Habe da ein Problem und brauche dringend eure Hilfe! Ich hoffe ich bin in diesem Forum richtig.
Ich habe z.Z. einen Freund bei mir zu Besuch. Er hilft mir bei Renovierungsarbeiten. Dieser Freund hatte eine Wohnung in der gleichen Strasse, in der auch ich noch wohne. Vor einigen Monaten hatte er Streß mit unserer Hausverwaltung. Er wurde aus seiner Wohnung rausgeschmissen und die Hausverwaltung hat ihm gleichzeitig das Hausverbot ausgesprochen.
Nun wurde mir gesagt, dass sich das Hausverbot auch auf meine Wohnung erstreckt und er sich nicht bei mir aufhalten darf. Ist das rechtens?
Wenn ja, warum? Wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen?
Vielen, vielen Dank schon mal für eure Hilfe im voraus.
Gruß, fotima.
Hausverbot von Hausverwaltung
Fragen zur Miete?
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m.E. (obwohl ich nicht sicher bin) kann sich das Hausverbot nicht auf deine Wohnung erstrecken, da es deine ist, und die Privatsphäre unantastbar ist.
Ein Vermieter kann einem ferner die Freunde nicht vorschreiben, bzw. verbieten, und BEsuch zu empfangen, sofern dieser kurzfristig ist, ist ein Recht welches der Vermieter nicht verwehren kann.
quote:
Er wurde aus seiner Wohnung rausgeschmissen und die Hausverwaltung hat ihm gleichzeitig das Hausverbot ausgesprochen.
Wenn man das wörtlich nehmen darf, dann war das schon unrechtmäßig.
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Wenn sich das Hausverbot nicht auf meine Wohnung erstreckt, was ist dann aber mit dem Weg zu und von meiner Wohnung weg, z.B. das Betreten vom Treppenhaus und Hausflur?
Schließlich hat die Hausverwaltung im Haus/ Grundstück das Hausrecht.
Gruß und Dank,
fotima
Zu dem Thema ist Dir in Deiner Frage unter "Generelle Themen" ausführlich geantwortet worden.
Ich halte es allerdings auch mit fix, der sinngemäß sagt, dass er sich keinen Grund vorstellen kann, warum eine Hausverwaltung ein Hausverbot wirksam aussprechen darf.
Um das aber besser beurteilen zu können, solltest Du vielleicht einige Worte dazu verlieren, was denn zwischen Deinem Freund und der Hausverwaltung vorgefallen ist.
-- Editiert von hh am 19.08.2005 09:59:56
Tja, da muss ich mir meinen Kumpel nochmal ordentlich 'zur Brust nehmen'.
Denn was jetzt ganz genau zwischen ihm und der Hausverwaltung vorgefallen ist, weiß ich nicht wirklich.
Ich war ja selbst total überrascht, als ich von einem Mitarbeiter angesprochen und darauf aufmerksam gemacht wurde.
Mir ging's in erster Linie auch darum, ob ich mich in irgendeiner Weise 'strafbar' mache, wenn ich ihn trotz Hausverbot in meine Wohnung lasse.
Aber das ist ja zum Glück nicht der Fall.
Vielen, vielen Dank für eure Hilfe!
Ihr seid echt super, kompetent und schnell mit der Antwort!
Liebe Grüße,
fotima
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