Hausverkauf nach Scheidung oder selbst einziehen - kann die Ex uns das verbieten ?

5. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
taschenrockerin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)
Hausverkauf nach Scheidung oder selbst einziehen - kann die Ex uns das verbieten ?

Hallo

So nun stehen wir hier mit unserem Talent und wissen nicht weiter. Mein Freund hat sich vor 3 Jahren von seiner Frau getrennt, sie haben zusammen ein Haus gebaut.
So er zog aus und überließ ihr alles, damit die Kinder( es ging ihm nur um die Kinder ) in der gewohnten umgebung bleiben.
Tja Problem, sie zahlte nicht immer die Raten ab, also verlangte mein Freund nach einer Lösung für das Problem.

Die lösung, der Verkauf dachte sie sich und beauftragte einen Makler, ohne meinen Freund zu fragen....ok Preis überteuert und sie verheimlicht gravierende Mängel, also unterschreibt mein Freund dies nicht.
Nun haben wir gerechnet und uns gedacht, notfalls übernehmen wir das Haus, denn so viele Schulden wie da noch drauf sind, würden wir nie bekommen fürs Haus, also hätten wir nach Verkauf noch ca 30000€ Schulden.

Nun was uns geschockt hat, sie zieht zum 1.6.2011 aus, hat schon was neues. Ok wir am überlegen, ok reden mit der Bank, übernehmen wir es.

So nun zur Frage, kann die Ex uns das verbieten ?
Es ist noch ein kredit offen an seinen Exschwiegervater, der hat den beiden Geld geliehen fürs Grundstück, nun wird gesagt, mein Freund hat Grundstücksverbot, es wird verkauft und fertig! Kann er und sie das einfach so entscheiden ?

Haben deren gemeinsamen Sohn auch gefragt, was er davon hält, da meinte er nur...es ist *******, dass das Haus verkauft wird, aber damit mama ruhe gibt, tut es !!

So aber für uns ist es nicht so einfach, entweder Hausabtrag und im Haus leben oder aber Miete + Schulden.....Betrag wäre der selbe..

Nur ist halt wichtig, kann sie es uns verbieten, in das Haus zu ziehen, auch wenn wir dann den Abtrag alleine tragen ?

lg

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19 Antworten
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#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
sie haben zusammen ein Haus gebaut.
... er zog aus und überließ ihr alles


Es geht aus deinem Posting nicht klar hervor ... aber ich unterstelle jetzt mal, dass dein Freund und seine (noch?)-Frau zu gleichen Anteilen im Grundbuch stehen und gemeinsam für die Schulden haften.

Wenn dies so ist, dann kann das Haus zunächst mal nur gemeinsam veräußert werden. Da die Frau nicht Alleineigentümerin ist, kann sie auch nicht allein verfügen.

Wenn die Frau mit den Kindern aus dem Haus ausgezogen ist, dann sehe ich keinen Grund, warum dein Freund nicht in das Haus einziehen können sollte. Es ist sein Haus, wie es auch ihr Haus ist.

Natürlich muss dann ein entsprechender Wertausgleich geschaffen werden. Die Frau muss ihren Anteil an Zinsen und Tilgung aufbringen ... sie hat aber einen Anspruch auf Entschädigung für die Nutzung der ihr zustehenden Wohnhälfte. Das könnte sich in etwa die Waage halten.

Mittelfristig wäre es m.E. aber schon geraten, dass man die Immobilie vernünftig aufteilt. Denn sonst ist Streit und Ärger vorprogrammiert. Dass dein Freund etwa die Immobilie im Alleineigentum übernimmt und seine Frau auszahlt, das geht allerdings nur im beiderseitigen Einvernehmen. Und auch die Bank muss mitspielen.

Wenn man sich nicht einigen kann, wie man das gemeinsame Eigentum einvernehmlich aufteilt, dann bleibt letzten Endes nur die Zwangsversteigerung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft.

-- Editiert am 05.05.2011 17:33

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#3
 Von 
taschenrockerin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für die Antwort

Ja es stehen beide im Grundbuch zu jeweils 50% und sie sind geschieden seit nem jahr.

Sie kann es halt nicht ertragen, wenn wir dort wohnen würden, ein Fremder wäre egal, aber nicht wir.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
es wird verkauft und fertig!


Das kann ein Eigentümer nicht alleine entscheiden.
Wenn Ex die Hütte unbedingt loswerden will, ohne dass dein Freund sein Einverständnis erteilt, regt sie halt ne Teilungsversteigerung an. DAS wird dann so richtig teuer für beide Eheleute. Hinterher...

quote:
So aber für uns ist es nicht so einfach, entweder Hausabtrag und im Haus leben oder aber Miete + Schulden.....


Den Hausabtrag hätte dein Freund zu leisten, auch wenn er nicht drin wohnt. Genauso wie die Ehefrau.

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
taschenrockerin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Das er zahlen muss, das weiss ich, frage mich nur, ob sie es uns verbieten kann, in das Haus zu ziehen, sobald sie raus ist ?
Denn Miete + Haus das können wir absolut nicht.


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
ich, frage mich nur, ob sie es uns verbieten kann, in das Haus zu ziehen, sobald sie raus ist ?


Das hab ich doch schon geschrieben: nein, sie kann es NICHT verbieten! Auf welcher Grundlage sollte das denn möglich sein? Es ist SEIN Haus genauso wie es IHRES ist. Und als Eigentümer kann man die Immobilie nutzen!

Allein über die finanziellen Folgen muss man sich einigen. Aber auch das habe ich schon geschrieben ...

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
taschenrockerin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Grins ich weiss, habs gelesen gehabt, meine Antwort bezog sich auf das Post darüber, weil man da schrieb, das wir zahlen müssen, das uns aber ja bewusst :)
Tja sie meint, mein freund habe hausverbot also dürfe er das grundstück nicht betreten und fertig, es gehört alles ihr, mein freund hat nichts zu melden ( so denkt sie )

für uns ist es nun nur richtig bescheiden, das wir nicht mal wissen, wie und wann und was überhaupt, anwälte kümmern sich drum, aber das dauert natürlich eine weile und solange müssen wir warten und das geht ganz schön an die nerven :(

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Klar geht das an die Nerven. Da muss man sich halt ein dickes Fell zulegen ... die Frau kann viel erzählen und verlangen, dass ihr nicht in das Haus kommt. Nur, kann sie es halt nicht durchsetzen. *grins*

Dein Freund und seine Ex sind zwar geschieden. Über die Immobilie sind sie aber immer noch verheiratet.

Wirklich Ruhe wird m.E. an dieser Front vermutlich erst dann einkehren, wenn die Immobilie aufgeteilt wurde. Einvernehmlich ... dann können vielleicht alle mit einem blauen Auge davon kommen. Konfliktiv, also per Teilungsversteigerung, dann kann das möglicherweise für beide Seiten mit einem finanziellen Fiasko enden. Im dümmsten Fall ist die Immobilie weg und es bleiben lebenslange Schulden!

1x Hilfreiche Antwort


#10
 Von 
taschenrockerin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

und diese Klärung wird uns finanziell leider das Genick brechen, denn sie würde es niemals zulassen.
Sie will geld, am liebsten natürlich, das sie alles bekommt und mein Freund die Schulden behält und solange sie ihren willen nicht bekommt, wird sie uns Steine in den Weg legen :(

Komische nur, laut Anwältin durfte sie einen Teil des Hauses vermieten, ohne meinen Freund zu fragen, sie hats einfach gemacht, als wärs ihrs alleine und wir konnten nur zusehen und jetzt will sie es nicht mehr, weil sie es alleine nicht finanziert bekommt, also kriegt es keiner von beiden *seufz*

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1x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Sie will geld,


Natürlich will sie Geld. Und zwar den ihr zustehenden Zugewinn, wenn dein Freund das Haus alleine übernimmt.
Kann er sich das denn nach Abzug von Kindesunterhalt und der Auszahlung an die Ex leisten?

quote:
Komische nur, laut Anwältin durfte sie einen Teil des Hauses vermieten, ohne meinen Freund zu fragen, sie hats einfach gemacht,


Guck dir den Paragraphen mal an: § 1361b BGB

Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.

Hat dein Freund ja auch, indem er auch die Ratenzahlungen nicht mehr geleistet hat.

quote:
anwälte kümmern sich drum,


Ich kann dir versichern: Das sind die einzigen, die dabei gut wegkommen...

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
taschenrockerin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Huhu

Tja ob und wie viel Geld sie bekommt, bleibt abzuwarten, denn sie hat die Kredite nicht immer bedient, dann hat mein Freund eine Zeit lang die Raten in voller Höhe geleistet und es erst durch Anwalt eingestellt, wo sie sich Mieter ins Haus geholt hat. ( vorallem sagt sie beim anwalt, sie zahlt ja alles ab, gestern kriegen wir nen Brief, das dem nicht so ist und wir zahlen sollen für die letzten 3 jahre, ja was denn nun??? )
Zugewinn ist gut, auf dem Haus liegen mehr Schulden, als es wert ist, vorallem in dem Zustand :( Mein Freund und sein Bekannter müßten dort erstmal ein paar Dinge in Ordnung bringen, bevor es überhaupt verkauft werden kann, wie z.B. feuchter Keller, was sie nicht angibt.....aber er darf das Grundstück nicht mehr betreten, also kann er nicht mal daran was ändern und wer bitte kauft ein Haus für fast 200000€ wo der Keller feucht ist und die heizung im Eimer ist ? Die Fasade müßte gemacht werden usw usw sie hat drei Jahre nichts daran gemacht.
Wir werden nun das Haus von einem Gutachter schätzen lassen, aber man sagte uns schon, das der Verkehrwert weit unter der Höhe der Schulden liegt, wie hoch, bleibt abzuwarten. Nur wie jeder weiss, der Markt ist übersättigt mit Immobilien.

Das wird noch ein Kampf, ich finde es nur schlimm, wie sie sich verhält, Kindergarten nennen wir sowas, denn eigentlich müßte sie doch froh sein, wenn mein Freund den keller trocken legt und man dadurch mehr Gewinn erzielen kann, aber nein, dann hätte er ja weniger Schulden, das geht doch nicht *seufz*
Wir wollen nichts geschenkt haben, aber sie für etwas bezahlen, was sie garnicht gezahlt hat ( rückstände liegen bei ca 10000€ )finde ich unfair und das können nur die Anwälte ausrechnen, denn sie kann nicht Miete einkassieren und dann noch von meinem Freund geld verlangen, das muss alles gegen gerechnet werden, genauso wie es sich verhält, wenn der Staat das übernommen hat usw usw

Genauso sind wir hier am grübeln, wie wir das weiter bezahlen sollen, Miete und Abtrag fürs Haus und obwohl sie auszieht, verbietet sie uns, das Grundstück zu betreten. Sie wird nichts mehr zahlen, bekommt ja alg2, also werden wir es müssen, ohne ins haus zu dürfen und wer zahlt gerne für eine leerstehende Immobilie, die man sich nur vom weiten ansehen darf ?

lg

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
und obwohl sie auszieht, verbietet sie uns, das Grundstück zu betreten.


Also irgendwie erreichen dich bestimmte Dinge nicht. Die Frau kann deinem Freund nach ihrem Auszug lange verbieten das Grundstück zu betreten. Es gibt nicht den geringsten Grund warum er sich daran halten sollte! Weil es SEIN Eigentum ist, genauso wie es IHR Eigentum ist.

Und wenn er sich Dinge ohne Rechtsgrundlage verbieten lässt, dann ist er ganz schön blond. Das hab ich dir jetzt schon zum x-ten Mal geschrieben ... wenn es jetzt nicht ankommt, dann geb ich auf.

Ihr müsst erst mal klären wie die Anspruchslage ist. Und dann müsst ihr halt auch den Schneid haben, eure Rechte geltend zu machen und durchzusetzen. Statt hier im Forum herum zu lamentieren ...

Entweder ihr einigt euch einvernehmlich über die künftige Nutzung und Finanzierung ... oder die Immobilie kommt vermutlich irgendwann unter den Hammer ... Nach Lage der Dinge scheint mir das fast die bessere Lösung zu sein. Lieber ein Ende mit Schrecken als sich noch Jahrzehnte über eine marode Immobilie zu streiten und vielleicht sogar noch einseitig zu investieren ...

Wieder mal ein Fall für meine Sammlung: "games people play" *grins*

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
taschenrockerin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Marcus

Betreten und einziehen ist ein unterschied oder ?
das sie uns das betreten nach auszug nicht verbieten kann, ist klar *seufz* aber les mal ein paar posts vor deinem, da schrieb jemand, das sie uns das einziehen untersagen dürfte, also die nutzung........genau das macht uns nervlich fertig.
Laut aussage des sohnes ziehen die zum 1.6. um, das sind keine 4 wochen mehr. sie brauch auch keine angst haben, sie bekommt alg2 ergänzend, bei ihr ist nichts zu holen, aber bei uns und wenn wir eins nicht wollen, dann ist es stress mit der bank, nur können wir nicht beides, miete und den abtrag leisten
Genau das macht uns sorgen, der rest, ob und wie viel sie bekommt, das können nur die anwälte ausrechnen, das uns zu hoch, da sind wir etwas "blond" ;)

betreten wird er es dann auf jeden fall, denn er möchte die mängel beseitigen, das ist fakt und sein gutes recht, vorher würde er dem makler nicht zustimmen.



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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38436 Beiträge, 14002x hilfreich)

Na dann lasst es doch unter den Hammer kommen und ersteigert es einfach. Wo ist das Problem?

Lies Dir mal durch, was Marcus geschrieben hat, ist doch dar nicht so blöd.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
taschenrockerin
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

darüber haben wir auch schon nachgedacht, nur kenne ich das von meinen eltern, dass es sehr lange dauert, bis es zur versteigerung kommt, mein freund verdient dafür zuviel, also würde die bank an ihn ran treten, wenn die zahlungen eingestellt werden
oder wie läuft das dann ? können wir einfach sagen, wir zahlen nicht, wollen die versteigerung ?
termin bei der bank ist nächste woche, genauso wie anwalt usw usw

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1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
aber les mal ein paar posts vor deinem, da schrieb jemand, das sie uns das einziehen untersagen dürfte


Da schreibt irgend ein Hansbambel was ... und dann glaubt ihr das unbesehen!

Wenn die Dame auszieht, dann steht das gemeinsame Haus leer. Und dann könnt ihr einziehen. Was will denn die Ex dagegen machen?

Im Außenverhältnis müssen die Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden. Wer bezahlt, das ist der Bank egal. Aber wenn die Zahlungen ausbleiben, dann wird die Bank die Hütte per Zwangsversteigerung sehr rasch verwerten.

Im Innenverhältnis müsst ihr euch einigen, wie die Belastungen aufgeteilt werden und wie die Nutzung ausgeglichen wird. Wenn sie auszieht und ihr einzieht, dann kann die Ex einen Ausgleich für die Nutzung ihres Anteils verlangen. Nicht mehr und nicht weniger. Wie sollte sie euch denn auch aus dem gemeinsamen Haus herausbekommen!

Andererseits muss sie die Hälfte der Zinsen und Tilgung tragen. Wenn sie dies nicht tut, dann könnt ihr das gegen ihren Ausgleichsanspruch verrechnen. Wie das nun im Detail aussieht, darüber kann man sich herrlich streiten.

Auf keinen Fall kann die Ex der Nutzung des Hauses kategorisch widersprechen. So ein ausgemachter Blödsinn aber auch!

Ihr seid doch anwaltlich vertreten. Weswegen eierst du also hier im Forum herum? Euer Anwalt ist dazu da, euch in diesen Dingen zu beraten. Und der wird euch auf all diese Fragen eine VERBINDLICHE Antwort erteilen.

Ob es sinnvoll ist, jetzt in die marode Hütte einzuziehen und da noch Geld zu investieren, das halte ich für mehr als fraglich! Denn am Wertzuwachs hat die Ex sofort Anteil! Aber ob sie sich an den Kosten der Sanierungsmaßnahmen beteiligen wird, das halte ich für höchst unwahrscheinlich! Da wird sie geltend machen, das dies ohne ihre Zustimmung erfolgt ist ...

Die Problematik ist doch nun zur Genüge ausgekaut! Jetzt geht endlich zu eurem Anwalt, besprecht mit ihm die Lage und diskutiert mögliche Lösungsalternativen. Eine Alternative ist es, die Teilungsversteigerung zu beantragen. Die Details, die Chancen und Risiken - insbesondere ob ihr die Zahlungen jetzt einstellt -, das solltet ihr mit eurem Anwalt besprechen.

Entscheiden müsst ihr dann selbst. Das kann euch niemand in diesem Forum abnehmen ...


-- Editiert am 07.05.2011 14:51

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12309.05.2011 10:21:54
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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