Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Großvater ist 2005 verstorben. Er hat mich im Testament bedacht. Mein Vater möchte einen Pflichtteil. Da er ein Haus bekommen hat, dachte ich er sei abgefertigt. Jetzt die für mich schlimme Schätzung vom Sachverständiger: Verkehrswert 2000 (Zeitpunkt der Schenkung) 60.000 davon fallen 26.000,-- auf die Haushälfte von meinem Großvater (meine Oma hat ebenfalls das Haus meinem Vater überschrieben) Verkehrswert Wohnrecht von 2000 37.000,-- Verkehrswert Pflege 29.000,--. Verkehrswert der Haushälfte 2005 (Todeszeitpunkt) 26.000,--
Heißt das, das Haus ist nichts wert gewesen und mein Vater muß sich diese Schenkung nicht anrechnen lassen? Meine Großeltern sind Ende 2003 ins Altersheim gezogen und haben kurz vor Opas Tod auf das Wohnrecht verzichtet.
Danke für Ihre Hilfe
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Hausschenkung Anrechnung Wohnrecht auf Erbe
13. April 2010
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Frage vom 13. April 2010 | 20:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausschenkung Anrechnung Wohnrecht auf Erbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. April 2010 | 12:21
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
Die Berechnung ist etwas komplizierter, weil auch die Kaufkraftveränderung bewertet werden muss, näheres dazu im Bewertungsgesetz.
Aber grundsätzlich kann das durchaus vorkommen, dass ein Haus durch eingetragenen Nießbrauch oder andere dingliche Rechte wertlos wird.
Ist auch oft Sinn der Sache, die Verwertung zu erschweren.
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"Lukas 7,23"
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