Hausverwaltung streitet mit Eigentümer - wer zahlt

30. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
kl_diva
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 19x hilfreich)
Hausverwaltung streitet mit Eigentümer - wer zahlt

Hallo,
folgendes Problem.

Im Dezember 2013 wurde von meinem Mann (Handwerker, Glaser) im Auftrag einer großen Immobilienkette eine Scheibe repariert. Er hat damals per E-Mail einen Auftrag bekommen, dass er diese Arbeit ausführen soll, Rechnungsadresse wäre die Hausverwaltung. Versicherungsnummer wurde ebenfalls mitgeschickt, wohl in der Absicht, dass die Hausverwaltung dies ihrer Versicherung melden soll.

Nun, nach 7 Monaten hat noch niemand die Rechnung bezahlt und ich habe diese jetzt an ein Forderungsmanagement weitergeleitet. Darauf kam endlich mal eine Reaktion vom Hausverwalter, dass er seit Januar 2014 gar nicht mehr die Hausverwaltung zu diesem Gebäude hat, die Scheibe schon vor seiner Zeit als Hausverwalter kaputt war und er meinem Mann keinen Auftrag erteilt hat und somit überhaupt nicht einsieht, diese Rechnung zu begleichen.
Mein Mann würde richtig Ärger mit seinem Anwalt (also dem Hausverwaltungs-Anwalt) bekommen, da nie ein Auftrag erteilt worden wäre und schon gar keine Auftragsbestätigung vorliegt.
Was nun?
Die Rechnung an die Immobilienkette stellen?
Die Dame, die damals den Auftrag an uns erteilt hat, ist leider sehr unkooperativ, sprich telefonisch so gut wie gar nicht zu erreichen oder wenn überhaupt, hat keine Zeit.
Sollen wir das Forderunsgmanagement weiterlaufen lassen? Kann die Hausverwaltung wirklich mit dem Anwalt Ärger machen?

Wir haben unseren Auftrag fristgerecht und ordentlich ausgeführt!

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Probleme mit dem Gewerbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3486x hilfreich)

Wer die Musik bestellt, bezahlt!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Er wird sich an seinen Auftraggeber halten müssen, sofern er beweisen kann wer das ist ...



quote:<hr size=1 noshade>Sollen wir das Forderunsgmanagement weiterlaufen lassen? <hr size=1 noshade>

Forderunsgmanagement = Inkasso (= Geld verbrannt)?
oder
Forderunsgmanagement = Anwalt?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

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