Hausübernahme und Erbteilauszahlung

10. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
ErwinA
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausübernahme und Erbteilauszahlung

Hallo,
wir ich und meine Frau überlegen in das Haus meines Schwiegervaters zu ziehen. Mein Schwiegervater wohnt alleine in diesem Haus und würde sich zukünftig auf zwei Räume beschränken.
Jetzt überlegen wir wie diese Geschichte gehandhabt wird damit niemand von den Geschwistern meiner Frau sich benachteiligt fühlt. Und wir auch die Sicherheit haben wenn wir Geld rein stecken das dieses uns nicht "kaputt" ist.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Zunächst einmal würde ich genau darüber nachdenken, ob ihr wirklich so eng zusammenleben wollt, wenn keiner eine abgeschlossene Wohnung hat.
Dann könntet ihr das Haus z.B. übertragen bekommen mit dem Eintrag "Wohnrecht für Räume xy für Schwiegervater" (Notar).
Dann solltet ihr euch Gedanken machen, was ist, wenn Schwiegervater ein Pflegefall wird (kann man auch im Vertrag vereinbaren).

Überleg es mit deiner Frau, dann mit Schwiegervater zusammen und dann mit den Geschwistern. Und erst wenn alle Unklarheiten beseitigt sind, macht es.

Eine Möglichkeit ist, wenn die Geschwister z.B. auf ihr Erbteil am Haus verzichten oder eine Auszahlung erhalten und dafür auf ihr Erbe verzichten.

Schau hier noch mal im Forum, hier hat einer Schierigkeiten, weil er Pflegevereinbarung usw. hatte, aber der Elternteil nur sehr kurz pflegebedürftig war, bevor er verstarb - da waren die Geschwister der Meinung, jetzt gibt es Nachschlag, weil die Belastung nur so kurz war.

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