>Hausverbot von Hausverwaltung
Nun ja, soweit die Theorie. Aber wie sieht das rein praktisch aus?
Die Sache mit dem *Charakter und Ruf des Hauses* aus den 1950er Jahren kommt mir auch reichlich angestaubt vor.
Insbesondere: wann ist einem Vermieter die Anwesenheit eines Besuches des Mieters *unzumutbar*, so daß er ihm den Zutritt verweigern kann? Beispiele aus dem realen Leben?
Bei einem kleinen Objekt, wo der Vermieter womöglich mit im Hause wohnt, kann ich es mir prinzipiell schon vorstellen, wenn der Besucher der schlimmste Feind des Vermieters ist, ihn zuvor tätlich angegriffen oder schwer beleidigt hat usw.
Aber welche guten Gründe will eine Wohnungsgesellschaft haben, daß ein Besucher in einem ihrer Objekte unzumutbar sei? Vorherige Mietstreitigkeiten mit diesem werden da doch wohl kaum ausreichen. Vor allem wird da ja auch das grundsätzliche Recht des Mieters zu berücksichtigen sein, Besucher seiner Wahl in seiner Wohnung zu empfangen.
von fix am 19.08.2005 09:44
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