Hausverbot zur eigenen Immobilie?

25. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausverbot zur eigenen Immobilie?

Hallo zusammen,

ich verstehe die Welt nicht mehr!
Heute bekam ich Post vom RA meiner Noch(Frau).
Darin wurde ich aufgefordert unsere noch gemeinsam gehörende Immobilie nicht mehr zu betreten. Ich wollte nur noch restliche Dinge holen.
Wir leben in Trennung. Ich zahle die Immobilie allein. Sie versucht mit allen Mitteln Unterhalt zu bekommen zZ steht ein Betrag von 850€ im Raum. Ich (noch Stkl.wg RA ca 2400€).Sie 400€ Minijob. Keine Kinder, 9Jahre Ehezeit. Sie hat 2 Ausbildungen mit Abschluß und während der Ehe bis zur Kündigung gearbeitet.

Die Immobilie ist verkauft. Die Übergabe ist zum 31.10.2007.
Es geht halt der Streit los, wem was gehört. Dabei will ich nur die Sachen holen, die sie mir zugestanden hat. Ist ja auch soweit Ok. Ich habe zwar den Verdacht, dass beim Kauf Schwarzgeld an sie geflossen ist, kann es nicht nachweisen. Vielleicht hat sie ja Einrichtungsgegenstände (hochwertige Bädereinrichtung) an den neuen Eigentümer verkauft. Denn als ich nach einem Teil der Ausstattung fragte, ist sie ausgetickt und dann kam der Brief ihres RA.

Ist das mit dem Unterhalt so OK. Aus meinem RA werde ich nicht ganz schlau. Er wartet lieber auf eine Reaktion der Gegenseite.

Ist es rechtens, dass ich das Haus nicht mehr betreten darf um meine Sachen zu holen und "einen Teil der Badeinrichtung".
Ist es Betrug, wenn es wirklich so sein sollte und sie Absprachen hinter meinem Rücken getroffen hat?
Dann ist doch der Notarvertrag nichtens?
So steht es zumindest drin, dass Nebenabreden die mit dem Verkauf zu tun haben, den Vertrag nichtig erklären.

Es geht mir nicht um diese Einrichtungsgegenstände, ich will nur was mir zusteht. Und warum soll ich ein Leben lang bluten, weil sie Zitat:"Für einen Hungerlohn" nicht arbeiten geht?

Mfg und Danke im Voraus für Eure Antworten

Nominator

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

Trennungsunterhalt steht deiner Frau zu, ab Scheidung sollte sie, hoffentlich, für sich selbst aufkommen können.

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/tu.html

Verbieten kann ein Rechtsanwalt viel, verbindend ist es allerdings nicht.

Nur, vielleicht wär es gut, wenn du in Anwesenheit deiner Frau und evtl. auch eines Freundes das Haus betrittst und ihr euch gütlich einigen könntet, was die Aufteilung diverser Einrichtungsgegenstände betrifft.
Lachen tun hinterher nur eure Anwälte.:(

Was sagt denn dein Anwalt?

Grüßle




-- Editiert von Schwesterchen am 25.09.2007 17:31:03

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nominator
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Anwältin hat mich gefragt was ich denn nun haben möchte. Dies habe ich ihr durchgegeben. Jetzt soll sich die Gegenseite bis Donnerstag äussern. Nun es ist schon komisch. Ich habe meiner Noch(Frau) angekündigt, am Freitag meine Sachen zu holen und nun das Schreiben. Ihr Anwalt droht mit einer Ehewohnungszwangszuweisung, obwohl sie schon seit 01.09.2007 eine Wohnung hat. Da ist was faul, dass man mich nicht mehr im Haus haben möchte. Mein Problem ist halt, dass ich 600km von zuhause weg wohne.Weil ich uns als ich diesen Job annahm über Wasser halten wollte. Mein ehem. Arbeitgeber machte dicht. Sollte ich auf Hartz4 warten?
Der Leihwagen und das Bahnticket ist gebucht.....500€ für die Tonne oder was.
Und arbeiten wird die so schnell nicht, Cabrio fahren und Kaffeeklatsch macht mehr Spass.

Solong und vielen Dank für Dein Feedback

Nomi

1x Hilfreiche Antwort

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