Hallo,
angenommen, es gibt einen Hausverwalter (gleichzeitiger Eigentümer). Er erhält eine mtl. Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeiten.
Im Vertrag steht dies so drin. Mit seinen Aufgaben.
Wenn er nun eine seiner Aufgaben an einen anderen Eigentümer übergibt, der dafür auch eine Aufwandsentschädigung erhält. Wer zahlt diese? Der eigentliche Hausverwalter oder müsste dies in einem Beschluss festgelegt werden?
Danke
Hausverwalter übergibt Aufgaben
26. Juni 2017
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Frage vom 26. Juni 2017 | 07:27
Von
Status: Beginner (109 Beiträge, 67x hilfreich)
Hausverwalter übergibt Aufgaben
Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?
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#1
Antwort vom 26. Juni 2017 | 08:49
Von
Status: Lehrling (1531 Beiträge, 917x hilfreich)
Also. Herr A bekommt von der WEG Geld um die Tätigkeit B auszuführen.
Wenn jetzt Herr A die Tätigkeit B, für deren Erledigung er von der WEG Geld bekommt, durch Herrn C durchführen lässt ....... - wer kommt auf die Idee das die WEG auch Herrn C für die Durchführung der Aufgaben bezahlt mit deren Durchführung schon Herr B beauftragt ist und dafür bezahlt wird?
Wenn jetzt C noch Herrn D beauftragt, und der Herrn E der dann Herrn ........... - 40 mal zahlen für eine bestimmte Tätigkeit?
Und jetzt?
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