Hallo! Ich habe incl. Kündigungsfrist bis zum 15.01.2010 für einen Dienstleister für haushaltsnahe Dienstleistungen (putzen, kochen, einkaufen etc.) gearbeitet. Die Kündigung habe ich meinerseits fristgerecht am 15.12.2009 schriftlich eingereicht. Der ehemalige AG "verwaltet/betreut" mehrere Wohnanlagen für ältere Bewohner zum Teil in der Größenordnung von bis zu 80 kleinen Wohnungen, die verschiedene Eigentümer haben (WEG) und eine separate Hausverwaltung / zum Teil auch von den Eigentümer / zum Teil auch von dem alten AG im Auftrag von Eigentümern neu vermietet werden. Der alte AG schließt mit den Mietern Dienstleistungsverträge, u. a. putzen, Wäsche waschen, einkaufen etc. Es gibt aber auch viele Mieter, die diesen Dienstleistungsvertrag nicht unterzeichnet haben, da der Bedarf nicht da war bzw. nicht gewünscht war. Mittlerweile habe ich mich Selbständig gemacht und biete auch diese Dienstleistungen an. Viele Bewohner kennen mich auch dieser Zeit und möchten mich gerne auf eigene Rechnung in Anspruch nehmen. Dieses hat mein ehemaliger AG mitbekommen (habe nach dem 15.01. bei einer Bewohnerin geputzt auf Rechnung) und hat mir schriftlich per Einschreiben mit Rückschein das Hauverbot für die Wohnanlagen ausgesprochen. Jetzt kommt meine Frage: Ist es rechtens oder muß ich mit irgendwelchen strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn ich eines dieser Häuser betrete?
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>Hausverbot in betreuter Wohnanlage
Aus ihrem Beitrag wird nicht richtig deutlich, ob der ehemalige Arbeitgeber auch die Hausverwaltung übernommen hat oder dafür (zustätzlich) noch jemand anderes zuständig ist. Vermutlich ist der AG berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Dies würde bedeuten, daß das Hausverbot zunächst bindend ist und ein Verstoß dagegen tatsächlich den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Allerdings stellt sich die Frage, ob das Verhalten des AG möglicherweise wettbewerbswidrig ist und das Hausverbot mißbräuchlich ausgesprochen wurde. Hier lohnt möglicherweise ein Besuch bei einem Anwalt.
Hier gibt es starke Hinweise das dieses Hausverbot rechtsmißbräuchlich ausgeübt wird um unliebsame Konkurenz auszuschalten.Ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt dürfte hier den Ex-Arbeitgeber in seine Schranken verweisen.
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