Wir sind zu einer Familienfeier in einem Restaurant eingeladen, in dem mein Mann 2003 vom Chef Hausverbot erhalten hat, nachdem er sich über das Essen beschwert hatte. Wir waren unter uns, keine anderen Gäste mehr dabei, und alle alkoholisiert. Ich war schon mehrfach wieder zur Betriebs-Weihnachtsfeier dort; gegen mich bestand dieses Verbot ja auch nicht. Frage: darf mein Mann an dieser Familienfeier Teil nehmen, oder besteht dieses Verbot immer noch?
Hausverbot Gaststätte
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Das klärt er am besten mit dem Wirt selbst ab. Das Hausverbot war sicher nicht zeitlich befristet, sondern allgemein ausgesprochen. Es sind ja schon ein paar Jährchen vergangen seit dem Vorfall, das könnte sich ja wieder einrenken lassen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Ich würde die Familie darauf hinweisen, daß das Essen in dem Restaurant so schlecht ist, daß der Wirt auf Kritik von Gästen am Essen mit Hausverboten reagiert.
Ich wäre eher vorsichtig damit, Leute in einen §186 StGB rennen zu lassen. Oder kann der TE die Aussage, daß er nur wegen der Kritik am Essen (und nicht etwa wegen des damit eingehenden Alkoholisiertseins und vermutlich entsprechenden Verhaltens) Hausverbot bekommen hat, gerichtsfest beweisen?
Generell ist die Frage, ob ein Hausverbot auch dann greift, wenn der Laden für einen gewissen Zeitraum vermietet wurde, nicht so einfach zu klären. Da ist alles mögliche abzuwägen, etwa die Frage, was für wen der Beteiligten unzumutbar wäre (für den Wirt, wenn der Verwiesene das Objekt während der Mietzeit betritt; für den Mieter, wenn der Verwiesene wegen des Hausverbotes nicht teilnehmen kann etc.).
Der Wirt war zu dem Zeitpunkt selbst alkoholisiert....
Das ist irrelevant: Ich kann auch als stockbesoffener Hausherr einem sich unangemessen verhaltenden Gast Hausverbot erteilen.
Ich würde mit dem Wirt nochmal reden,und wenn er immer noch darauf besteht, würde ich dann ein anderes Lokal empfehlen.
Die Wahl hat der TE ja nicht, weil er nicht Gastgeber ist. Und ob der Gastgeber Lust hat, so lange nach einem Lokal zu suchen, bis er eines findet, wo keiner seiner Gäste Hausverbot hat...
Macht es doch nicht so kompliziert; geht zusammen zum Wirt und klärt das lieb und freundlich. Angeschwippste Männer übertreiben es leichter - sind aber durchaus in der Lage da einen Schlußpunkt zu setzten und sich wieder zu vertragen. Grüßele Farnmausi
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
43 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
4 Antworten