>Hausverbot
Normalerweise bekommen Sie was Schriftliches von dem Unternehmen, eventuell ist ein Brief noch unterwegs, wo drinnen steht, wie lange das Hausverbot dauert. Üblich sind ein oder zwei Jahre. Das sollten Sie sich auch zum Maßstab nehmen, wenn Ihnen kein Zeitraum genannt wird.
quote:
Wenn nicht befristet, dann für alle Zeit.
Private Hausrechtsinhaber, die Ihre Geschäftsräume für die Allgemeinheit geöffnet haben, unterliegen den allgemeinen Bestimmungen von §
134 und
§ 138 BGB.
§ 134 BGB in Verbindung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verbietet einen Ungleichbehandlung aus sachlich nicht zu rechtfertigenden Gründen. Natürlich ist ein Ladendiebstahl ein sachlicher Rechtfertigungsgrund, ABER dazu wird die Auffassung vertreten, dass dieser Rechtfertigungsgrund mit fortdauerndem Zeitablauf „verblasst", soll heißen, dass nach gewisser Zeit, ein vor Jahren einmal begangener Ladendiebstahl, irgendwann einmal KEIN sachlicher Rechtfertigungsgrund mehr ist. Daher werden Hausverbote in der Regel auf ein oder zwei Jahre befristet.
Abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten widerspräche es auch meinem Rechtsempfinden, wenn ich mich mit meinen 72 Jahren wegen Hausfriedensbruch strafbar mache, weil ich vor 65 Jahren mal versehentlich mit meiner Hand ins Bonbonglas geraten bin. Ein vor mehr als einem halben Jahrhundert begangener Ladendiebstahl ist eben kein sachlicher Rechtfertigungsgrund mehr.
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von Ilsa1939 am 28.06.2011 17:56
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