unter § 16 sonstige Vereinbarungen ist unter Punkt 2. Hausreinigung folgendes aufgeführt.
Zitat:Der Mieter ist verpflichtet, den zu seinen Räumen führenden Teil des Flurs und der Treppe zweimal wöchendlich (mittwochs und Samstags) zu reinigen und auch an den übrigen Tagen sauberzuhalten. Der Mieter hat sich an der Reinigung der gemeinsamen Räume und Anlagen zu beteiligen. Ist der Mieter wegen örtlicher Abwesenheit, Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage- die ihm obliegenden Arbeiten selbst auszuführen, so hat er auf eigene Kosten eine Ersatzperson zu beauftragen.
Der Text ist original übernommen worden!
Jetzt zu meiner Frage:
das Verständnis des Satzteils
gibt doch klar zu verstehen das hier nur der Bereich zwischen Raumtür und der Treppe zu reinigen ist. ! da es sonst heißen müsste "den zu seinen Räumen führenden Teil des Flurs und !!DIE!! Treppe.Zitat:den zu seinen Räumen führenden Teil des Flurs und der Treppe
Sehe ich dies falsch oder ist meine Auslegung und das Verständnis aus Mietvertrag richtig?
Danke für Ihre Mithilfe.