Hausrecht/Hausverbot für Entrümpler?
liebes forum,
folgender sachverhalt. in unserem MFH mit 13 einheiten wird derzeit eine wohnung im 3. stock entrümpelt (auftraggeberin ist die tochter des dementen eigentümers).
die 2 "herren", die dies seit etwa 2 monaten immer wieder machen, nutzen dazu permanent unseren aufzug.
der ist von 1912, schon recht altersschwach - weswegen seit juni 2010 per beschluss in unserer ETV mittels einer aufzugsordnung seine nutzung für umnzüge und entrümpelungen untersagt hat. die aufzugsordnung hängt im aufzug aus.
der aufzug kann nur mit schlüssel bedient werden.
in den letzten monaten hatten wir (sonst nie) drei aufzugsstörungen. der wartungsfirma sagt eh dauernd, die steuerung müsste erneuert werden (für zarte 13.ooo euronen..)
nun haben diese entrümpler einen schlüssel. und packen den aufzug dauernd voll, etwa mit einem riesigen gefrierschrank, dem gesamtinhalt einer 17 qm grossen küche, also allen schränken, einer superschweren alten waschmaschine etc etc. klar, schleppen nervt - aber mich nervt die aussicht auf 13 T als sonderumlage aufzug (wir machen gerade dach, garagenmauer, elektrosteiger, rücklage ist leider leer).
die HV hat die tochter des eigentümes schon 2 mal darauf hingewiesen, dass das nicht geht
da ich öfters zuhause arbeite, höre ich solche entrümpelaktionen (knallen aufzugstür, knallen haustür, scheppern auf gehweg). ich habe die "herren" dann angesprochen, bitte die nutzung zu unterlassen. musste mir dann ziemlich unfreundliche sprüche anhören. ich mag es auch gar nicht, wenn wildfremde männer sich mir auf 5 cm nähern und sehr laut werden und mich duzen
eben gg 19.30 uhr wieder so eine arie - da ging es um den herd. diesmal habe ich meinen freund dazugerufen, weil ich durchaus angst bekommen habe (bin zwar 180 cm, aber dennoch...). der typ hat dann uns angeschriien und beleidigt, auch die hand mit faust erhoben. und zum glück sinken gelassen. wir beide können mit sowas nicht so toll umgehen. unsere söhne, 7+10, die auf dem grundstück des nachbarhauses fussball spielten und das Ganze teilweise mitbekommen haben, kamen danach mit schreckgeweiteten augen zu uns. auch das geht gar nicht!!!
gerne würden wir die HV bitten, ein sofortiges hausverbot auszusprechen. geht das?
bis zu einer ETV möchten wir nicht warten müssen, die ist erst mitte juni.
achso, info noch, ich bin im beirat.
wir haben keinen namen des mannes, aber die autonummer
ich verstehe ja, das die (gerade verkaufte) wohnung leer gemacht werden muss. aber: dann soll die verkäuferin bitte normalere menschen beschäftigen. oder? das ist ihr doch zuzumuten?
hilfe! danke!
sorry, dass es so lang geworden ist
musste mir mal den frust wegschreiben
gruss
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von haselsteinchen am 13.05.2011 21:39
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>Hausrecht/Hausverbot für Entrümpler?
Die Seite anders betrachtet: Ich wohne in einem Haus mit Aufzug, und diesen will ich nutzen. Wenn dieser defekt ist, habe ich evtl. Anspruch, dass dieser saniert wird, ob die anderen Eigentümer das nun gut finden oder nicht. Zur Not muss dafür eine Sonderumlage gezahlt werden.
Ein Aufzug von 1912? Da gibt es natürlich ggf. Gewichtsbeschränkungen und wer möchte schon gerne, dass ein Seil reisst? Darauf hätte man vielleicht am Anfang die Herren, die transportieren hinweisen sollen.
Und wenn ein Abtransport aus dem 5./6. ten Stock ansteht, ist verständlich, dass der Weg über den Aufzug gewählt wird und nicht über die Treppen.
Eine Möglichkeit wäre, wenn der Aufzug kaputt wäre oder nicht mehr betriebsbereit - ihn stillzulegen.
Ein Nachweis, dass durch evtl. Gewichtsüberlastung ein Schaden entstanden ist, wird eher schwer zu führen sein.
Ich bezweifle, dass die Gemeinschaft eine Aufzugsordnung abstimmen kann, da es sich hier um Gemeinschaftseigentum handelt und dies nicht mit Mehrheit geändert werden kann.
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von TiA2010 am 15.05.2011 16:31
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>Hausrecht/Hausverbot für Entrümpler?
Und eventuell die Rechnung für die Aufzugsschäden an den Eigentümer weiterreichen? Da er Verursacher ist - nämlich Schaden am Gemeinschaftseigentum angerichtet hat, ist er für die Kostenbehebung zuständig.
GGf. könnte man den Betrag auch dann als Mahnung, Gerichtsvollzieher (also in diese Richtung) ins Grundbuch eintragen lassen.
Und zum Hausrecht - nein, die Eigentümer können jemanden anderem nicht verbieten, sich im Hausflur oder in einer Wohnung aufzuhalten, solange der Eigentümer dies benötigt. Die einzige minimale Möglichkeit sehe ich hier, wegen Störung des Hausfriedens etwas zu machen. Aber wie wollt ihr das kontrollieren oder durchsetzen?
Appelliert an die Leute, dass sie sich ja selber in Gefahr begeben, wenn sie durch den Aufzugsboden rauschen.
Eine andere Möglichkeit - immer wenn die Umzugsleute kommen, den Aufzug außer Betrieb setzen (Mit Schild).
Oder - das Schloss austauschen und dem entsprechendem Eigentümer keinen Schlüssel geben. Erscheint mir in diesem Moment am wirkungsvollsten und schnellstens machbar. Aber könnte natürlich zu einer Klage führen.
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von TiA2010 am 17.05.2011 14:21
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