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Hausüberschreibung rückgängig machen?

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>Hausüberschreibung rückgängig machen?

Und natürlich kann man ein noch belastetes Haus wem überschreiben, allerdings gehen dann auf den neuen Besitzer eben auch die Schulden über.

Das ist falsch!

Sprich, die Schwägerin müsste eigentlich nun für die Schulden aufkommen und nicht mehr die Schwiegereltern.

Auch das ist falsch. Wenn die Bank die Eltern nicht aus der Haftung für das Darlehen entlassen hat, haften diese nach wie vor.

Nein, das ist beides korrekt. Habe ich nämlich erst neulich selbst erlebt. Das war ein sehr großes Theater mit der Bank, bis die eingesehen hat, dass das Haus zwar überschrieben war, aber die Eltern nach wie vor sämtliche Kosten - also auch die Schuldentilgung - übernehmen.Die Bank war sehr beharrlich drauf bedacht, beim neuen Besitzer das Geld zu holen. Und erst nach Zusendung des Überschreibungsvertrages, in dem klar steht, dass die Eltern weiterhin alle Kosten tragen - auch die für den Kredit - war die Bank dann zufrieden und der Dauerauftrag läuft weiter wie bisher.

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-- Editiert Ofelia am 29.06.2012 21:31


von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 29.06.2012 21:29
Status: Senior (196 Beiträge)
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>Hausüberschreibung rückgängig machen?
Du solltest Deine Erfahrungen nicht verallgemeinern.

Fakt ist, dass geschlossene (Darlehen)verträge solange gelten, bis die Bank die Darlehensnehmer aus der Haftung entlässt.

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von cruncc1 am 29.06.2012 21:41
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
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>Hausüberschreibung rückgängig machen?
Fakt ist aber auch, dass uns die Bank schrieb, dass das Darlehen gebunden ist an das Objekt/ Haus und nicht an die Personen.

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von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 29.06.2012 21:44
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Hausüberschreibung rückgängig machen?
quote:
Fakt ist aber auch, dass uns die Bank schrieb, dass das Darlehen gebunden ist an das Objekt/ Haus und nicht an die Personen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Bank das so geschrieben hat. Schließlich gehe ich davon aus, dass die Bank sich mit der Rechtslage in solchen Fällen auskennt und ihr daher bekannt ist, dass ein Darlehen an Personen gebunden ist und nicht an das Objekt.

Auf der anderen Seite soll es auch vorkommen, dass Bankmitarbeiter sich irren und daher Unsinn schreiben. Schließlich hat die Bank am Ende auch eingesehen, dass das Darlehen an die Person gebunden ist.

Insgesamt sind die Aussagen von Cruncc1 jedenfalls in vollem Umfang korrekt.


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von hh am 29.06.2012 21:56
Status: Tao (24151 Beiträge)
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>Hausüberschreibung rückgängig machen?
Was die Bank geschrieben hat ist nicht relevant.

Wenn ich ein Auto mit einem Darlehen finanziert habe und ich dir mein Auto schenke, übernimmst du dann auch mein Darlehen?


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von cruncc1 am 29.06.2012 22:07
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)

>Hausüberschreibung rückgängig machen?
Ich denke, es besteht ein Unterschied zwischen Kredit/Darlehen und Hypothek.

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von guest-12314.02.2013 13:07:55 am 29.06.2012 22:24
Status: Senior (196 Beiträge)
Userwertung:  1,8  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Hausüberschreibung rückgängig machen?
Nö, Vertrag ist Vertrag. Auch einem "Hypothekendarlehen" (i.d.R. wird eine Grundschuld und keine Hypothek im Grundbuch eingetragen) liegt ein Darlehensvertrag zugrunde; lediglich die Absicherung ist eine andere.

@hh
Thx

-- Editiert cruncc1 am 29.06.2012 22:44


von cruncc1 am 29.06.2012 22:36
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
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>Hausüberschreibung rückgängig machen?
Hallo und vielen Dank ert mal für die vielen Kommentare und Hilfestellungen.

Also Fakt ist definitiv, dass das Haus überschrieben wurde. Im notariell beglaubigten Vertrag steht, dass die Grundschuld nach wie vor von den Eltern, also meine Schwiegereltern übernommen werden. Das Haus gehört meiner Schwägerin aber die Eltern bedienen nach wie vor den Kredit.

Es gibt bereits einen Termin beim Notar um die Überschreibung rückgängig zu machen. Das geht wohl innerhalb von 10 Jahren.

Die Schwiegerletern benätigen das Geld für die Pflegeeinrichtunmg wo sie jetzt beide hingehen. Meine Schwägerin hat eingesehen, dass es so nicht weiter gehen kann. Sie hat ja auch gar keine andere Möglichkeit als HartzIV Empfängerin. Würde das Jobcenter von dem Hausbesitz wissen, müsste sie einiges zurückzahlen.
Bzw. würde man Ihr Betrug vorwerfen, denn den Hausbesitz hat sie nicht angegeben.

Meine Schwiegereltern freuen sich jedenfalls das wir, mein Mann und ich nun alles übernommen haben und uns um die Formalitäten kümmern, bis sie wirklich in die Pflegeeinrichtung ziehen können.

Es war viel im Argen und wir mussten uns durch einiges an Papierkram wühlen und mit allen möglichen Firmen sprechen, wo es noch offenen Rechnungen gab.

Ein Großteil davon konnten und haben wir beglichen, so dass sie sich erst mal keine Sorgen machen müssen ob sie sich morgen noch ein Brot kaufen können.

Das hat niemand verdient, dass man so mit ihnen umgeht, wobei sie alles für ihre Kinder getan haben, als sie noch konnten und sich darauf verlassen haben, dass auch die eigene Tochter alles für sie tut.
Das Ausmaß hat man nun erst erkannt als so einige schief gelaufen war.

Wir, mein Mann und ich waren wir vor den KOpf gestoßen als uns dies alles eröffnet wurde. Wir hatten keine Ahnung. Es hieß immer es ist alles i.O.
Ich glaube die Schwiegereltern ahben sich nicht getraut.
Nun ist aber alles gut und ich werde noch berichten, was beim Notar wegen der Rücküberschreibung raus kam!


Vielen Dank an ALLE die sich an der Diskussion beteiligt haben.

schnullimulli67


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von schnullimulli67 am 04.07.2012 17:32
Status: Praktikant (12 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hausüberschreibung rückgängig machen?
quote:
Würde das Jobcenter von dem Hausbesitz wissen, müsste sie einiges zurückzahlen.

Daran ändern das "zurückschreiben" nichts. Es handelt sich schlicht um Sozialbetrug, der immer noch raus kommen kann.

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von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 04.07.2012 17:40
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Hausüberschreibung rückgängig machen?
Es gibt bereits einen Termin beim Notar um die Überschreibung rückgängig zu machen. Das geht wohl innerhalb von 10 Jahren.
Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, kann immer eine "Rückübertragung" vorgenommen werden. Das ist nicht an eine Frist gebunden.

Hier sollten die steuerlichen Aspekte aber nicht außer Acht gelassen werden.




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von cruncc1 am 04.07.2012 18:38
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 216 User(n) bewertet)


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