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Haustier im Studentenheim

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Haustier im Studentenheim

Hallo,

ich möchte während meines 3jährigen Studiums nicht auf mein Kaninchen verzichten.
Im Mietvertrag steht, dass man die Erlaubnis des Vermieters braucht, wenn man Tiere halten will. Ich habe nachgefragt und er will mir die Erlaubnis nicht geben. Jetzt habe ich aber gelesen und gehört, dass es einem nicht verboten werden kann, Kleintiere zu halten, egal, was im Mietvertrag steht.
Ist das in meinem Fall auch so, oder hat das Studentenheim in einem solchen Fall eine Sonderposition und ich muss mich von meinem Hasen trennen?


von Fenni am 25.11.2007 17:38
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>Haustier im Studentenheim
Sag mal, Fenni,

wolltest Du die drei Jahre nutzen, um den Unterschied zwischen Hasen und Kaninchen zu ergründen ?

Auf Studentenwohnheime ist die allgemeine Mietrechtsprechung nicht anwendbar.




von Morthingale am 25.11.2007 18:30
Status: Tao (5000 Beiträge)
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>Haustier im Studentenheim
--- editiert vom Admin


von guest123-2085 am 25.11.2007 19:34
Status: Unsterblich (846 Beiträge)
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