Hausverwalter verweigert Prüfung der Abrechnungen

25. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
aislelord
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverwalter verweigert Prüfung der Abrechnungen

Hallo liebes Forum,

bei uns in der WEG (36 Wohnungen) kommen einigen die Abrechnungen merkwürdig vor. Nun wollte ich die Abrechnungen von einem Außenstehenden Hausverwalter prüfen lassen. Das wird mir verweigert. Da anscheinend der Berat zu seinen Gunsten abrechnet und sich die meisten nicht trauen, etwas zu sagen, können wir auch den Beirat nicht fragen.
Ich darf, laut Verwalter in sein Büro kommen (60 km entfernt) und mir Kopien der Rechnungen machen, aber nicht der kompletten Abrechnung.
Ist das Richtig oder muss er einer Prüfung zustimmen?

Danke Lars

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Die Verwaltung ist gesetzlich verpflichtet jedem Eigentümer vor der Versammlung ein Einsichtsrecht in die Gesamtabrechnung und ALLE Einzelabrechnungen zu gewähren, also auch in die der anderen Eigentümer !
Der Verwalter ist auch verpflichtet Dir Kopien von allen Unterlagen der Gemeinschaft zu machen und darf Dir dafür anfallende Unkosten berechnen. Als Anhaltspunkt dienen die Regelungen bei Behörden, für die ersten 50 Kopien 50 Cent pro Kopie, für jede weitere 15 Cent.
Es gibt auch ein diesbezügliches Urteil des OLG München:
OLG München Beschluss vom 9 März 2007 32 Wx 177/06
in dem dieses Einsichtsrecht bestätigt wird.

Du solltest Dich darauf berufen, notfalls einen Anwalt einschalten und falls Du vor der Versammlung, bzw. Beschlussfassung über die Abrechnung nichts einsehen kannst beim zuständigen Amtsgericht eine Beschlussanfechtungsklage einreichen ( dies muß innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung gemacht werden, also Beschluss wird z.B. am 30.September gefasst letzter Tag der Frist ist der 30.Oktober )
Danach hast Du wieder einen Monat Zeit die Klage zu begründen oder zurückzunehmen.
Innerhalb dieser Zeit kann Dir bestimmt jeder halbwegs versierte Anwalt sagen ob die Abrechnung korrekt ist oder nicht. Bitte schreib auch mal was denn an der Abrechnung falsch sein soll, die Umlageschlüssel, falsch gebuchte Rechnungen, etc.
Es gibt echt nichts schlimmers als Verwalter die meinen sie sind der König einer WEG


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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

-- Editiert von Thorsten D. am 25.08.2008 19:43:12

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#2
 Von 
aislelord
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen vielen Dank Thorsten für die schnelle Antwort. Ich denke, da läuft einiges falsch bei uns.

Schönen Abend

Lars

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

ergänzend:
Ein Recht, die Abrechnung von einer aussenstehenden HV prüfen zu lassen, besteht nicht. Insoweit ist das korrekt.
Kopien kannst Du Dir so viel machen wie Du magst, musst diese nur bezahlen.

lg R.M.

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

ät R.M.
wenn ich die notwendigen Kopien habe, steht es mir selbstverständlich frei auf eigene Kosten von jeder beliebigen Person ein Prüfung machen zu lassen.
Was eine solche Überprüfung rechtlich wert ist sei mal dahingestellt, sie wird aber vielleicht einen Aufschluss darüber geben können ob es lohnt eine Abrechnung anzufechten.
Letztendlich ist es eh alleinige Sache der HV die Abrechnung zu erstellen, ob die dann beschlossen wird ist Sache der Eigentümer auf der Versammlung. Wenn ein oder mehrere Eigentümer der Ansicht sind die beschlossene Abrechnung ist falsch bleibt immer der Weg zum Gericht offen. In diesem Fall stellt das Gericht dann fest ob der Beschluss aufgehoben wird und in diesem Fall muß die HV erneut beschliessen lassen. In der Regel wird dann die Abrechnung abgelehnt und die HV muß eine neue Abrechnung machen die dann erneut zu beschliessen ist.
Im übelst möglichen Fall kannst Du bei "Letztendlich" wieder anfangen zulesen :-)

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

@Thorsten: das Eingangsposting habe ich so verstanden, dass man einen Aussenstehenden zur Prüfung mitnehmen wollte. Das geht zunächst mal natürlich nicht. Im übrigen sind wir uns ja einig.

lg R.M.

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#6
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

ät R.M
Aso Du dachtest an die Prüfung bevor die Abrechnung den Eigentümern vorgelegt wird,
nö da gehts natürlich nicht
Ich machs bei uns so dass wir die Unterlagen zur Prüfung mitnehmen.......... :-)

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ich habe mal 7 Stunden die ganzen Belege und Kontoauszüge unserer WEG geprüft (vor Ort in der Verwaltung). Ich kann nur sagen, es lohnt sich - denn es gibt immer kleinere und/oder größere Buchungsfehler (übrigens, nicht immer mit Absicht, auch Buchhalter sind Menschen). Bei uns hatte der Verwalter damals eine fünfstellige Rechnung 2x überwiesen.

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#8
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

quote:
Bei uns hatte der Verwalter damals eine fünfstellige Rechnung 2x überwiesen.

Ja, das kann mal passieren, wenn es aber beim Erstellen der Abrechnung nicht auffällt, dann ist es schon peinlich für den Verwalter. Übrigens machen auch Banken Fehler und überweisen schon mal Gelder aus der Geldanlage einer Gemeinschaft auf das Girokonto einer anderen Gemeinschaft. Das fällt einem Verwalter dann auch nicht so schnell auf.

lg R.M.

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