Meine Mutter besitzt eine komplett abbezahlte Doppelhaushälfte, in welcher sie auch wohnt. Nun möchte meine Mutter aber eine Neubau Eigentumswohnung kaufen, welche Mitte 2017 erst bezugsfertig wäre. Geplant ist diese Eigentumswohnung mit dem Erlös aus dem Hausverkauf komplett zu bezahlen. Ist es möglich das Haus jetzt bereits zu verkaufen und direkt den vollen Verkaufspreis vom Käufer zu erhalten wobei die Schlüsselübergabe an den Hauskäufer aber erst Mitte nächsten Jahres erfolgt. So könnte meine Mutter noch bis zur Fertigstellung der Neubauwohnung im alten Haus wohnen bleiben und die neue Wohnung trotzdem bereits bezahlen.
Hausverkauf, Kaufpreiszahlung vor Schlüsselübergabe?
Verbaut?
Verbaut?
Zitat:Ist es möglich das Haus jetzt bereits zu verkaufen und direkt den vollen Verkaufspreis vom Käufer zu erhalten wobei die Schlüsselübergabe an den Hauskäufer aber erst Mitte nächsten Jahres erfolgt.
Ja, das ist möglich.
Die Kunst dürfte darin bestehen, eine Käufer zu finden der dazu bereit ist.
Danke für die schnelle Antwort. Angenommen es würde sich ein Käufer finden der dazu bereit wäre wie würde das dann beim Notar ablaufen?
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Man geht zum Notar, trägt seine Wünsche vor und der Notar fertigt dann den entsprechenden Vertrag.
Nach dem beide unterschrieben haben, kommt es dann zur Kaufpreiszahlung.
Später zum vereinbarten Termin dann zur Schlüsselübergabe.
Als Varianten kommen folgende in Betracht
Variante A:
Käufer bekommt Haus komplett überschrieben als Eigentümer und Mutter bleibt als Mieterin bis zum Datum X drin.
Variante B:
Käufer bekommt Haus komplett überschrieben als Eigentümer und Mutter bleibt als Nutzerin (mietfrei) bis zum Datum X drin.
Variante C:
Mutter bleibt Eigentümer bis zum Datum X und Käufer wird erst dann Eigentümer.
Dann sollte man an eine gute Rundum-Versicherung für das Haus denken für die Zeit zwischen Kaufpreiszahlung und Übergabe.
Wobei die Wahrscheinlichkeit einen Käufer für Variante C zu finden eher gering ist.
Vairante D wäre eine Zwischenfinanzierung durch eine Bank.
Wobei die das ungern machen, wenn keine langfristige Finanzierung der neuen Immobilie mit dabei ist. So wie ich dich verstehe soll die neue Immobilie nicht finanziert werden. Am besten bei deiner Bank fragen, ob die das machen. Je nach Kundenstatus da, sind sie vllt doch dazu bereit.
Wie schon angedeutet ist der Knackpunkt bei solchen Kontruktionenen immer:
Was ist, wenn sich in der Zeit zwischen Bezahlung und Schlüsselübergabe der Wert des Hauses ändert?
z.B.:
- Verkäuferin baut nach Bezahlung noch eine neue Einbauküche ein, die sie bei Auszug drin lässt (Wertsteigerung des Hauses)
- Verkäuferin lässt nach Bezahlung das Haus total verkommen, keine Wartungen, keine Pflege, ... (Wertverlust des Hauses)
- Es kommt nach Bezahlung noch eine hohe Gebührenforderung der Stadt herein, z.B. für Anliegerbeiträge. Wer bezahlt?
- Haus brennt nach Bezahlung aber vor Schlüsselübergabe ab. Was nun?.
Sowas muss genau geregelt werden.
Vielen Dank an Alle für die hilfreichen Infos...
Guten Abend,
in einem Vertrag können alle zulässigen Vereinbarungen getroffen werden. So könnte hre Mutter unter bestimmten Bedingungen verkaufen.
Mich beschäftigt jedoch die Frage des Kaufgeschäftes der Eigentumswohnung. Ich entnehme ihrer kurzen Schilderung, dass diese - zumindest in größeren Teilen - vor der Bezugsfertigkeit zu bezahlen ist. Im Falle einer Insolvens des Bauträgers - was leider sehr oft vorkommt - hätte ihre Mutter viel Geld verloren. Schlimstenfalls würde sie obdachlos, wenn sie zu einem Termin X ausziehen müsste. Mein Augenmerk würde auf der Abwicklung dieses Kaufgeschäftes in Bezug auf einer Bankbürgschaft in Höhe der Kaufsumme der ETW liegen.
Ihre Mutter muss wissen, ob sie sich eine ETW mit allen damit einhergehenden möglichen Problemen antun will, die sie in einer DHH nicht hat. Zudem ist eine ETW weit weniger Wiederverkaufbar als eine DHH.
Mit freundlichem Gruß
Zitat:
Ihre Mutter muss wissen, ob sie sich eine ETW mit allen damit einhergehenden möglichen Problemen antun will, die sie in einer DHH nicht hat. Zudem ist eine ETW weit weniger Wiederverkaufbar als eine DHH.
Mit freundlichem Gruß
Stimmt, wer ein Haus besitzt, kennt die Vorteile gegenüber jeder WEG.
Man sollte mit dem Übergabetermin auch nicht all zu blauäugig umgehen. Was ist wenn der Bauträger die Fertigstellung, aus welchen Gründen auch immer, nach hinten verschiebt?
Man sollte also auch hier einen großzügigen Puffer (alternativ eine Ersatzunterkunft) einplanen!
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