Hallo,
wie konkret muss man jemandem darüber informieren, dass er in einem Internet-Forum Hausverbot hat, damit die Person belangt werden kann, wenn sie sich dennoch erneut anmeldet?
Reicht es der Person eine Email zu schicken, auch wenn diese nicht gelesen wird?
Gruss
Hausverbot im Internetforum
21. Februar 2016
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Frage vom 21. Februar 2016 | 21:23
Von
Status: Schüler (173 Beiträge, 42x hilfreich)
Hausverbot im Internetforum
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#1
Antwort vom 21. Februar 2016 | 23:25
Von
Status: Lehrling (1537 Beiträge, 674x hilfreich)
Zitat:damit die Person belangt werden kann, wenn sie sich dennoch erneut anmeldet?
Wer an einen Forenbetreiber einen Antrag auf Abschluß eines Forennutzungsvertrags stellt, der verletzt dadurch keine Rechte des Forenbetreibers. ( Wenn der Forenbetreiber den Antragsteller nicht (mehr) zur Forennutzung zulassen möchte, etwa weil er ihm zuvor einen Nutzungsvertrag gekündigt hatte, dann muß der Forenbetreiber dem Neu-Antrag nicht entsprechen.)
RK
#2
Antwort vom 22. Februar 2016 | 09:00
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 10x hilfreich)
Eine Information per Mail reicht ja eigentlich aus, dann das Sperren des Accounts. Die Mail Adresse kann man ja auch in dem Adminbereich sperren so das der Nutzer sich darüber nicht anmelden kann.
Ich denke daraus wird man keinen Rechtsfall machen können, da es kein richtiger Hausfriedens-Einbruch darstellt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 22. Februar 2016 | 11:34
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:damit die Person belangt werden kann, wenn sie sich dennoch erneut anmeldet
Strafrechtlich ist da sowieso nichts zu wollen. Zivilrechtlich könnte man einen Unterlassungsanspruch gegen erneute Neuanmeldung dann durchsetzen, wenn die Sperrung berechtigt erfolgte (also etwa wegen unzumutbarer Störung des Betriebes). Dafür müßte man natürlich im Streitfall nachweisen können, daß das "Hausverbot" dem Betreffenden bekannt war. Da es bei Emails keinen Zustellnachweis gibt, wird das also kaum ausreichen.
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