Hausverwaltung vergibt einen geänderten Auftrag,was können wir dagegen unternehmen?

13. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)
Hausverwaltung vergibt einen geänderten Auftrag,was können wir dagegen unternehmen?

Hallo,
in meinem anderen Beitrag "Hausverwaltung vergibt Auftrag ohne genaue Absprache" erwähnte ich bereits Schwierigkeiten mit unserer Hausverwaltung.Info-Eigentümmer waren im Beschluß über eine Wärmedämmung zu leichtfertig,beschlossen das die günstigere Firma den Auftrag erhalten sollte.
Jetzt haben wir,nachdem der Auftrag schon vergeben ist,alle Unterlagen bekommen und mußten feststellen,das die Firma die den Auftrag bekommen hat jetzt minderwertigeres Material benutzt.Beschlossen wurde aber anhand der Kostenvoranschläge die von besseren Materialien ausgegangen sind.Dabei ist zu erwähnen ,daß das jetzt aufgeführte Material mit 15% schlechtererm Dämmwert aber gleichzeitig teurer angegeben wurde....Was halten Sie davon ? Lg Carola

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Warum ist das Material minderwertig, und wie kommt es dazu, dass zwar Material teurer ist, aber das Angebot günstiger als die anderen im Ganzen?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Ja ,das sind gute Fragen....bin noch dabei beide Angebote zu überprüfen....So wie es mir gerade erscheint wurde es nur so ausgelegt ,daß Firma A günstiger ist.Da der Auftrag in 2 Teile aufgeteilt wurde,muß ich jetzt noch alle Einzelheiten zusammenrechnen und vergleichen um an das Endergebnis zu kommen.Hab es schonmal überschlagen,demnach war Fa.A im 1.Bauabschnitt etwas günstiger,dafür im 2. Bauabschnitt wesentlich teurer als Fa.B.Hinzu kommt dass A nicht so viele qm dämmt.
Das muß ich noch nachrechnen(hab 2 Kinder,daher muß ich die Schlafzeiten ausnutzen!)
Das Material ist dünner und entspricht daher nicht mehr der gleichen Wärmeleitgruppe!!!Finde ich schon wichtig....

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ich weiß wie das ist, wenn man Detektivarbeit leistet, weil man der Meinung ist, dass was Krummes laufen könnte, aber.....

Vorsicht mit vorschnellen Anschuldigungen. Ich an Deiner Stelle würde mich ganz in Ruhe mit jemanden hinsetzen, der richtig viel Ahnung hat und sich mit diesen Dingen auskennt. Ich wüsste das alles nicht und müsste auch fragen... Am Ende sieht das vielleicht doch ganz anders aus, und Du hast jemanden Unrecht getan.

Also, erstmal genau prüfen, und dann wird weiter geschaut, ok? ;)

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke Dinsche,
Wir sind dabei uns "ruhig"zu informieren......
Werden in nächster Zukunft eine Eigentümerversammlung haben.Haben erstmal Einspruch gegen die Vergabe erhoben,weil anderenfalls die Gerüste bald stehen würden....Alles Gute

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wenn ihr das beschlossen habt und die Verwaltung den Beschluss genau so umsetzt, dann nützt dein Einspruch gar nichts. Solltet ihr von falschen Voraussetzungen ausgegangen sein, dann ist dies nicht das Problem der Verwaltung.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Wenn wärend der Eigentümmerversammlung nur von dem besseren Material gesprochen wurde,und im Beschluß auch erwähnt ist,daß Details geklärt werden müßen (Was nicht passiert ist) Da wir ja alle Unterlagen erst nach der Vergabe bekommen haben,hatten wir keine möglichkeit "Details" zu klären.
Im Protokoll ist auch erwähnt ,daß nachverhandelt wird...dies ist nur mit der Firma A geschehen ...Wobei Firma B mit dem besseren Material und mehr arbeitsaufwand /mehr Leistung nur unwesentlich teurer war....wäre es nicht objektiv betrachtet sinnvoll mit dieser Firma zu verhandeln?
Gruß Carola

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn im Protokoll diese Dinge genau so tatsächlich fest gehalten worden sind, dann wird das helfen. Eventuelle kann der Verwalter zur Verantwortung gezogen werden, weil er sich nicht an die Beschlussfassung gehalten hat.

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Carola11
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 23x hilfreich)

Danke Dinsche,
Meine Gefühle gehen in dieser Sache ständig hoch und runter....wenn ich das richtig gelesen habe,hatten Sie auch schon einige Sorgen in Ihrer WEG.Danke nochmal!Wir machen jetzt was wir können um an weitere Infos zu kommen.Habe die Sekretärin von Firma B gebeten mir einen Kostenvoranschlag zu erstellen,der wirklich vergleichbar ist mit dem der Firma A. Dh.ich habe ihr die einzelnen Posten genauso genannt (mit gleichen qm Angaben/Material)wie es im anderen Angebot steht,so daß Sie lediglich ihre Kosten eintragen muß.Bin wirklich froh,daß Sie das für uns macht,obwohl Sie weiß das der Auftrag bereits vergeben ist.Aber nur so kann ich auch meine Nachbarn davon überzeugen mal genau hinzu schauen.Morgen werde ich mit dem Dachdecker sprechen,dessen Angebot auch abgelehnt wurde,obwohl er ebenfalls in erster Linie teurer war,weil er mehr Angeboten hatte.Gleichzeitig aber erwähnte,daß es für die Maßnahmen auch kostengünstigere möglichkeiten gäbe.
Würde mich sehr interessieren ob die Firma schon mal für dieses Haus gearbeitet hat und ob die Verwaltung sich über diese "anderen Möglichkeiten" informiert hat.
Alles weitere demnächst.....Lg Carola

2x Hilfreiche Antwort

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