Hausverkauf Schätzung Marktwert

11. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverkauf Schätzung Marktwert

Hallo,

ich hätte eine Frage zum Thema Hausverkauf bei Scheidung. Angenommen ein Haus wird von einem amtlich bestellten Wertgutachter auf 320000€ geschätzt, erzielt aber auf dem Markt einen Wert von 535000€. Das Grundstück wurde vom Gutachter mit 35000€ bewertet, wie gesagt bei einem angenommen Wert von 320tsd. Wie verhält es sich dann bei der Zugewinnberechnung, da der Grund nur einer Partei gehört? Zum Einen ist die gesamte Immobilie deutlich mehr Wert als vom Gutachter ermittelt und zum Anderen ist der qm Preis im Gutachten mit ca. 18€ ermittelt ( Randbereich). Ca. 1km entfernt kostet der Baugrund aktuell 98€ pro qm. Kann man hier ein neues Gutachten erstellen lassen, oder gibt es eine andere Möglichkeit.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Anderl,

Die Schätzung bezieht sich auf den Verkehrswert?

wer steht denn im Grundbuch?

Steht im Grundbuch dass das Grundstück nur einem Partner gehört?

lg
edy

-- Editiert von edy am 11.03.2017 12:59

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Im Grundbuch stehen beide, aber er wurde nachträglich eingetragen. Sie hat das Grundstück von ihren Eltern bekommen und es wird ihrem Anfangsvermögen zugerechnet. Ehebingte Zuwendung!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Anderl,

Wenn der Wert nicht per Gerichtsbeschluss festgestellt wurde, kannst du ein

weiteres Gutachten erstellen lassen.

Am besten du findest einen Käufer, der bereits ist einen höheren Betrag zu zahlen.( frag doch mal bei Wohnungsmaklern nach).

Ist im Grundbuch etwas zwecks des Grundstückes vermerkt? oder sind beide zu 50:50 eingetragen?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Wie verhält es sich dann bei der Zugewinnberechnung, da der Grund nur einer Partei gehört?

Das ist falsch. Das Haus ist mit dem Grundstück fest verbunden und bildet eine Einheit. Wenn beide Ehegatten Eigentümer sind, bezieht sich das auf das Grundstück und das Haus.

Die Schenkung zält zum Anfangsvermögen der Ehefrau.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo edy,

vielen Dank für Deine Hilfe. Es steht nichts im Grundbuch und es gehört jedem zu 50%.
Das Grundstück ist viel zu niedrig bewertet und der Ehemann profitiert von dem Gutachten, welches er selbst nie anerkannt hat. Es gibt bereits einen Käufer und der Ehemann hat das Haus ohne Einverständnis der Ehefrau im Internet inseriert und trotz Verbots vom Anwalt potentielle Käufer durchs Haus geführt. Sie will jetzt auch das Haus verkaufen, da es sonst kein Ende nimmt. Er ist ein geldgeiler A.... und wollte nur dass Sie es nicht bekommt und er mit einem goldenen Handschlag geht. Er würde ungefähr das dreifache bekommen, was er selbst getilgt hat. Und das Grundstück ist seit Urzeiten in Familiebesitz. Er ist nur dreist und erkennt auch die Bargeldschenkungen nicht an, welche auf das gemeinsame Konto von ihren Eltern kamen. Auch hier will er einen Teil. Ihre Anwältin ist eine Niete und gibt nur nach.
LG Anderl

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anderl123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo cruncc1,
Ich meinte "das Grundstück wird in der Zugewinnberechnung nur der Ehefrau (eine Oeetei) als Anfangsvermögen zugerechnet, da Ehebedingte Zuwendung." War nicht richtig formuliert.
VG

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Anderl.

also so schnell aufgeben sollte Sie nicht.

Zum Verkauf muss sie nicht zustimmen.

Kann Sie denn nicht alles übernehmen ? ( dann wäre eine niedrige Bewertung doch gut).

Wie lange war die Ehedauer? (auch wegen der Indexierung des Anfangsvermögens).

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38480 Beiträge, 14011x hilfreich)

Ich grüble an einer ganz anderen Ecke. Nur, weil ein Gutachter vereidigt ist, muss er ja keine richtigen Gutachten erstellen. Der Unterschied hier scheint mir irgendwie zu gravierend. Nur, da das Haus mit dem Grundstück fest verbunden ist, wird ja der Wert des Grundstücks auch steigen, wenn es jetzt zu dem hohen Preis verkauft wird. Es geht doch letztlich nur um die Frage, wie der Anfangswert des Grundstücks war.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen