Hallo , bisher konnte ich nirgendwo eine sinnvolle Aussage erhalten, daher mal die Frage in die Runde, angenommen eine Bürogmeinschaft funktioniert irgendwann nicht mehr. Kann innerhalb der Bürogemeinschaft jemand ein Hausverbot an einen anderen Mitmieter aussprechen ? oder ein Mitmieter setzt einen eigenen Angestellten in dieses Büro, statt sich selbst, kann sich der Rest dagegen verwehren und da ein Hausverbot ausprechen ? Im BGB konnte ich darüber nichts rauslesen. Gibt es grundsätzlich Regelungen, daß man in einer Bürogemeinschaft nur gemeinsam entscheiden kann oder gilt Mehrheitsentscheid (ohne Vertrag)
Hausverbot innerhalb einer Bürogemeinschaft
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Die Zwistigkeit unter
den Büromietern hat mit dem Vermieter nichts zu tun,
auch kann der Vermieter nicht darin einmischen bzw. einen oder den anderen helfen, den Zugang wieder zu verschaffen.
Der "Ausgestoßene" kann
auch nicht allein den
Mietvertrag kündigen.
Haftet aber weiterhin für
die Mietzahlung.
Vielmehr muss er rechtliche Schritte gegen
den "Bürobesetzer" einleiten, notfalls mit
polizeilicher Hilfe.
Denn er hat genauso viel
Recht wie den anderen.
Die Situation scheint bereits eskaliert zu sein.
Lösung:
Wenn es geht, das Büro in 2 Büros räumlich trennen.
sonst das Büro gemeinsam kündigen; anschließend auseinander gehen; jeder mietet ein anderes Büro.
Bürogemeinschaft = Gemeinschaft an Büroraum,
und nicht unbedingt Geschäftsgemeinschaft.
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--- editiert vom Admin
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