Hausverbot nicht ausgesprochen nach Ladendiebstahl

25. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
taga
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)
Hausverbot nicht ausgesprochen nach Ladendiebstahl

Hallo,
ich habe vor ca. 1 Monat einen Ladendiebstahl begangen. (theoretisch gesehen in 2 Geschäften)
Im ersten Geschäft (ein Drogeriemarkt) habe ich Artikel im Wert von 15€ gestohlen, und bin kurz nach dem "geglückten" Diebstahl mit meinem Freund weiter in Richtung eines Sportgeschäfts gegangen.
Mein Freund packte dort ein über 100€ teures Fitnessarmband aus der Verpackung aus, und steckte es ein.
Die Verpackung legte er selber in eine Handschuhkiste, und ich half ihm dabei sie zu vergraben.
Wir wurden erwischt, ich gab zu meinem Freund geholfen zu haben.
Die Polizei durchsuchte mich und fand in meiner Jackentasche das im Drogeriemarkt entwendete Diebesgut. (Ich gab auch sofort zu dass es gestohlen war)
Die Polizeibeamten sagten auf der Wache, dass das Diebesgut nun dem Geschäft ausgehändigt wird. Von einem Hausverbot in den 2 Geschäften sagte niemand was, ich erhielt auch bisher keinen Brief.
Kann ich jetzt theoretisch noch in beide Läden rein, mir wurde ja nichts mitgeteilt?
Danke!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Goldgräber
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 12x hilfreich)

Du kannst auch so in die Geschäfte oder schließen die vor dir ab?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
taga
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich meinte damit eigentlich ob man herein gehen kann ohne im Nachhinein angezeigt werden zu können. (Wegen Hausfriedensbruch)
Mir geht es nur darum keine weitere Anzeige im Ernstfall zu erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von taga):
Ich meinte damit eigentlich ob man herein gehen kann ohne im Nachhinein angezeigt werden zu können. (Wegen Hausfriedensbruch)

Wie soll man Dich deswegen anzeigen, wenn kein Hausverbot ausgesprochen wurde?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taga
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 8x hilfreich)

Weil ja sonst immer ein klares Hausverbot ausgesprochen wird.
Aber ich habe nichts derartiges erhalten.
Naja egal, dann ist die Frage geklärt.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.153 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen