Hausverkauf mit getrennter Abrechnung Einrichtung, Miete wird vom Miteigentümer verlangt

4. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Melanierecht123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf mit getrennter Abrechnung Einrichtung, Miete wird vom Miteigentümer verlangt

Hallo!

Mal angenommen:
Ein Haus gehört zu unterschiedlichen Anteilen zwei Personen. Nehmen wir einfach mal an 2/3 und 1/3. Der Eigentümer mit dem geringeren Anteil wohnt vor Ort, der andere am anderen Ende von Deutschland >500km weit weg. Letzterer hat die 2/3 Anteile geerbt und erfuhr nicht zeitgleich vom Erbe und damit Tod des vorherigen Eigentümers der Mehrheitsanteile. Da der Eigentümer mit dem 1/3 Anteil auf angeblichen Wunsch der verstorbenen Person den Erben erst Monate später informierte.

Daraus ergibt sich folgendes:
- Der Erbe konnte dadurch bedingt natürlich nicht die Gegenstände des Verstorbenen zeitnah entfernen und hatte zwischenzeitlich einen Käufer fürs Haus, der ihm diese Gegenstände abkaufen wollte. Dies wäre extra geschehen und nicht in den Kaufpreis eingeflossen. Da diese Gegenstände ja nicht zum Haus gehören, sondern dem Erben.
- Beide Seiten sind sich einig, dass das Haus verkauft werden soll.
- Die Person mit 1/3 möchte weder die Kosten für Strom, Müllabfuhr usw bezahlen. Bezahlt jedoch die Grundsteuer. Was in etwa eine Teilung der Kosten von 50/50 ergibt und soweit okay ist. Er möchte sich jedoch nicht an den Kosten für einen Makler beteiligen. Da er diesen als unnötig ansieht. Gleichzeitig möchte er jedoch auch keine Verkaufsverhandlungen führen. Da er dies aufgrund einer Behinderung angeblich nicht kann.
- Der Käufer fürs Haus wollte auf einmal weniger bezahlen, weswegen der Eigentümer der 2/3 Mehrheit die Verkaufsverhandlungen abbrach. Die er aufgrund der Behinderung des anderen bis dato alleine geführt hatte. Der Abbruch erfolgte, weil der Kaufpreis unter die mit dem anderen Eigentümer vereinbarte Grenze ging. Er informierte den anderen Eigentümer darüber, der zum potentiellen Käufer fuhr. (Es geht also doch)
Dadurch erfuhr dieser auch vom Kauf der Gegenstände im Haus. Dies hatte der andere Eigentümer ihm zuvor verschwiegen, da es ja nicht die Sachen von ihm sind. Anschließend informierte die Person mit den geringeren Anteilen den anderen Eigentümer darüber und schrieb, dass auch die Gegenstände mit in den Kaufpreis einfließen und keine Extrazahlung erfolgen würde. Denn der potentielle Käufer hätte das Geld doch und wäre aus allen Wolken gefallen. Niemals hätte er den Kaufpreis drücken wollen oder gesagt, er hätte das Geld nicht. (Beweise für das Gegenteil finden sich jedoch im Schriftverkehr zwischen beiden Personen)
Dadurch müsste der potentielle Käufer mehr Kosten tragen beim Kauf, da der Wert des Hauses ja nun um den Wert der Einrichtung gestiegen ist. Würde der Eigentümer mit den Mehrheitsanteilen darüber nicht einverstanden sein, würde der andere Eigentümer einfach Miete von ihm fordern. Auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Todes und solange, bis das Haus verkauft ist. Er setzt also den Erben nun unter Druck schnellstmöglich zu verkaufen, mit den Gegenständen darin und zwar zu solchen Konditionen, dass er vom Verkauf dieser 1/3 abbekommt.

Jetzt ein paar Fragen:
Muss der Miteigentümer mit den 1/3 Anteilen sich an Maklergebühren beteiligen?
Darf er einfach bestimmen, dass die Gegenstände, die ja eigentlich nur dem Erben und damit anderem Miteigentümer gehören, mit in den Kaufpreis des gesamten Hauses einfließen?
Darf er vom anderen Eigentümer Miete verlangen? Dieser kann das Haus ja schon aus technischer Hinsicht nicht bewohnen, weil er zu weit weg wohnt und dort arbeitet.

Vielen Dank im voraus.

-- Editier von Melanierecht123 am 06.09.2017 07:46

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Melanierecht123):
Muss der Miteigentümer mit den 1/3 Anteilen sich an Maklergebühren beteiligen?


Wenn er mit dem Makler keine Vereinbarung dazu hat, nein.

Zitat (von Melanierecht123):
Dadurch müsste der potentielle Käufer mehr Kosten tragen beim Kauf, da der Wert des Hauses ja nun um den Wert der Einrichtung gestiegen ist.


Wegen Grunderwerbssteuer? Nein, da lassen sich sonstige Gegenstände rausrechnen.

Zitat (von Melanierecht123):
Darf er einfach bestimmen, dass die Gegenstände, die ja eigentlich nur dem Erben und damit anderem Miteigentümer gehören, mit in den Kaufpreis des gesamten Hauses einfließen?


Nein. Man kann es vorschlagen oder fordern, aber nicht durchsetzen.

Zitat (von Melanierecht123):
Darf er vom anderen Eigentümer Miete verlangen?


Fordern kann man viel, aber ohne drin zu wohnen wird man weder Miete noch Nutzungsgebühren oder sonstwas in die Richtung durchsetzen können. Lastentragung zu 2/3 ja.


Wenn man sich nicht einig wird, gibt's die Teilungsversteigerung.

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