Hausratversicherungs Kündigung...

18. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb472761-6
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratversicherungs Kündigung...

Hallo...Welches Vertrags-Datum einer Hausratversicherung ist maßgeblich,wenn der jüngere Vertrag bei zusammenzug zweier Personen gekündigt werden soll? Das ursprüngliche Datum,oder das Datum der aktuellen Vertragsverlängerung?
Mein Vertrag ist von 2013 und der meiner Freundin von 2011,allerdings steht in der aktuell gültigen Police: Beginn 2016,weil er da bis 2019 verlängert wurde.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Bei einer Vertragsänderung durch z.B. eine Erhöhung der Versicherungssumme ändert sich der ursprüngliche Vertragsbeginn nicht.

Wird der Vertrag aber grundsetzlich neu aufgesetzt, gilt oftmals der spätere Termin als neuer Vertragsbeginn.

Schau mal nach ob die Vers.-Nr. unverändert blieb. Dass wäre Anhaltspunkt für den ursprünglichen Vertragsbeginn.

Berry

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