Hausverbot von Hausverwaltung

17. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Fotima
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausverbot von Hausverwaltung

Habe da ein Problem und brauche dringend eure Hilfe! Ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig.

Ich habe z.Z. einen Freund bei mir zu Besuch. Er hilft mir bei Renovierungsarbeiten. Dieser Freund hatte eine Wohnung in der gleichen Strasse, in der auch ich noch wohne. Vor einigen Monaten hatte er Streß mit unserer Hausverwaltung. Er wurde aus seiner Wohnung rausgeschmissen und die Hausverwaltung hat ihm gleichzeitig das Hausverbot ausgesprochen.

Nun wurde mir gesagt, dass sich das Hausverbot auch auf meine Wohnung erstreckt und er sich nicht bei mir aufhalten darf. Ist das rechtens?
Wenn ja, warum? Wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen?


Vielen, vielen Dank schon mal für eure Hilfe im voraus.
Gruß, fotima.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
meharis
Status:
Praktikant
(531 Beiträge, 68x hilfreich)

m.E. (obwohl ich nicht sicher bin) kann sich das Hausverbot nicht auf deine Wohnung erstrecken, da es deine ist, und die Privatsphäre unantastbar ist.

Ein Vermieter kann einem ferner die Freunde nicht vorschreiben, bzw. verbieten, und BEsuch zu empfangen, sofern dieser kurzfristig ist, ist ein Recht welches der Vermieter nicht verwehren kann.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

quote:
Er wurde aus seiner Wohnung rausgeschmissen und die Hausverwaltung hat ihm gleichzeitig das Hausverbot ausgesprochen.

Wenn man das wörtlich nehmen darf, dann war das schon unrechtmäßig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fotima
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn sich das Hausverbot nicht auf meine Wohnung erstreckt, was ist dann aber mit dem Weg zu und von meiner Wohnung weg, z.B. das Betreten vom Treppenhaus und Hausflur?
Schließlich hat die Hausverwaltung im Haus/ Grundstück das Hausrecht.

Gruß und Dank,
fotima

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47486 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zu dem Thema ist Dir in Deiner Frage unter "Generelle Themen" ausführlich geantwortet worden.

Ich halte es allerdings auch mit fix, der sinngemäß sagt, dass er sich keinen Grund vorstellen kann, warum eine Hausverwaltung ein Hausverbot wirksam aussprechen darf.

Um das aber besser beurteilen zu können, solltest Du vielleicht einige Worte dazu verlieren, was denn zwischen Deinem Freund und der Hausverwaltung vorgefallen ist.

-- Editiert von hh am 19.08.2005 09:59:56

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fotima
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Tja, da muss ich mir meinen Kumpel nochmal ordentlich 'zur Brust nehmen'.
Denn was jetzt ganz genau zwischen ihm und der Hausverwaltung vorgefallen ist, weiß ich nicht wirklich.
Ich war ja selbst total überrascht, als ich von einem Mitarbeiter angesprochen und darauf aufmerksam gemacht wurde.

Mir ging's in erster Linie auch darum, ob ich mich in irgendeiner Weise 'strafbar' mache, wenn ich ihn trotz Hausverbot in meine Wohnung lasse.
Aber das ist ja zum Glück nicht der Fall.

Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!
Ihr seid echt super, kompetent und schnell mit der Antwort! :)

Liebe Grüße,
fotima

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.824 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen