Hausverbot für angemietete Geschäftsräume

10. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)
Hausverbot für angemietete Geschäftsräume


Hallo ihr lieben,

ein Freund von mir musste vor Gericht als Zeuge aussagen.

Hierbei ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem der Eigentümer des Hauses, in dem sich die angemieteten Geschäftsräume des Freundes befinden, beteiligt war.

Der Freund sagte aus und danach erteilte ihm der Hausbesitzer ein Hausverbot für die Liegenschaft, in der sich seine angemieteten Geschäftsräume befinden.

Die Zeugenaussage hatte den Zweck, die Identität des am Unfall beteiligten Fahrers zu klären.

Der Freund sagte die Wahrheit, der Hauseigentümer behauptete, dass er nicht gefahren wäre. Er hatte zum Zeitpunkt des Unfalls nämlich keinen Führerschein und behauptete, ein anderer ist gefahren.

Als Zeugen waren ua. auch noch Fahrer und Beifahrer des gegnerischen Fz geladen, sowie noch 4 andere Zeugen.

Ist dieses erteilte Hausverbot rechtens? Meiner Meinung nach nicht, da der Eigentümer mit der Vermietung der Geschäftsräume sein Hausrecht abgegeben hat und gerade für diese das hausverbot nicht gilt.

Wie kommt der Freund nun in seine angemieteten Geschäftsräume, wenn er dadurch nur Zugang über nicht angemieteten Bereich hätte oder gilt dann auch hier das Hausverbot nicht?

Danke für's Lesen und die eine oder andere hilfreiche Antwort :-)

Gruß
ice

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