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Hautarzt verlangt 40 EUR für 5 A4 Kopien aus Akte

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Hautarzt verlangt 40 EUR für 5 A4 Kopien aus Akte


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Der Versicherer möchte nun Auskunft über vorliegende Erkrankungen wie z.B. Allergien.

Da mein Hautarzt und mich 500 km umzugsbedingt trennen, habe ich ihn gebeten, mir die alten Allergietest-Ergebnisse mitzuteilen.

Mir wurde am Telefon gesagt, dass mir die Unterlagen zugesandt werden können, dies jedoch 40 EUR kosten würde.
Da ich dringend auf die Auskunft angewiesen bin, habe ich dem zugestimmt.

Nun haben mich die Unterlagen erreicht.
Es handelt sich hierbei um 5 A4 Kopien (einseitig) sowie ein A4 Blatt mit einem kurzen Satz, wo der Arzt bestätigt, dass ich mich in seiner Behandlung befand, sowie 3 Stichpunkte zu den vorliegenden Diagnosen.
(insgesamt 49 Wörter, ohne Briefkopf)

Die Abrechnung gestaltet sich wie folgt:

GO-Nr. Leistungsbezeichnung Gebühr Faktor Betrag
80 Schriftliche gutachtliche Äußerung 17,49 2,300 40,22
96x5 Schreibgebühr, je Kopie 0,17 1,000 0,85

In der Rechnung steht, dass diese Leistung gemäß GoÄ 1996 berechnet wurde.

Ist es rechtmäßig, für eine "gutachtliche Äußerung" - bestehend aus 49 Wörtern, ohne Briefkopf - 40,22 EUR zu verlangen?

Mit freundlichen Grüßen,
martinmartin

-- Editiert martinmartin am 14.08.2012 17:56


von martinmartin am 14.08.2012 17:51
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 31 weitere Beiträge zum Thema "verlangt".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Hautarzt verlangt 40 EUR für 5 A4 Kopien aus Akte
quote:
Ist es rechtmäßig, für eine "gutachtliche Äußerung" - bestehend aus 49 Wörtern, ohne Briefkopf - 40,22 EUR zu verlangen?
Ja. Nach GOÄ darf der Arzt den einfachen Gebührensatz nach billigem Ermessen um den bis zu 2,3fachen Faktor (Schwellenwert) erhöhen. Darüber müsste er die Erhöhung begründen.

Allerdings bedarf es bei einer gutachterlichen Äusserung nach Nr. 80 eigentlich eines schriftlichen Auftrages. Ob das nicht doch eher eine kurze Bescheinigung nach Nr. 70 GOÄ ist, die dann ohne Begründung max. 5,36 kosten dürfte oder ein Krankheit- und Befundbericht nach Nr. 75 (max. 17,43€) ist, kann von hier aus aber nicht beurteilt werden und die Frage ist auch, was du da beauftragt hast bzw. was die Versicherung genau für Unterlagen wollte.


Edit: Eine gutachterliche Äusserung liegt z.B. schon dann vor, wenn eine Prognose zu Erkrankungen abgegeben wurde.

-- Editiert florian3011 am 14.08.2012 22:08


von florian3011 am 14.08.2012 21:55
Status: Unsterblich (2965 Beiträge)
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