Hausverkauf: Vorfälligkeitszinsen absetzbar? Spekulationsfrist

10. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Cahi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverkauf: Vorfälligkeitszinsen absetzbar? Spekulationsfrist

Hallo liebe Forum-Mitglieder,

ich bin bei der Steuererklärung dabei und habe die bisher immer alleine gemacht. Nun komme ich gerade nicht weiter.

Kurz zu den Rahmenbedingungen:
seit 2008 im Elternhaus gewohnt, welches mein damaliger Freund 2008 von meiner Mutter gekauft hat
2012 bin ich mit eingestiegen in den Kredit und auch ins Grundbuch
Unten haben wir selbst gewohnt, oben an meine Mutter vermietet

Nun habe ich mich 2015 von meinem Partner getrennt, Ende des Jahres haben wir das Haus verkauft und den Kreditvertrag aufgelöst. Dabei sind Vorfälligkeitszinsen angefallen. Trotz dieser Zinsen konnte das Haus mit "Gewinn" verkauft werden.
Soweit ich gelesen habe, falle ich dabei nicht in die 10-jährige Spekulationsfrist, weil ich selbst in dem Haus gewohnt habe. Kann ich denn die Vorfälligkeitszinsen absetzen? Wenn ja, in welcher Zeile wird das eingetragen? Gibt es sonst noch etwas, das ich zu beachten habe?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Viele Grüße
Cahi

-- Editier von Cahi am 10.03.2017 12:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich gelesen habe, falle ich dabei nicht in die 10-jährige Spekulationsfrist, weil ich selbst in dem Haus gewohnt habe.
Aber nur unten, oben war doch vermietet. Für den oberen Teil sind der Freund (2008-2017) und Sie selbst (2012-2017) also noch in der 10-Jahres-Frist. Das ganze muss also nach Fläche aufgeteilt werden.

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#2
 Von 
Cahi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber oben war ja an Angehörige vermietet, fällt das dann trotzdem mit rein?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2063 Beiträge, 1184x hilfreich)

Ja, alles was nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

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