Hausrecht! Hausverbote an Geschwister erteilen? Wie?

19. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Fabris
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Hausrecht! Hausverbote an Geschwister erteilen? Wie?

Hausrecht! Hausverbote an Geschwister erteilen? Wie?

Guten Tag!
Folgendes Fallbeispiel:

Herr A fährt für einen Behördengang in eine andere Stadt; ist also zum genannten Beispiel gerade mal 24 Std. ausser Haus.

Am zweiten Tag sammelt sich die Post vor dem Briefkasten; die Nachbarin verständig die Geschwister B und C ( es herrscht zur besagten Zeit kaum Kontakt).

Die Schwester B verständigt die örtliche Polizei und veranlaßt eine Öffnung der Wohung. Soweit die Fakten!

Wie kann sich Herr A in Zukunft absichern; geplant ist ein "ausgsprochenes Hausverbot für beide Geschwister"!
Zusatz: Der Polizeieinsatz ist gerechtfertigt und wird hier nicht in Frage gestellt; da die Beamten nach ihrem Ermessen handeln müssen/dürfen.

Es geht um die Frage: Wie kann man sich schriftlich absichern, daß dies nicht mehr in Zukunft vorkommt, da Herr A beruflich wie privat viel unterwegs ist und sich nur unregelmäßig in dem Haus aufhält; bzw. zwischen zwei Haushalten pendelt.

Wie wird ein Hausverbot rechtlich, richtig ausgesprochen? ( evtl. über einen Anwalt, per Einschreiben/Rückschein = unterschriebene Erklärung von den Geschwistern?)

Bedanke mich! Grüsse! merci

§ 145 StGB Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln:
http://www.jusline.de/index.php?cpid=f92f99b766343e040d46fcd6b03d3ee8&lawid=3&paid=145

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Jeder Hausbesitzer kann ein Hausverbot gegen Dritte aussprechen. Kein Problem.

Aber was ist hier der Vorwurf? Dass sich die Kinder trotz Kontaktmangel um den Vater gesorgt haben? Ich finde die Reaktion jetzt etwas überzogen.

Die Kinder werden sich in Zukunft aber sicher zurück halten.

-- Editiert von HeHe am 20.05.2008 14:08:05

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fabris
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier handelt es sich um ein Geschwisterkonflikt; .dh. A+B+C sind Geschwister. Herr A pflegt zu B+C fast gar kein Verhältnis.
Grundsätzlich geht es um eine Absicherung, welche im Nachhinein gerichtlich verwertet werden kann?
Kernproblem: Es kann nicht sein, daß verfeindete Geschwister per Polizeieinsatz sich "unerlaubt" Zutritt zu den jeweiligen Wohnungen verschaffen.
Dieses Vorkommnis hat sich bereits in der Vergangenheit ereignet - eine erneute Öffnung der Wohnung soll unterbunden werden.
Zudem gibt es eine testamentarische Verfügung/beim Notar hinterlegt, daß die Geschwister bei einem möglichen Ableben/Unfall/Tod, keinerlei Erbansprüche durchsetzen können.
Bei einem erneuten Versuch der "unerlaubten Wohnungsöffnung" wird sofort Anzeige, wg. Hausfriedensbruch erstattet.

Ob diese Handlung überzogen/vermessen ist; steht hier nicht zur Diskussion? Die Geschwisterparteien haben sich in der Vergangenheit mies verhalten - eine Distanz, auch per Hausverbot wird generell angestrebt.
Die Frage ist: "Wie kann sich Herr A schriftlich absichern?" Hat jemand Erfahrung in dieser geschilderten Situation?
merci

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das war nicht deutlich erkennbar.

Ich wüsste nicht, wie man die Allgemeinheit über ein solches Hausverbot informieren kann, die Geschwister können natürlich angeschrieben werden - vom Anwalt aufgesetzt wird es vielleicht eindrucksvoller.


Ansonsten bleibt nur - wenn es öfter vorkommt, dass sich die Geschwister auf diese Weise Zugang zur Wohnung verschafft haben - die zuständige Polizeidienststelle am Wohnort von A darüber zu informieren, bei Notfallmeldungen dieser Personen B + C z. B. zuerst über eine von A hinterlegte Handynummer Rücksprache zu halten.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen