Schönen guten Abend, mal was witziges aber auch merkwürdiges aus dem bereich Internet und ich hätte da gerne einen Rat.
Also ich fing 1998 in einem chat an zu chatten, war das Stammchatterin und es machte mir viel Spaß. Durch Störer und durch eine weibliche Aministratorin erhielt ich Hausverbot, auf meine Frage, warum, wurden mir Nazisypmathien vorgeworfen, von ihr, obwohl ich immer diejenige war, die dagegen vorging. Es gab viele Reibereien gerade wegen den Störer und der persönliche Kontakt mit dieser Amdintante war denkbar schlecht.
Kurz und Gut. ich hatte ab Juni 2001 Hausverbot in diesem Chat. Durch die Jahre davor, gab es viele persönliche Kontakte auch danach, so dass ich da immer mal wieder aufgetaucht bin.
Auf meinen netten Antrag an den Chatbetreiber bekam ich keine Antwort. Auch sonstige Kontaktaufnahme war bisher nicht möglich.
Wie sieht es denn nun aus?
Geht überhaupt ein Hausverbot allein durch falsche Aussagen und wann kann es rückgängig gemacht werden??
ja ja .. ich weiß, das netz ist voll von chats, aber darum geht es mir nicht.
Vielen Dank für ernstzugesendete Ratschläge, zumal mit meinem Nick auch noch zensiert wird.
Hausverbot in einem Chat wegen falscher Aussagen?
17. August 2004
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Frage vom 17. August 2004 | 18:56
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot in einem Chat wegen falscher Aussagen?
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#1
Antwort vom 17. August 2004 | 21:54
Von
Status: Schüler (302 Beiträge, 102x hilfreich)
Hallo Venusfrau
Sie Chatten seit 1998 also keine Anfängerin:)
dann wessen Sie auch das "Sperre" in Chatts kann erfolgen ohne Angabe von Gründe, das ist natürlich falls nicht anders vereinbart wurden.
Aber wie kann ein weibliche Aministratorin siehen das Sie Nazisypmathien haben und ein männliche nicht:)? Chatten, sollte nach dem Motto: "Freedom of opinion"sein.
MfG
Cats
-- Editiert von Cats am 17.08.2004 22:02:42
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