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Hausverbot auf einen Privatspielplatz...

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Hausverbot auf einen Privatspielplatz...

Hallo, es geht darum das ich vor ca. 10 Monaten einen Hausverbot auf ein Privatspielplatz bekommen habe. Jetzt mag es sein das viele sagen zu recht. Ich werde versuchen die Geschichte genau zu erklären.
Ich war zu besuch mit meinen Kindern bei meiner Schwester die in diesen Bock lebt und diesen Privatspielplatz nutzen darf. Wir würden dann von einen Wohnungseigentümer angesprochen das wir diesen Spielplatz nicht nutzen dürfen... Auf die Antwort meiner Schwester das sie dort lebt und das die es darf, wurden wir als Kanackenpack beleidigt.. Ok ich seh es nicht als beleidigung den ich weiß das dass Wort Kanake aus dem Lateinischen kommt und die Bedeutung hat Mensch... Ich antwortete wenn wir ein Kanackenpack sind bist du ein Kartoffelsack... Er meinte dann er würde die Polizei anrufen, dann antwortete meine Schwester ja dann tue es doch, daraufhin kam die Polizei und wir wurden des Platzes verweisen, anzeige,etc. als wir eine gegenanzeige Stellen wollten wurde uns gesagt dann geht bitte zur Polizeipräsidium dies taten wir, uns wurde vor Ort gesagt das wir NUR des Platzes verwiesen worden sind und wir sollen doch diese "Kinder*****" lassen... Dies taten wir auch, weil ich ja weiß die Polizei sind vertrauens Menschen... Nun gut, nach einer Woche kam die Strafanzeige... Ich sollte mich äußern ich habe angegeben bei meiner Schwester gewesen zu sein, etc. den Personalausweis Kopiert, etc... Danach kam ein Brief von dieser Hausverwaltung, ich habe Hausverbot bekommen, etc. ich war seit den Tag an NIE wieder bei meiner Schwester, ich habe einen Brief vom Amtsgericht bekommen ich sollte ja wegen diesen Hausverbot 200€ bezahlen... Wieso das frage ich mich meine Schwester wohnt dort sie hat das recht auf diesen Spielplatz und ihre Besucher die mit ihr sind haben das gleiche recht... Falls jetzt jemand fragt was kaputt gemacht etc. nein die Kinder waren 2-4 Jahre alt! Sie waren friedlich und glücklich, nicht Laut und Nervig... Was soll ich eure Meinung nach machen die 200€ zahlen?

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von f2011 am 05.03.2011 14:42
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
Auf dem Schreiben vom Amtgericht stand drauf:
Erwägt das Gericht das Strafverfahren nach §153a abs. 2 StOP unter folgendem auflagen einzustellen. Zahlung von 200€ an die Landeskasse ggf. in Raten.
Im Fall der Ordnunggemäßen Erfüllung der Auflagen wird das Verfahren auf kosten der Landeskasse endgültig eingestellt. Die eigenen Notwenigen auslagen müssten selbst getragen werden. Die Staatsanwaltschaft hat einer Einstellung unter dieser Voraussetzung zugestimmt. Eine Eintragung in der Bundeszentralregister würde in diesem Fall nicht erfolgen. Zu der beabsichtigten Einstellung ist Ihre zustimmung erforderlich. Das einverständnis muss innerhalb von 2 Wochen unter Angabe des Aktenzeichen erklärt werden. Wenn innerhalb dieser Frist keine Nachricht eingeht, geht das Gericht davon aus das eine zustimmung nicht erteilt wird in diesem Fall wird das Strafverfahren fort gesetzt..........

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von f2011 am 05.03.2011 14:53
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
Welche Straftat wird dir hier vorgeworfen, die nach §153a StPO eingestellt werden soll?

Beleidigung? Wegen dem Kartoffelsack?

Wenn der "Geschädigte" dich/euch zuerst Kanackenpack nennt, sehe ich keine relevante Beleidigung mehr, die es zu verfolgen ginge.

quote:
ich sollte ja wegen diesen Hausverbot 200€ bezahlen...


Nicht wegen dem Platzverweis (ist kein Hausverbot), sondern für die Einstellung eines Strafverfahrens sollst du das laut Staatsanwaltschaft bezahlen.

Hast du, als dir rechtliches Gehör gewährt wurde (wo du Angaben zur Sache mache konntest) die Situation genau erklärt, dass er euch Kanackenpack genannt hat und du ihn daraufhin Kartoffelsack genannt hast?

Normalerweise wandert so eine Anzeige/Akte dann bei gegenseitiger Beleidigung mit einem Stempel §153 Abs.1 StPO bei der Staatsanwaltschaft in das Abteil Q (Querulanten) und die Sache ist ohne Auflagen erledigt.

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von !Paragraphenreiter! am 05.03.2011 15:12
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
quote:
Auf die Antwort meiner Schwester das sie dort lebt und das die es darf, wurden wir als Kanackenpack beleidigt.. Ok ich seh es nicht als beleidigung den ich weiß das dass Wort Kanake aus dem Lateinischen kommt und die Bedeutung hat Mensch...

Im Lateinischen heißt Mensch "homo" -nix Kanake!



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von Empathie am 05.03.2011 15:36
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
quote:
Im Lateinischen heißt Mensch "homo" -nix Kanake!


Stimmt :D

Also meines Erachtens kann Kanackenpack durchaus eine Beleidigung im Sinne des §185 StGB sein, Kartoffelsack ist da sicher so an der Grenze.

Wenn du wegen der Beleidigung (Kartoffelsack) 200 Euro für die Einstellung zahlen sollst, wärs wichtig, dass der Staatsanwalt von der gegenseitigen Beleidigung (dass er dich/euch zuerst Kanackenpack genannt hat) weiß.

Dann wäre wie bereits oben beschrieben eine Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen (ohne Geldbuße) wahrscheinlich.

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von !Paragraphenreiter! am 05.03.2011 15:42
Status: Legende (243 Beiträge)
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
Also ich habe der Polizei bereits schriftlich mitgeteilt das er uns Kanackenpack genannt hat, und mein Antwort darauf war wenn wir ein Kanackenpack sind dann bist du ein Kartoffelsack... Trotzdem bekam ich ein Brief vom Amtsgericht, daraufhin schrieb ich einen Widerspruch, und dachte es sei erledigt, wie gesagt meine Schwester dort lebt. Ich habe denen nochmals geschildert das er uns Kanackenpack genannt hat, aber anscheinend soll ich die 200€ zahlen aber ich frage mich für was. Ich habe es dem Staatsanwalt schon mal gesagt und die Akte hat er ja, dort stehen meine Berichte genau drauf. Ich habe auch damals einen Anwalt gefragt er meinte zu mir ich solle mir keine sorgen machen, den die Hausordnungen verbieten den Mietern keinen Verbot sie besuchen zu gehen... Und ich dachte im ernst es hätte sich erledigt, leider steht nicht auf den Brief drauf wieso ich die 200€ zahlen soll.... Es ist jetzt fraglich wieso ich die 200 zahlen soll. Ich habe gestern beim Staatsanwalt angerufen und habe gefragt wieso, daraufhin wurde mir gesagt das steht im Brief.... Ich sehe aber kein § der mich Strafbar gemacht hat.

Ok ich habe damals mal gehört das Kanacke Mensch heißt mir ist es aber egal was es heißt...

Ich hab auch überlegt damit in die Öffentlichkeit zu gehen, weiß aber nicht ob ich dies tun soll da es ein Laufendesverfahren ist....

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von f2011 am 05.03.2011 16:49
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
sorry Einspruch nicht Widerspruch

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von f2011 am 05.03.2011 16:54
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
--- editiert vom Admin


von guest-12305.03.2011 18:10:26 am 05.03.2011 17:30
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
Ja, Hausverbot auf einen Privatspielplatz... Aber wie gesagt als Besucher meiner Schwester....

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von f2011 am 05.03.2011 20:57
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
Offenbar war es so, dass es einen Strafbefehl wegen Beleidigung gab, gegen den Sie Einspruch eingelegt haben und nun will das Gericht das Verfahren gegen Auflage einstellen. Das ist im Gegensatz zu vorher ein Erfolg, weil es keinen Eintrag ins Bundeszentralregister gibt, und der Strafbefehl wahrscheinlich auch auf eine höhere Summe lautete, es also jetzt billiger geworden ist.

Warum das Verfahren hier nicht gänzlich wegen wechselseitiger Beleidigungen einstellt wurde, kann man nur vermuten. Meine Vermutung -da ich selbst auch des öfteren mit südländischen und orientalischen Mitbürgern zu tun habe- ist, dass Sie sich sagen wir mal "aufgeregt haben", als die Polizei kam (und ggf. vorher). Und solch eine "Aufregung" deutet das deutsche Recht schnell mal als Straftat, wo es die ausländischen Mitbürger selbst als halb so schlimm empfinden.

Lassen Sie es mich mal andersherum sagen: Vermutlich gibt es auch Sachen, die in Ihrem Heimatland (Herkunftsland) eine Straftat wären, oder womit ich "eine schwere Beleidigung" begehen würde, wenn ich es in Ihrem Heimatland täte.

In z.B. der Türkei laufe ich Gefahr verhaftet zu werden, wenn ich einen sinknormalen christlichen Gottesdienst besuche. Das ist für mich als Deutschen auch erst mal "unvorstellbar" und "unverständlich". Die Gesetze in der Türkei sind aber nun mal -leider- so.

Und genau so gibt es in Deutschland Dinge, die die Gemeinschaft als nicht in Ordung empfindet, obwohl sie in Ihrem Kulturkreis vielleicht normal sind. Aber so wie ich mich an die Gesetze im Ausland halten muß, müssen Sie sich an die hier halten.


Die komplett andere Sache ist das Hausverbot (nicht zu verwecheln mit dem Platzverweis):

Die Hausverwaltung kann Ihnen kein Hausverbot für das Haus geben, in dem Ihre Schwester wohnt. Damit das möglich wäre, müßten ganz andere Dinge vorfallen.

Auch den Spielplatz dürfen Sie m.E. nutzen, wenn Sie zu Besuch bei der Schwester sind. Jedenfalls kann kein anderer Mieter oder Miteigentümer die Nutzung untersagen.

Das ändert aber nichts an Ihrem anscheinend strafbaren Verhalten im Fortgang der Sache.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


von !!Streetworker!! am 05.03.2011 21:23
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>Hausverbot auf einen Privatspielplatz...
Naja Kartoffelsack sehe ich nicht so als beleidigung das war nur die Antwort auf Kanackenpack...
Ich habe mein Strafbefehl wieder gefunden...
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft.. wird gegen Sie wegen Hausfriedenbruchs
-Vergehen nach § 123 StGB-
eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 10,00€ = 200€ festgesetzt.

Gemäß § 465 StPO werden Ihnen die Kosten des Verfahren auferlegen.
Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Sie,
am ...2010 in ...
widerrechtlich in dem befriedeten Besitztum anderer verweilt und dich auf die Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt zu habe.

Ihnen wird Folgendes zur Last gelegt:
Sie hielten sich gegen 15.34 Uhr auf dem privat Spielplatz hinter den Häusern...--bis-- mit Ihren Kinder auf.
Obwohl der Zeuge ... der Vorsitzender der Eigentümergemeinschaft ist, Sie mehrfach aufforderte die Örtlichkeit zu verlassen kamen Sie die Aufforderungen erst nach nachdem die Polizei vor Ort erschien.... Wie gesagt meine Schwester wohnt in diesem Haus als Mieterin...

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von f2011 am 05.03.2011 21:39
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