Hausratversicherung bitte um HILFE!!!

30. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Boogo
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 64x hilfreich)
Hausratversicherung bitte um HILFE!!!

Hallo zusammen,
vor ein paar Wochen hatte ich einen Wasserschaden durch den starken Regen. Nach kurzer Zeit wurde von der Versicherung ein Gutachter geschickt, der ein Schadensgutachten erstellte. Dieses wurde in der Höhe von der Versicherung akzeptiert.
Nun möchte ich gerne mit der Versicherung per Gutachten abrechnen. Doch die Versicherung möchte mir abzüglich Eigenanteil und Mehrwertsteuer nur 70% der Schadenssumme auszahlen. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Kann ich auf die volle Summe abzüglich Eigenanteil und Mehrwertsteuer bestehen oder muss ich das Angebot der Versicherung aus rechtlicher Sicht akzeptieren?

Freue mich über Eure Hilfe.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Aufgrund der detaillierten Schilderung und Nennung aller relevanten Informationen, insbesondere die Tatsache, wie die Versicherung die Minderung begründet hat und die vertraglichen Details antworte ich fundiert mit blau. Nein - doch rot.

Ich habe übrigens den Eindruck, dass sich bei den Beiträgen hier im Forum die Anzahl der auf das Wort "HILFE" (großgeschrieben) folgenden Ausrufezeichen sich proportional zu fehlenden Informationen im Beitrag verhalten. Gibt's dazu schon eine Studie?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Kann ich auf die volle Summe abzüglich Eigenanteil und Mehrwertsteuer bestehen

Bestehe kannst du auf so ziemlich alles,interessant wird es wer wenn es versucht durchzusetzen.

Und Mwst. bei fiktiver Abrechnung entfällt, da diese ja schlicht nicht anfällt.



Was mit Eigenanteil real gemeint ist, keine Ahnung meine Glaskugel ist gerade zur Inspektion.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, aus beruflicher Erfahrung kann ich dazu folgendes sagen: Es ist gängige Praxis, dass bei Abrechnung nach Kostenvoranschlag Abzüge gemacht werden. Das die MWST nicht gezahlt wird ist logisch da diese ja nicht nachweisbar anfallen. Da schließe ich mich meinem Vorredner an. Ich meine mich erinnern zu können, dass in den Versicherungsbedigungen oder auch im Versicherungsrecht ein § ist der den Versichern das Recht gibt in diesem Fall zukürzen. Ich rate daher immer einfach die Arbeiten laut Kostenvoranschlag, wenn der Versicherer diesen freigibt, ausführen zulassen und der Versicherung die Rechnung einzureichen dann gibts auch keine Abzüge und der Schaden ist behoben.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Scappler
Status:
Lehrling
(1176 Beiträge, 749x hilfreich)

quote:
Was mit Eigenanteil real gemeint ist, keine Ahnung meine Glaskugel ist gerade zur Inspektion.


Ich gehe davon aus, dass der TE die Selbstbeteiligung meint.


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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo, das es sich um einen Wasserschaden durch Starkregen handelt, springt die Elementarschadenversicherung ein wenn versichert. Was hier ja der Fall zu sein schein. Die Versicherungsbedigungen sehen eine generelle SB bei Elementarschäden vor.

VG

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