>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
Offenbar war es so, dass es einen Strafbefehl wegen Beleidigung gab, gegen den Sie Einspruch eingelegt haben und nun will das Gericht das Verfahren gegen Auflage einstellen. Das ist im Gegensatz zu vorher ein Erfolg, weil es keinen Eintrag ins Bundeszentralregister gibt, und der Strafbefehl wahrscheinlich auch auf eine höhere Summe lautete, es also jetzt billiger geworden ist.
Warum das Verfahren hier nicht gänzlich wegen wechselseitiger Beleidigungen einstellt wurde, kann man nur vermuten. Meine Vermutung -da ich selbst auch des öfteren mit südländischen und orientalischen Mitbürgern zu tun habe- ist, dass Sie sich sagen wir mal "aufgeregt haben", als die Polizei kam (und ggf. vorher). Und solch eine "Aufregung" deutet das deutsche Recht schnell mal als Straftat, wo es die ausländischen Mitbürger selbst als halb so schlimm empfinden.
Lassen Sie es mich mal andersherum sagen: Vermutlich gibt es auch Sachen, die in Ihrem Heimatland (Herkunftsland) eine Straftat wären, oder womit ich "eine schwere Beleidigung" begehen würde, wenn ich es in Ihrem Heimatland täte.
In z.B. der Türkei laufe ich Gefahr verhaftet zu werden, wenn ich einen sinknormalen
christlichen Gottesdienst besuche. Das ist für mich als Deutschen auch erst mal "unvorstellbar" und "unverständlich". Die Gesetze in der Türkei sind aber nun mal -leider- so.
Und genau so gibt es in Deutschland Dinge, die die Gemeinschaft als nicht in Ordung empfindet, obwohl sie in Ihrem Kulturkreis vielleicht normal sind. Aber so wie ich mich an die Gesetze im Ausland halten muß, müssen Sie sich an die hier halten.
Die komplett andere Sache ist das Hausverbot (nicht zu verwecheln mit dem Platzverweis):
Die Hausverwaltung kann Ihnen kein Hausverbot für das Haus geben, in dem Ihre Schwester wohnt. Damit das möglich wäre, müßten ganz andere Dinge vorfallen.
Auch den Spielplatz dürfen Sie m.E. nutzen, wenn Sie zu Besuch bei der Schwester sind. Jedenfalls kann kein anderer Mieter oder Miteigentümer die Nutzung untersagen.
Das ändert aber nichts an Ihrem anscheinend strafbaren Verhalten im Fortgang der Sache.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
von !!Streetworker!! am 05.03.2011 21:23
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