Hausrecht des Mieters

25. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
eisi125
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)
Hausrecht des Mieters

Hallo, ich habe eine evtl einfache Frage.
Das Mietverhältnis endet zum 30.4, dann ist Schlüsselübergabe. Der Vermieter ist der Sohn eines älteren Ehepaares und läßt sich bei uns nie sehen.
Nun haben wir eine Vorbegehung mit dem älteren Ehepaar, was auch als Hausverwaltung fungiert, gemacht. Wir wurden von denen beleidigt und wirklich dumm angemacht.
Meine Frage: Darf ich der Frau des Ehepaares Hausverbot auch für die Begehung und Schlüsselübergabe erteilen?

LG,
eisi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Das Mietverhältnis endet sowieso bald, und der letzte
Zug ist die Schlüsselübergabe, mit den beauftragten Eltern Sie jedoch zu einigen haben, also wozu noch Stress ?
Mit kühlem Kopf geht es glatter.

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#2
 Von 
eisi125
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja, aber wir brauchen uns von ihr doch nicht beleidigen lassen, oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Darf ich der Frau des Ehepaares Hausverbot auch für die Begehung und Schlüsselübergabe erteilen?


Solange sie nicht alleine "für die Hausverwaltung" auftaucht und die Übergabe auch der ebenfalls anwesende Ehemann machen kann, klar.

quote:
also wozu noch Stress


Das sehe ich allerdings genau so.

quote:
Ja, aber wir brauchen uns von ihr doch nicht beleidigen lassen, oder?


Nein, aber das ist hier wohl das kleinere Übel (im übrigen könnte man ja auch einen Zeugen dabei haben und wenn erneut beleidigt wird, Strafanzeige) gegenüber dem "worst case", daß bei Hausverbot dann die Schlüsselübergabe verweigert wird und man sich dann noch trefflich streiten kann, wer was warum schuldet.

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