Hausreinigung und dessen Verständnis!

10. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
SabineKroll
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausreinigung und dessen Verständnis!

unter § 16 sonstige Vereinbarungen ist unter Punkt 2. Hausreinigung folgendes aufgeführt.

Zitat:
Der Mieter ist verpflichtet, den zu seinen Räumen führenden Teil des Flurs und der Treppe zweimal wöchendlich (mittwochs und Samstags) zu reinigen und auch an den übrigen Tagen sauberzuhalten. Der Mieter hat sich an der Reinigung der gemeinsamen Räume und Anlagen zu beteiligen. Ist der Mieter wegen örtlicher Abwesenheit, Krankheit oder Gebrechlichkeit nicht in der Lage- die ihm obliegenden Arbeiten selbst auszuführen, so hat er auf eigene Kosten eine Ersatzperson zu beauftragen.


Der Text ist original übernommen worden!

Jetzt zu meiner Frage:
das Verständnis des Satzteils
Zitat:
den zu seinen Räumen führenden Teil des Flurs und der Treppe
gibt doch klar zu verstehen das hier nur der Bereich zwischen Raumtür und der Treppe zu reinigen ist. ! da es sonst heißen müsste "den zu seinen Räumen führenden Teil des Flurs und !!DIE!! Treppe.

Sehe ich dies falsch oder ist meine Auslegung und das Verständnis aus Mietvertrag richtig?

Danke für Ihre Mithilfe.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von SabineKroll):
Sehe ich dies falsch


Ja.

Damit ist ein Teil des Flures und der Treppe gemeint. Also den Teil der Treppe, der zum Mieter führt.

Wenn es !!!die!!! Treppe heißen würde, wäre die ganze Treppe gemeint und nicht nur ein Teil der Treppe.

Zur besseren Lesbarkeit nehme ich einfach einen Teil des Satzes raus...

Zitat (von SabineKroll):
Der Mieter ist verpflichtet, den zu seinen Räumen führenden Teil ...... der Treppe zweimal wöchendlich (mittwochs und Samstags) zu reinigen


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#2
 Von 
SabineKroll
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

ein Teil der Treppe also - okay!

Von mir wird jetzt hier nämlich gefordert die Treppen bis eine Etage runter zu reinigen. (zwei Treppenabschnitte und eine Ebene).

Hiermit würde ich dem Vermieter ja kostenlos einen Teil des Hausputzes machen und er spart sich so die Hausreinigung.

-- Editiert von SabineKroll am 10.04.2017 18:35

-- Editiert von SabineKroll am 10.04.2017 18:37

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von SabineKroll):
Hiermit würde ich dem Vermieter ja kostenlos einen Teil des Hausputzes machen und er spart sich so die Hausreinigung.


Falsch. Du sparst dir die Kosten der Hausreinigung. Außerdem hast du doch mietvertraglich vereinbart, dass du putzt.

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#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von SabineKroll):
Von mir wird jetzt hier nämlich gefordert die Treppen bis eine Etage runter zu reinigen. (zwei Treppenabschnitte und eine Ebene).


Korrekt, das ist doch ein Teil der Treppe. Das ist vermutlich der Teil der Treppe, der zu dem eigenen Bereich führt (und zwar ab dem Bereich, für den jemand anderes zuständig ist.)



Zitat (von SabineKroll):
Hiermit würde ich dem Vermieter ja kostenlos einen Teil des Hausputzes machen und er spart sich so die Hausreinigung.


Dem Vermieter spart man nichts. Die Hausreinigung wird auf die Mieter umgelegt. Je mehr der Mieter selbst putzt, desto weniger zahlt er bei den Nebenkosten (wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde.)

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#5
 Von 
SabineKroll
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

okay! einen Teil - dieser Teil ist näher nicht beziffert, laut Ihrer Aussagen ist der Teil dann scheinst bis zum nächsten Nachbarn unter mir! Ich werde dies nun zeitnah dem Mieterbund einreichen. Eine derartige schwammige Ausführung habe ich so noch nicht gesehen.

Ich mein ja nur (schwammig - Beispiel: ich wohne in einem 20 Stockwerke Haus und dort in der 1. Etage, muss ich dann sicher zwei mal die Woche nen 8 Stunden Putz machen, da alle 300 Menschen die im Haus wohnen sich bis zu 1. Etage ja die Füsse abtreten und in der 40. Etage nicht mal ein Krümel liegt. Daher meine ich ist es genau in dem Mietvertrag zu beziffern wie geputzt und bis wo geputzt werden muss!

-- Editiert von SabineKroll am 10.04.2017 18:50

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#6
 Von 
Baldwin123
Status:
Schüler
(462 Beiträge, 50x hilfreich)

Zitat (von SabineKroll):


Ich mein ja nur (schwammig - Beispiel: ich wohne in einem 20 Stockwerke Haus und dort in der 1. Etage, muss ich dann sicher zwei mal die Woche nen 8 Stunden Putz machen, da alle 300 Menschen die im Haus wohnen sich bis zu 1. Etage ja die Füsse abtreten und in der 40. Etage nicht mal ein Krümel liegt. Daher meine ich ist es genau in dem Mietvertrag zu beziffern wie geputzt und bis wo geputzt werden muss!



Das dürfen die 300 Menschen selbst bei einem 20 stöckigen 40 Etagen Haus auch tun. Denn mehr als 2 mal in der Woche muss man trotzdem nicht putzen.

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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von SabineKroll):
Beispiel: ich wohne in einem 20 Stockwerke Haus und dort in der 1. Etage, muss ich dann sicher zwei mal die Woche nen 8 Stunden Putz machen, da alle 300 Menschen die im Haus wohnen sich bis zu 1. Etage ja die Füsse abtreten und in der 40. Etage nicht mal ein Krümel liegt.


In einem 20 Stockwerk-Haus läuft doch niemand die Treppen :bang: .

Zitat (von SabineKroll):
laut Ihrer Aussagen ist der Teil dann scheinst bis zum nächsten Nachbarn unter mir!


Richtig. Das ist nicht schwammig, sondern Usus. Nur seltsam, dass der Vermieter nicht längst die Reinigung einer Firma übertragen hat und die Kosten auf die Mieter umgelegt hat.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10652 Beiträge, 4201x hilfreich)

Um es unmissverständlich zu formulieren.

Du sollst Deinen Treppenabsatz putzen, dann abwärts inkl. der letzten Stufe vor dem nächsten Treppenabsatz deiner Nachbarn.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SabineKroll
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Werde gerne den Ausgang nach Prüfung durch Mieterbund hier im Forum preisgeben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Mach das bitte. Im Übrigen ist das ein gängiges Problem von EG und 1 OG Bewohnern. Im Prinzip könnten die täglich den Dreck vom ganzen Haus weg machen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#11
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von SabineKroll):
Werde gerne den Ausgang nach Prüfung durch Mieterbund hier im Forum preisgeben.


Bitte gerne. Bin daran interessiert wie die das interpretieren.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9886 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von SabineKroll):
Werde gerne den Ausgang nach Prüfung durch Mieterbund hier im Forum preisgeben.
Bitte auch mitteilen, ob die der Meinung sind, dass die Klausel gültig ist. Ich habe da nämlich meine Zweifel. Zweimal die Woche unabhängig vom Verschmutzungsgrad ist zu reinigen. Dazu werden sogar noch exakt die Tage der Reinigung vorgeschrieben. Für mich stellt das eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar und wäre damit ungültig. Aber mal sehen, was der Mieterverein dazu sagt.

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