Hausratversicherung zieht es in die Länge... oder ist das normal?

15. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Mutz123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausratversicherung zieht es in die Länge... oder ist das normal?

Hallo,

bei uns wurde vor 6 Wochen eingebrochen. Laut Polizei eine Einbruchsserie in meiner Umgebung.
Versicherung will erst Aktenzeichen haben, bevor entschieden wird.
Laut Polizei kann aber erst ein Aktenzeichen erstellt werden, wenn der Fall an die Staatsanwaltschaft gegangen ist. Und solange ermittelt wird, geht der Fall nicht an die Staatsanwaltschaft.
Die Kripo sagte mir am Telefon, das sich die Versicherung mit ihnen in Verbindung setzen solle, man würde Auskunft erteilen. Weil nichts anderes wird unter diesem Aktenzeichen zu finden sein.
Vor 14 Tage der Versicherung dies mitgeteilt. Nach gestrigen Anruf bei der Polizei ergab, das sich die Versicherung nicht mit der Kripo in Verbindung gesetzt hat. Rücksprache bei der Versicherung... Grund sei ein Bearbeitungsstau von mehr als 3 Wochen.
Man bestehe trotzdem auf Akteneinsicht, welche sich aus Erfahrungswerten, noch bis zu 6 Wochen hinziehen kann.

Diese Versicherung scheint sehr schreibfaul zu sein. Will mögl. alles am Telefon besprechen.(nennt es Service) Man muss denen quasi alles aus der Nase ziehen, wenn man überhaupt Infos bekommt. zb. Bericht des Gutachters der da war...

Ist dieses Verhalten gang und gebe bei den Versicherungen?
Ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen oder erst mal abwarten?


Probleme mit der Versicherung?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Sorry, beide dämlich......Versicherung und Polizei.

Richtig ist, es gibt "noch" kein Aktenzeichen, dafür aber eine Tagebuchnummer bei der Polizei.
Diese reicht erstmal vollkommen aus.

Also die Tagebuchnummer bei der Polizei in Erfahrung bringen, der Versicherung mitteilen und wieder abwarten.....

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#2
 Von 
Mutz123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sorry, beide dämlich......Versicherung und Polizei.
Richtig ist, es gibt "noch" kein Aktenzeichen, dafür aber eine Tagebuchnummer bei der Polizei.
Diese reicht erstmal vollkommen aus.
Also die Tagebuchnummer bei der Polizei in Erfahrung bringen, der Versicherung mitteilen und wieder abwarten.....


Tagebuchnummer wurde am Tag des Einbruchs der Versicherung mitgeteilt. Reicht denen aber nicht aus!

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Dann eine Entschuldigung an die Polizei ;)

In dem Fall würde ich schriftlich zur Zahlung auffordern, eine angemessene Frist (2-3 Wochen) setzen und mit Zahlungsklage drohen. Das Ganze per Einwurfeinschreiben, damit Du ein Zustellnachweis hast.
Nach fruchtlosem Fristablauf solltest du die Angelegenheit deinem Rechtsanwalt übergeben und klagen. Das hilft den Versicherungen meist auf die Sprünge.

EDIT:

Vorher hier mal gucken ->
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__14.html

Schon mal vorsichtshalber nach einer neuen Versicherung umsehen


-- Editiert von spatenklopper am 15.10.2015 16:32

-- Editiert von spatenklopper am 15.10.2015 16:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mutz123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

hab Dank für die Info.
Nun, eigendlich wollte ich nicht direkt mit einem RA auffahren, weil dadurch die Kosten ja unnötig hoch getrieben werden.
Anderseits ärgert es mich maßlos, das ich der Versicherung alles aus der Nase ziehen muss, bzw. keine zufriedenstellende Antworten bekomme. Habe der Versicherung erst mal mitgeteilt, das ich es schriftlich haben möchte, warum es sich so hin zieht. Mal schauen was die so schreiben ;)

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#5
 Von 
Mutz123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Brief kam recht zügig. Allerdings nur das übliche, das man Akteneinsicht haben will. Kein Wort davon, das sie bis dahin nicht zahlen wollen. Auf den Hinweis (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 14 Fälligkeit der Geldleistung, sind sie erst gar nicht drauf eingegangen.
Wenn meine Frau nicht so große Stücke von dieser Versicherung halten würde, tät ich jetzt einen Anwalt einschalten. Naja, aufgehoben ist nicht aufgeschoben ;)

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