Hausverwaltung stellt Steuerberater in Rechnung

1. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)
Hausverwaltung stellt Steuerberater in Rechnung

Noch eine Frage: Die HV hat 350 Euro für einen Steuerberater der Gemeinschaft in Rechnung gestellt, der sich mit der Abrechnung des Hausmeistergehalts beschäftigt hat, da die HV davon keine Ahnung hat(=Aussage der HV). Ist das zulässig??

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Was ist denn im Verwaltervertrag vereinbart (also als seine Aufgaben)? Bevor ich mich dazu aufregen würde, was zahlst ihr monatlich an den Verwalter? Da die Bezahlung von Angestellten und die sozialversicherungspflichtige korrekte Abrechnung immer so eine Sache ist, kann es für die Gemeinschaft durchaus sinnvoll sein, dass ein Steuerberater dies macht, und damit die Gemeinschaft vor Schaden (nicht korrekte Zahlungen) schützt.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

dito! Hat eine HV (meist die kleinen und billigen HV) keine eigenen Fachkräfte, darf sie sich externer Fachkräfte bedienen. Ob die Höhe der Kosten angemessen ist, kann ich jedoch nicht beurteilen.

lg R.M.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Es ist leider ein weit verbreitetes Mißverständnis, dass ein HV alles zu können hat.

Es wird erwartet, dass er ein Allraounder sein
sollte:
gleichzeitig Richter, Gerichtvollzieher, Rechtsanwalt, Steuerberater, Architekt,
Monteur, Elektriker, Maler, Hausmeister, Babysitter, Krankenpfleger, Finanzberater, Kaufmann, Buchhalter, .... sein.

Leute erwarten oft zu viel für ihr kleines
Geld.



3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

@icecycle: weise Worte!

dabei sind nur die letzten beiden Punkte tatsächlich relevant.

Ach, und einer fehlt noch: in manchen Gemeinschaften ist man Kindergärtner! *fg*

lg R.M.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Ich schließe mich.

Die Rechnungsstellung für die Steuerberaterkosten ist sowohl rechtlich zulässig als auch der Höhe nach angemessen.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
saitist
Status:
Schüler
(205 Beiträge, 34x hilfreich)

Also ich bin da anderer Meinung. Wenn eine HV nicht tippen kann, dann stellt sie eine Sekretärin ein und stellt es der HG in Rechnung? Sicher nicht.
Leider habe ich keine Einsicht in den Verwaltervertrag, aber was ich als Dienstleister nicht beherrsche, obwohl es in mein Tätigkeitsfeld gehört, muss ich wohl aus eigener Tasche bezahlen.
Die eigentliche Frage ist doch: Gehört die Gehaltsabrechnung des Hausmeisters zu den ordentlichen Verwaltertätigkeiten oder nicht? Wenn ja, dann ist eine zusätzliche Rechnung unzulässig!

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Saitist, du hast das Recht, den Verwaltervertrag einzusehen, denn schließlich ist er der Angestellte der WEG. Auch darfst du dir alle Unterlagen ansehen und überprüfen. Und dann kannst du natürlich, wenn es um den Wirtschaftsplan geht und die Abrechnung des Vorjahres alle die dir "komisch" erscheinenen Posten ansprechen.
Dann könntest du z.B. auch als Beirat kandidieren (u.a. Unterstützung der HV, Überprüfung der Jahresabrechnung) oder dich nach einer neuen HV umsehen und diese dann bei Vertragsauslauf der Gemeinschaft vorschlagen.
Aber gibt doch mal Auskunft, wieviele Eigentümer ihr seid und was ihr monatlich zahlt.
Eine Sekretärin kannst du nicht mit externem Fachverstand vergleichen. Große Verwaltungen arbeiten durchaus mit "eigenen" Steuerberater, Anwälten, Technikern zusammen und die Bezahlung wird dann von vornherein über eine höhere Verwaltervergütung "abgegolten".

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
Die eigentliche Frage ist doch: Gehört die Gehaltsabrechnung des Hausmeisters zu den ordentlichen Verwaltertätigkeiten oder nicht?

Eindeutigen Antwort: Nein, dies gehört nicht zu seinen originären Aufgaben. Selbst Verwalter, die eigene Lohnbuchhalter beschäftig, haben i.d.R. für diese zusätzliche Spezialaufgabe (und zusätzliches Haftungsrisiko) Sondervergütungen vereinbart. Schließlich ist diese Aufgabe nicht in allen WEG zu bewältigen.

lg R.M.

3x Hilfreiche Antwort

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