Hausschenkung!!! Pflichtteil???

17. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
dylan79
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 39x hilfreich)
Hausschenkung!!! Pflichtteil???

Hallo!
Weiss nicht ob mein Beitrag hier reinpasst. Ich probiers einfach mal.

Bei mir sieht es folgendermaßen aus:
Ich wohne zusammen mit meiner Schwester C., ihrem Mann und meiner Mutter
in einem Einfamilienhaus. Mein Bruder A. wohnt nicht bei uns.
Dieses Haus wurde vor 9 Jahren von meiner Oma an meine Mutter überschrieben. Das Haus ist renovierungsbedürftig.

Letztes Jahr hies es noch, dass das Haus an meinen Bruder A. überschrieben wird. Das hätte natürlich zur Folge das wir alle uns eine andere Wohnung suchen müssen damit mein Bruder das Haus renovieren kann und später dann selber einziehen kann.
Doch das hat sich jetzt komplett geändert. Meine Mutter will das Haus jetzt meiner Schwester C. und ihrem Mann geben.
Unter der Bedingung, dass meine Schwester C. meine Mutter später einmal
betreuen muss, wenn sie alt ist. Meine Mutter hat in dem Haus dann das lebenslange Wohnrecht.
Ich meinte dann zu meiner Mutter:
C. bekommt das Haus und muss mich und A. auszahlen, oder?
Sie meinte daraufhin:
Nein. Ich schenke C. das Haus.

Ist das alles so möglich, wie meine Mutter das vor hat?
Steht uns (A. und mir) da nicht ein Pflichtteil zu?
Das geht doch nicht so einfach, oder?
Meine Schwester muss uns doch auszahlen, oder?

Vielen Dank schon mal

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
Ist das alles so möglich, wie meine Mutter das vor hat?


Ja, deine Mutter kann mit ihrem Eigentum machen, was sie will.

quote:
Steht uns (A. und mir) da nicht ein Pflichtteil zu?


Nicht zu Lebzeiten der Mutter.

quote:
Das geht doch nicht so einfach, oder?


Doch.

quote:
Meine Schwester muss uns doch auszahlen, oder?


Nein; die Schenkung ist jedoch beim Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berücksichtigen, wenn der Erbfall innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung eintritt.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Ist das alles so möglich, wie meine Mutter das vor hat?#
Ja.

#Steht uns (A. und mir) da nicht ein Pflichtteil zu?#
Nein.

#Das geht doch nicht so einfach, oder?#
Doch, das ist so einfach. Deine Mutter darf mit ihrem Vermögen tun und lassen was sie will!

#Meine Schwester muss uns doch auszahlen, oder?#
Nein.

Euch stehen ggf. nach dem Tod der Mutter Pflichtteilsansprüche zu.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dylan79
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 39x hilfreich)

Euch stehen ggf. nach dem Tod der Mutter Pflichtteilsansprüche zu.

Das heisst z.B.:
Meine Mutter übergibt das Haus morgen und stirbt dann 2010
(was wir nicht hoffen wollen).
Meine Schwester müsste uns dann 2010 auszahlen, oder?
Hab ich das richtig verstanden?



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3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.09.2009 11:33:47
Status:
Schüler
(158 Beiträge, 29x hilfreich)

quote:
Euch stehen ggf. nach dem Tod der Mutter Pflichtteilsansprüche zu.



Dies würde jedoch zunächst einmal eine Enterbung voraussetzen.

Hier könnten euch jedoch ggf. Erbergänzungsansprüche zustehen, im Falle einer Enterbung dann ggf. Pflichtteilsergänzungsansprüche.


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2x Hilfreiche Antwort

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