zweite Reihe auf unsere Grundstück. Desweiteren Wenn die Hecke aber weg muss würde es einen Preisminderung für das Nachbarhaus bedeuten und wenn wir die Hecke selbst wegschneiden würde der Nachbar mich um Schadensersatz verklagen. Ist so was überhaupt möglich?

-- Editiert von fb458872-64 am 01.02.2017 17:43

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von fb458872-64):
Nach dem ersten Gespräch heute war der Nachbar nicht davon begeistert und hat uns einen Vorschlag unterbreitet. Wir sollten die Hecke so lassen wie die ist und auf unsere Garage verzichten.
Witzig. Nun, ich würde an deiner Stelle mein Bauvorhaben nun wie geplant in die Tat umsetzen und alles auf meinem Grundstück, was stört, beseitigen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von fb458872-64):
Wenn die Hecke aber weg muss würde es einen Preisminderung für das Nachbarhaus bedeuten und wenn wir die Hecke selbst wegschneiden würde der Nachbar mich um Schadensersatz verklagen. Ist so was überhaupt möglich?

Der Nachbar ist ein Scherzkeks, schriftlich mit Frist auffordern seine Hecke kann er selbst entfernen, andernfalls wird die Hecke bis an die Grundstücksgrenze entfernt.
Zitat (von drkabo):
Und die fängt im März an und geht bis Oktober.

Genau deshalb lässt man dem Nachbarn die Chance die Hecke selbst innerhalb 14 Tagen vom Grundstück zu entfernen, wenn nicht entfernt man diese selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von fb458872-64):
auf unsere Garage verzichten.
Na der ist wirklich lustig drauf. Mit dem werdet ihr sicher noch weiter euren Spass haben, aber immer nachgeben ist ja keine Lösung.


Zitat (von fb458872-64):
Wie wir es sehen konnten sitzt die zweite Reihe auf unsere Grundstück.
Die Hecke, die auf eurem Grundstück steht (d.h. der Stammbereich ist vollständig auf eurem Grundstück), ist eure Hecke - damit könnt ihr tun und lassen was ihr wollt.


Zitat (von fb458872-64):
Desweiteren Wenn die Hecke aber weg muss würde es einen Preisminderung für das Nachbarhaus bedeuten
Na und? Daran ist der Nachbar selber schuld, denn er hat sich beim Setzen seiner Hecke nicht an geltendes Recht gehalten.


Zitat (von fb458872-64):
und wenn wir die Hecke selbst wegschneiden würde der Nachbar mich um Schadensersatz verklagen.
Davor schützt, wenn man sich selbst an Recht und Gesetze hält > hier die Fristsetzung vor Ausübung des Selbsthilferechtes.

Aber bitte nicht vergessen: vorher unbedingt vergewissern, dass die Grenzsteine oder der Zaun auch wirklich da sitzen, wo sie sitzen müssten > war für den Neubau schon ein Vermessungsbüro involviert?

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von fb458872-64):

Wir sollten die Hecke so lassen wie die ist und auf unsere Garage verzichten.


Sagen Sie ihm doch "Kein Thema, wo auf Ihrem Grundstück soll ich meine Garage denn hinsetzen?" ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ist denn geklärt, dass die Garage auf die Grenze gesetzt werden darf?

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
fb458872-64
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja Vermesser war schon da. Und ja Baugenehmigung für die Garage ist auch da

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen