Hallo, ich habe eine evtl einfache Frage.
Das Mietverhältnis endet zum 30.4, dann ist Schlüsselübergabe. Der Vermieter ist der Sohn eines älteren Ehepaares und läßt sich bei uns nie sehen.
Nun haben wir eine Vorbegehung mit dem älteren Ehepaar, was auch als Hausverwaltung fungiert, gemacht. Wir wurden von denen beleidigt und wirklich dumm angemacht.
Meine Frage: Darf ich der Frau des Ehepaares Hausverbot auch für die Begehung und Schlüsselübergabe erteilen?
LG,
eisi
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Hausrecht des Mieters
25. April 2014
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Frage vom 25. April 2014 | 09:43
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)
Hausrecht des Mieters
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#1
Antwort vom 25. April 2014 | 10:48
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Das Mietverhältnis endet sowieso bald, und der letzte
Zug ist die Schlüsselübergabe, mit den beauftragten Eltern Sie jedoch zu einigen haben, also wozu noch Stress ?
Mit kühlem Kopf geht es glatter.
#2
Antwort vom 25. April 2014 | 10:49
Von
Status: Beginner (54 Beiträge, 6x hilfreich)
Ja, aber wir brauchen uns von ihr doch nicht beleidigen lassen, oder?
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#3
Antwort vom 25. April 2014 | 11:40
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
Darf ich der Frau des Ehepaares Hausverbot auch für die Begehung und Schlüsselübergabe erteilen?
Solange sie nicht alleine "für die Hausverwaltung" auftaucht und die Übergabe auch der ebenfalls anwesende Ehemann machen kann, klar.
quote:
also wozu noch Stress
Das sehe ich allerdings genau so.
quote:
Ja, aber wir brauchen uns von ihr doch nicht beleidigen lassen, oder?
Nein, aber das ist hier wohl das kleinere Übel (im übrigen könnte man ja auch einen Zeugen dabei haben und wenn erneut beleidigt wird, Strafanzeige) gegenüber dem "worst case", daß bei Hausverbot dann die Schlüsselübergabe verweigert wird und man sich dann noch trefflich streiten kann, wer was warum schuldet.
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