Hautarzt verlangt 40 EUR für 5 A4 Kopien aus Akte
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Der Versicherer möchte nun Auskunft über vorliegende Erkrankungen wie z.B. Allergien.
Da mein Hautarzt und mich 500 km umzugsbedingt trennen, habe ich ihn gebeten, mir die alten Allergietest-Ergebnisse mitzuteilen.
Mir wurde am Telefon gesagt, dass mir die Unterlagen zugesandt werden können, dies jedoch 40 EUR kosten würde.
Da ich dringend auf die Auskunft angewiesen bin, habe ich dem zugestimmt.
Nun haben mich die Unterlagen erreicht.
Es handelt sich hierbei um 5 A4 Kopien (einseitig) sowie ein A4 Blatt mit einem kurzen Satz, wo der Arzt bestätigt, dass ich mich in seiner Behandlung befand, sowie 3 Stichpunkte zu den vorliegenden Diagnosen.
(insgesamt 49 Wörter, ohne Briefkopf)
Die Abrechnung gestaltet sich wie folgt:
GO-Nr. Leistungsbezeichnung Gebühr Faktor Betrag
80 Schriftliche gutachtliche Äußerung 17,49 2,300 40,22
96x5 Schreibgebühr, je Kopie 0,17 1,000 0,85
In der Rechnung steht, dass diese Leistung gemäß GoÄ 1996 berechnet wurde.
Ist es rechtmäßig, für eine "gutachtliche Äußerung" - bestehend aus 49 Wörtern, ohne Briefkopf - 40,22 EUR zu verlangen?
Mit freundlichen Grüßen,
martinmartin
-- Editiert martinmartin am 14.08.2012 17:56
von martinmartin am 14.08.2012 17:51
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