Haustür, Verfügungsgewalt bei gemeinschaftlicher Nutzung

16. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)
Haustür, Verfügungsgewalt bei gemeinschaftlicher Nutzung

Hallo,

ich habe als Mieter folgende Situation, zu der ich um Eure Einschätzung bitte.

Gemietet ist eine Wohnung in einem Zweiparteienhaus. Im EG befindet sich eine Arztpraxis, im OG meine Mietwohnung.
Die Arztpraxis wird von meinem Vermieter genutzt. Eine Hausordnung existiert nicht.

1) Ich möchte gerne einen Aushang an die Haustür anbringen, der die Patienten bittet, meine Mietparkplätze nicht zu nutzen. Alles in sehr freundlichem Ton, als Bitte formuliert. Das Schild "Mieterparkplatz" wird gerne ignoriert, so daß ich manchmal blockiert bin bei Ein- oder Ausfahrt.
Darf ich einen solchen Aushang anbringen oder darf der Vermieter Diesen verbieten?

2) Die Haustür ist während der Geschäftszeiten permanent unverschlossen/entriegelt, so daß Jeder hinein kann, auch ohne zu klingeln. Nun ist mein Kellerraum unverschlossen und rein theoretisch kann Jeder bis vor meine Wohnungstür gehen und dort etwas mitgehen lassen. Habe ich als Mieter ein Recht darauf, das die Haustür geschlossen bleibt, so daß die Besucher klingeln müssen, um hinein zu kommen?

Danke & viele Grüße
C.

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29 Antworten
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#1
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Was sagt denn der Vermieter? Wegen der Parkplätze kenn ich das z.B. so, dass sogar in der Arztpraxis ein Schild hängt: da und da bitte nicht parken.
Oder vielleicht könnte man am Parkplatz an sich ein anderes Schild anbringen. Mieterparkplatz könnte für Leute, die die Situation nicht kennen, durchaus bedeuten: Mieter des Hauses, also auch der Zahnarzt und dessen Kunden.Also Mieterparkplatz schlicht als Kennzeichnung dafür, dass dort jeder parken darf, der mit dem Haus was zu tun hat.
Wegen der Tür. Ist bei uns auch so, hab auch ne Arztpraxis im Haus. Aber das find ich jetzt nicht schlimm. Bei uns sind allerdings die Kellerräume verschlossen.

Aber was sagt denn der Vermieter/Arzt? Oder seid Ihr komplett zerstritten?

Und: hast Du die wohnung so gemietet oder kam die Praxis erst später? Mit Arztpraxis im Haus weiß man doch eigentlich, dass da reger Publikumsverkehr herrscht. Ich mein, selbst wenn die Tür zu wäre, schellt man einmal, die Praxis drückt auf und dann hat man auch Leute im Haus, die klauen könnten. Wobei ich mich frag, was man im Hausflur stehlen soll außer der Türmatte.

-- Editiert von Yogi1 am 16.11.2016 20:42

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Caligula):
Darf ich einen solchen Aushang anbringen oder darf der Vermieter Diesen verbieten?

Der Vermieter wäre hier um Genehmigung zu ersuchen.
Eventuell kann er das ja auch in der Parxis aushängen?

Dürfte der Alternativen, wie Mietminderung, das der betreffende Halter des Kfz eine teuere Abmahnung/Unterlassungsklage erhält oder abgeschleppt wird vorzuziehen sein.



Zitat (von Caligula):
Nun ist mein Kellerraum unverschlossen

Dann schließ halt ab ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Da der Vermieter ja offensichtlich im Haus seine Praxis betreibt, wäre er erst einmal schriftlich über die Unbill in Kenntnis zu setzen mit der Bitte um Abhilfe.

Dass die Türe während der Sprechstunden offen ist, ist wohl üblich, dass Sie jedoch Ihren Keller nicht verschließen entspricht nicht den mir bekannten Gepflogenheiten. Keller abschließen, gut ist.

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#4
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

@Yogi1

Zitat:
Was sagt denn der Vermieter?

Der Vermieter stellt sich auf den Standpunkt das ihn das nichts angeht, d.h. ich solle mich mit den Falschparkern auseinander setzen, denn es seien ja auch meine Parkplätze (die ich auch im Mietvertrag stehen habe). Das es sich hier um seine Patienten handelt spielt für ihn keine Rolle. Zerstritten sind wir (noch) nicht, aber es schwelt aus eben diesem Grund. Die Parkplätze sind alle unmarkiert bis auf den Einen mit dem Schild. Das kann Niemand übersehen. Da es dennoch nicht beachtet wird, möchte ich gerne freundlich daran erinnern und bei erstmaligem Verstoss einen Zettel an die Scheibe hängen, bevor ich beim zweiten Verstoss den RA los schicke. Irgendwie muß ich ja darauf hinweisen.

Natürlich bringt eine Praxis auch Publikumsverkehr mit sich, aber das die Tür stets unverschlossen ist, war uns nicht bekannt. Bei meinem Zahnarzt bspw. muß ich klingeln und das finde ich auch normal. Zudem kenne ich keine Praxen in denen auch zusätzlich normale Wohneinheiten untergebracht sind. Da könnte man durchaus gegenseitige Rücksichtnahme erwarten. Der Postbote stellt auch mal ganz gerne etwas mitten auf die Treppe, ohne zu klingeln. Das steht dann dort bis wir es merken. In letzter Zeit gab es in der Nachbarschaft Diebstähle. Insofern ist die Sorge nicht ganz abwegig.

@Yogi1, AltesHaus & Harry van Sell
Ja, natürlich wäre das Verschließen des Kellers eine Möglichkeit, die aber das grundlegende Problem das sich jederzeit während der Praxiszeiten (und darüber hinaus für Reinigungsarbeiten) fremde Personen ohne Probleme Zugang in das Haus verschaffen können, nicht löst. Die Tür ist i.d.R. entriegelt, so daß sie von außen geöffnet werden kann. Manchmal steht sie auch offen. Ich stelle hier eher die umgekehrte Frage, warum der Praxisbetreiber nicht einfach den Türöffner betätigt, wenn ein Patient hinein möchte oder anders ausgedrückt, warum muß ich etwas dulden, was der Praxisbetreiber ohne Probleme beseitigen kann? Eine ständig offene Haustür erhöht die Einbruchgefahr. Zudem ist das Öffnen einer verschlossenen Kellertür für versierte Diebe in ein paar Sekunden erledigt. Der Keller ist, ohne daß das dem Praxispersonal oder mir auffallen könnte (keine direkte Sicht zur Haustür vorhanden), direkt über eine Treppe zu erreichen und wenn Jemand von oben kommt, könnte sich der Dieb problemlos verstecken. Diebe lassen sich so sicher nicht abhalten. Bspw. könnte auch Jemand in den Keller einbrechen, ein paar Dinge im Lichtschacht verstecken, dann seelenruhig hinaus spazieren und nachts die Beute unbemerkt wegschaffen.
Abgesehen davon gibt es noch andere Gründe abseits von der erhöhten Diebstahlgefahr, warum man als Mieter eine daueroffene Haustür als Problem ansieht.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Caligula):
Darf ich einen solchen Aushang anbringen oder darf der Vermieter Diesen verbieten?

Er darf ihn verbieten. Wenn dein Parkplatz häufiger zugeparkt wird, kannst du von deinem Vermieter Beseitigung des Mangels verlangen und notfalls auch einklagen. Am einfachsten bringt man da einfach einen Absperrpfosten an. Den musst du dann halt aufstellen, wenn du wegfährst und wieder umklappen, wenn du zurückkommst.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Am einfachsten bringt man da einfach einen Absperrpfosten an.

Bauliche Veränderungen benötigen die Erlaubnis des Vermieters.



Zitat (von Caligula):
Zudem ist das Öffnen einer verschlossenen Kellertür für versierte Diebe in ein paar Sekunden erledigt.

Was bei einer Haustür ja niemals der Fall sein könnte ... :augenroll:

Wenn die Kellertüre schlecht gesichert ist, könnte der Mieter ja nachrüsten. Zumal eine verschlossene Haustüre ja auch kein Hindernis wäre.



Zitat (von Caligula):
Abgesehen davon gibt es noch andere Gründe abseits von der erhöhten Diebstahlgefahr, warum man als Mieter eine daueroffene Haustür als Problem ansieht.

Ein unsubstantieretes "ich hab ein Problemdamit" ist die schlechteste Argumentationsgrundlage. Von einem juristischen Vorgehen ganz zu schweigen.




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#7
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was bei einer Haustür ja niemals der Fall sein könnte ...

Korrekt denn wir reden hier über den Unterschied zwischen einer Kellertür im Inneren des Hauses im UG und einer Haustür. Es fällt schon auf, wenn sich Jemand von außen an einer Haustür zu schaffen macht. Bei einer Kellertür hingegen nicht.

Zitat (von Harry van Sell):
Ein unsubstantieretes "ich hab ein Problemdamit" ist die schlechteste Argumentationsgrundlage.

Was soll ich alles aufzählen? Erhöhtes Risiko von Wohnungseinbrüchen (es geht ja nicht nur um den Keller), Sachbeschädigungen, Postdiebstahl aus dem Briefkasten, Zugang für Bettler, Verkäufer usw. bis direkt vor die Wohnungstür und bei daueroffener Tür Auskühlen des Treppenhauses und Ungeziefereinfall. Wenn man sich in die Lage versetzt fallen einem sicher noch einige Gründe mehr ein. Nochmal: Wieso sollte ich eine unverriegelte Tür dulden?

-- Editiert von Caligula am 16.11.2016 22:45

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#8
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Am einfachsten bringt man da einfach einen Absperrpfosten an. Den musst du dann halt aufstellen, wenn du wegfährst und wieder umklappen, wenn du zurückkommst.

Ja, das wäre gut. Hatte ich auch schon dran gedacht. Fragt sich nur wer das zahlt. Problem dabei ist aber auch, daß die Leute dann vor dem Pfosten parken. Die parken ja auch direkt hinter meinem PKW :)
Der Vermieter ist auf dem Standpunkt ihn gingen die Falschparker nichts an und er unternimmt auch nichts dagegen. Ein freundlicher Aushang war erstmal die einfachste Lösung aus meiner Sicht.


-- Editiert von Caligula am 16.11.2016 22:43

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#9
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Steht die Tür nun dauerhaft offen oder ist sie nur aufdrückbar?

Ich wohne, wie gesagt, seit 15 Jahren in so einem Haus. Ein erhöhtes Risiko für Diebstahl kann ich nicht feststellen, hier wurde noch nie eingebrochen. Im Gegenteil, da passiert es mir als Bewohnerin manchmal, dass mich die Zahnarztbesucher fragen: wo wollen Sie denn hin??? äh, in meine wohnung. Ach so, dann ist gut, man muss ja heutzutage achten.

Kann es sein, dass es dich nur aus Prinzip stört? Wenn Du nicht gerade im Ghetto wohnst, kommen keine Bettler und Einbrecher, glaub es mir. Hier wurde noch nie eingebrochen. Bettler hatte ich auch noch nie vor Tür. Verkäufer schon. Und einmal die Zeugen Jehovas. Aber ob ich die jetzt an der Gegensprechanlage abwimmel oder an der Tür durch den Schlitz, den meine Kette lässt. Macht für mich auch nicht so den Unterschied.

Und glaub mir: wenn sich jemand auf offener Straße an einer Haustür zu schaffen macht - wenns nicht gerade mit einem Brecheiesen ist -, dann fällt das niemandem auf, weil jeder denkt: der wohnt da und braucht nur was länger. Im Haus fällt es sehr viel eher auf, wenn da Leute, die niemand kennt, versuchen, wo einzudringen.

Wie gesagt, ich wurde schon von Zahnarztpatienten angesprochen und fand es erst was blöd. Aber so hinterher. Ich fühl mich sicher hier.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Caligula):
Es fällt schon auf, wenn sich Jemand von außen an einer Haustür zu schaffen macht.

Was soll denn da bitte auffallen? Der macht daselbe wie die Patienten ...



Zitat (von Caligula):
Was soll ich alles aufzählen?

Am besten juristisch verwertbares.
Das einzige das etwas verwertbare ergeben könnte wäre der Ungeziefereinfall.
Das Problem: es ist ungewiss ob eine rein theoretische Befürchtung schon ausreichend wäre. Zumal das ja auch nur das Problem der daueroffenen Türe lösen würde, nicht aber das der unverriegelten Tür.



Zitat (von Caligula):
Nochmal: Wieso sollte ich eine unverriegelte Tür dulden?

A) Weil es schon immer so war. Stichwort: "gemietet wie besehen".
B) Weil es derzeit keine erkennbar erfolgreichen Argumente gibt



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#11
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was soll denn da bitte auffallen? Der macht daselbe wie die Patienten ...

Wie bitte? Wenn ein Einbrecher die Haustür mit einem Brecheisen bearbeitet oder am Schloss arbeitet dann ist daß das Gleiche wie wenn Patienten klingeln? Seltsam. Ich wohne übrigens nicht in einer Großstadt sondern in einem Dorf und hier fällt sowas auf.

Zitat (von Harry van Sell):
Weil es schon immer so war. Stichwort: "gemietet wie besehen".

War bei Vertragsschluß nicht bekannt.

Zitat (von Harry van Sell):
Weil es derzeit keine erkennbar erfolgreichen Argumente gibt

Seltsam denn das wird von Juristen etwas differenzierter betrachtet.

Zitat (von Yogi1):
Steht die Tür nun dauerhaft offen oder ist sie nur aufdrückbar?

Sowohl als auch. Sie ist während der Geschäftszeiten immer aufrückbar, steht aber zeitweise auch mal länger offen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von Caligula):
Wie bitte? Wenn ein Einbrecher die Haustür mit einem Brecheisen bearbeitet

Wer macht denn noch so etwas? Also außer in Widerholungen alter Krimis auf ARD und ZDF ...

Wieso sollte ein Einbrecher so dämlich sein (juristisch korrekt: lebensfern) mit Brecheisen hantieren wenn er durch einfaches klinglen reinkommt?



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
wenn er durch einfaches klinglen reinkommt?

Ja er kommt vielleicht noch rein, aber wenn er dann nicht Sekunden später die Praxis betritt, ist klar, daß es kein Patient war und das Praxispersonal schaut nach. Dieses "hin und her" wie wahrscheinlich ein Einbruch ist, spielt überhaupt keine Rolle. Das die Gefährdung steigt ist bei einer ständig unverriegelten Tür ja offenkundig.

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#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Caligula):
Ja, das wäre gut. Hatte ich auch schon dran gedacht. Fragt sich nur wer das zahlt. Problem dabei ist aber auch, daß die Leute dann vor dem Pfosten parken. Die parken ja auch direkt hinter meinem PKW :)

Dein Vermieter ist dafür verantwortlich, dass du den von dir gemieteten Parkplatz auch benutzen kannst. Wenn da also häufiger fremde Personen draufstehen, dann ist dies ein Mangel und der Vermieter muss den abstellen. Wie er das macht, ist seine Sache. Ein Pfosten wäre nur ein Vorschlag, dem du ihn unterbreiten kannst. Aber letztlich muss der Vermieter handeln.

Im Übrigen könntest du ihm auch eine Alternative vorschlagen: Jedes mal, wenn dein Parkplatz zugeparkt wird, beauftragst du einen Anwalt, den Halter des Fahrzeugs zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern. Wenn dies nicht erfolgt, lässt du auf Unterlassung klagen. So ein Vorgehen wäre meines Wissens nach erlaubt. Es gibt da auch spezialisierte Anwaltskanzleien.

Ich möchte das zwar nicht wirklich anraten, das Verhältnis zum Arzt=Vermieter wird dann sicherlich erheblich leiden. Wenn das nämlich seine Kunden sind, dann bekommt er deren Unmut zu spüren. Man wird dann auch schauen müssen, ob § 573a BGB greifen könnte. Dann würde er dir vermutlich einfach kündigen. Aber sei's drum. Wenn der Vermieter deine Beschwerden komplett ignoriert, dann kannst du durchaus dafür sorgen, dass er sie irgendwann nicht mehr ignorieren kann. Ein einfacher Pfosten wäre da wohl die stressfreiere Lösung für ihn.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Caligula
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 102x hilfreich)

Vielleicht könnten wir zum Kern der Thematik zurück kehren. Wie ist es denn mit der Zuständigkeit des Vermieters für die Nutzbarkeit meines Stellplatzes bestellt? Muß er dafür sorgen, daß Diese jederzeit von mir genutzt werden können (zumal seine eigene Kundschaft die Verstösse begeht) oder kann er dies verweigern? Genügt das Mieterparkplatz-Schild oder muß er seine Patienten aktiv darauf hinweisen, ggf. durch Aushang oder Ansprache? Muß er regelmäßig kontrollieren daß das Verbot eingehalten wird?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Caligula):
Zitat (von cauchy):
Am einfachsten bringt man da einfach einen Absperrpfosten an. Den musst du dann halt aufstellen, wenn du wegfährst und wieder umklappen, wenn du zurückkommst.

Ja, das wäre gut. Hatte ich auch schon dran gedacht. Fragt sich nur wer das zahlt. Problem dabei ist aber auch, daß die Leute dann vor dem Pfosten parken. Die parken ja auch direkt hinter meinem PKW :)
Der Vermieter ist auf dem Standpunkt ihn gingen die Falschparker nichts an und er unternimmt auch nichts dagegen. Ein freundlicher Aushang war erstmal die einfachste Lösung aus meiner Sicht.


-- Editiert von Caligula am 16.11.2016 22:43


Sorry, ist aber ein Vorurteil deinerseits, dass die Leute a) den Aushang lesen und b) sich daran halten. Kein Patient wird, nachdem der beim Arzt ist extra runterlaufen.

Falschparker abschleppen und fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Caligula):
Vielleicht könnten wir zum Kern der Thematik zurück kehren. Wie ist es denn mit der Zuständigkeit des Vermieters für die Nutzbarkeit meines Stellplatzes bestellt? Muß er dafür sorgen, daß Diese jederzeit von mir genutzt werden können (zumal seine eigene Kundschaft die Verstösse begeht) oder kann er dies verweigern? Genügt das Mieterparkplatz-Schild oder muß er seine Patienten aktiv darauf hinweisen, ggf. durch Aushang oder Ansprache? Muß er regelmäßig kontrollieren daß das Verbot eingehalten wird?


Das alles wurde Ihnen doch schon beantwortet. Natürlich muss er nicht kontrollieren, wer auf dem Stellplatz parkt, warum auch? Ihnen wurden hier so viele Tipps gegeben, probieren Sie es doch einfach mal und wenn es dann nicht klappt, kann man ja weiter diskuteiren.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

Eindeutiges Schild anbringen. Auf dem darauf hingewiesen wird, dass auf Kosten des Falschparkers abgeschleppt wird. So was spricht sich rum, glaub es mir mal. Außerdem einen Pfosten auf eigene Kosten anbringen, ist doch nicht so teuer. Das kann man in den Griff bekommen.

Für die nicht geschlossene Haustür sehe ich keine Handhabe. Es gibt ja noch die Wohnungstür. Und - ein Profi bekommt die Haustür in weniger als einer Minute auf, und Du merkst es nicht mal, selbst wenn Du daneben stehst. Und, der Dieb braucht doch nur in der Arztpraxis zu klingeln und "Patient" sagen, und schon wird er reingelassen. Das ist doch kein Schutz. Wenn man eine Wohnung in einem Haus mit Publikumsverkehr mietet, das weiss man doch dann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
...gek. ...

Für die nicht geschlossene Haustür sehe ich keine Handhabe. Es gibt ja noch die Wohnungstür. Und - ein Profi bekommt die Haustür in weniger als einer Minute auf, und Du merkst es nicht mal, selbst wenn Du daneben stehst. Und, der Dieb braucht doch nur in der Arztpraxis zu klingeln und "Patient" sagen, und schon wird er reingelassen. Das ist doch kein Schutz. Wenn man eine Wohnung in einem Haus mit Publikumsverkehr mietet, das weiss man doch dann.

wirdwerden


Auch wenn die Türe geschlossen wäre, da ist eine Arztpraxis, es klingelt, die Tür wird aufgedrückt, und schwupps ist man drin, Patient oder nicht ... Tür offen oder geschlossen ... wer rein will, kommt rein, auch ohne brachiale Gewalt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Auf dem darauf hingewiesen wird, dass auf Kosten des Falschparkers abgeschleppt wird.

Wenn der Teilnehmer dann wirklich abschleppen lässt, wird er dies wahrscheinlich selber bezahlen müssen. Das hast du doch in deinem eigenen Abschleppthread selber ausgeführt. Es scheint ja klar zu sein, wo sich die Falschparker aufhalten. Da ist es also wegen der Schadensminimierungspflicht zumutbar, in der Arztpraxis nachzufragen und den Falschparker zum wegfahren aufzufordern. Unterlassungserklärung wäre da meiner Meinung nach das bessere Mittel.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich empfehle, am Mieterparkplatz ein Schild mit dem KFZ-Kennzeichen anzubringen. Das versteht jeder auch ohne Aushang.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

@ cauchy: ich bin natütlich davon ausgegangen, dass vorher mal an der Praxistür geklingelt wird. Und in meinem eigenen Fall war das Abschleppen überflüssig, unterblieb deshalb auch. Hier scheint es ja nicht überflüssig zu sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Unterlassungserklärung wäre da meiner Meinung nach das bessere Mittel.


Und teuer!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38482 Beiträge, 14013x hilfreich)

Wer soll denn bei einer Unterlassungsverfügung der Ansprechpartner bzw. Gegner sein? Ist doch niemand benennbar.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wer soll denn bei einer Unterlassungsverfügung der Ansprechpartner bzw. Gegner sein? Ist doch niemand benennbar.

Den Halter bekommt man ja über das Kennzeichen. Von daher kein Problem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von wirdwerden):
Wer soll denn bei einer Unterlassungsverfügung der Ansprechpartner bzw. Gegner sein? Ist doch niemand benennbar.

Den Halter bekommt man ja über das Kennzeichen. Von daher kein Problem.


Kostet Geld, man muss berechtigtes Interesse nachweisen, und es wären ne Menge Anfragen, parken ja immer andere da, aber nur zu :) save the trees burn the books.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Kostet Geld,

Zahlt der Störer



Zitat (von AltesHaus):
man muss berechtigtes Interesse nachweisen,

Kein Problem bei dem Sachverhalt



Zitat (von AltesHaus):
und es wären ne Menge Anfragen, parken ja immer andere da,

Zum einen kann man die ja bündeln.
Zum anderen dürfte sich das Problemn nach dem ersten Schwung Abmahungen erledigen, weil das erst was die Sprechstundenhilfe dann fragt ist nicht mehr "privat oder Kasse" sondern "wo parken sie" :grins:



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#28
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Nun ja, erst mal muss man in Vorkasse treten, dann ist nicht jede Gemeinde bereit die Falschparker zu identifizieren und bezügl. des Sammelns ... ist dem TE ja auch nicht geholfen, der will ja seinen Platz sofort haben und nicht Bröckchenweise.

Ich würde - mit Genehmigung des VM uuU auch mit dessen Geld - so eine Parksperre anbringen lassen und gut ist.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Damit das nicht untergeht, noch eine Warnung. Der Arzt ist der Vermieter und der wird sicherlich nich erfreut darüber sein, wenn sein Mieter die Kunden vergrault. Von daher war der Rat "Unterlassungserklärung" eigentlich eher als letzter Ausweg und Argumentation gegenüber dem Vermieter gedacht. Besser wäre es ganz sicher, wenn der Arzt aktiv wird und eine andere Lösung gefunden wird.

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