Hausratversicherung - Außerordentliches Kündigungsrecht?

23. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.01.2017 12:38:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausratversicherung - Außerordentliches Kündigungsrecht?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Meine Freundin ist im März dieses Jahres von ihrer Wohnung (wo sie alleine gelebt hat) in eine 3er WG gezogen. Ihre Hausratversicherung (für die alte Wohnung) hat sie im Laufe des Jahres ordentlich gekündigt, hat aber den Fehler begangen, die Kündigung nicht als Einschreiben zu versenden und sie wurde somit nicht zur Kenntnis genommen. Recherche hat ergeben, dass ein Umzug alleine kein Sonderkündigungsrecht ist, aber sie hat ja quasi ihren Haushalt aufgelöst bzw. mit ihren neuen Mitbewohnern zusammengeführt. Des weiteren besteht schon seit März diesen Jahres eine andere Hausratversicherung für die WG. Momentan gibt es also eine Doppelversicherung. Stand jetzt hat sich die Versicherung automatisch um ein Jahr verlängert und ein Widerruf von meiner Freundin wurde zurückgewiesen.

Gibt es evtl. doch ein Sonderkündigungsrecht? Ansonsten bleibt die Versicherung noch bis Ende des Jahres bestehen.

Und wie ist es im Schadensfall? Das würde insbesondere mich interessieren.

Schöne Feiertage!

Probleme mit der Versicherung?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hi,

da ist einiges an Quatsch dabei.

Die Hausratversicherung gilt normalerweise nur für eine Person mit ihrem eigenen Hausrat - nicht für alle Personen.

Oder wurden alle Personen mitversichert? Das würde mich sehr wundern.

Zum anderen gibt es kein Sonderkündigungsrecht in Eurem Fall. Lediglich die fristgemäße Kündigung.

Was passiert im Schadenfall? Beide Versicherungen teilen sich den Schaden.

Btw.: wenn die Freundin den Zugang der Kündigung nicht nachweisen kann (und auch nicht nachgefragt hat), kann man der Versicherung nichts vorwerfen. Selbst Schuld, wenn man keinen Einschreiber schickt.

-- Editiert von asd1971 am 23.12.2016 23:52

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#2
 Von 
guest-12302.01.2017 12:38:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

ich habe ja auch nicht geschrieben, dass man der Versicherung etwas vorwerfen kann und natürlich ist es ihr Fehler gewesen. Ich glaube, dass bei einer WG oder einer Wohnung in der ein paar lebt, nicht jede Person ihre eigene Hausratversicherung hat. Jedenfalls ist es in der WG so. Es sind zwar nicht alle namentlich in der Hausrat genannt, aber die komplette Wohnung mit ihrer m² Zahl ist ja versichert.

Danke für deine Antwort.

Frohe Festtage

Signatur:

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#3
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von msn456306-21):
Moin,

ich habe ja auch nicht geschrieben, dass man der Versicherung etwas vorwerfen kann und natürlich ist es ihr Fehler gewesen. Ich glaube, dass bei einer WG oder einer Wohnung in der ein paar lebt, nicht jede Person ihre eigene Hausratversicherung hat. Jedenfalls ist es in der WG so. Es sind zwar nicht alle namentlich in der Hausrat genannt, aber die komplette Wohnung mit ihrer m² Zahl ist ja versichert.

Danke für deine Antwort.

Frohe Festtage


Zwischen Glauben und Wissen...

Sofern die Versicherung darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, gilt die Versicherung nur für eine Person.

Egal ob WG, Paar whatever. Woher soll die Versicherung sonst Wissen WEM der Hausrat gehört? Versicherungsnehmer ist die Person, nicht die Wohnung...

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#4
 Von 
guest-12302.01.2017 12:38:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Zwischen Glauben und Wissen...

Sofern die Versicherung darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, gilt die Versicherung nur für eine Person.

Egal ob WG, Paar whatever. Woher soll die Versicherung sonst Wissen WEM der Hausrat gehört? Versicherungsnehmer ist die Person, nicht die Wohnung...


Die Versicherung wurde darüber nicht in Kenntniss gesetzt. Das ist dem Fakt geschuldet, dass die andere Hausratversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wurde über die komplette Wohnung, sprich den kompletten Hausrat der WG.

Signatur:

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von msn456306-21):
Zitat (von asd1971):
Zwischen Glauben und Wissen...

Sofern die Versicherung darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, gilt die Versicherung nur für eine Person.

Egal ob WG, Paar whatever. Woher soll die Versicherung sonst Wissen WEM der Hausrat gehört? Versicherungsnehmer ist die Person, nicht die Wohnung...


Die Versicherung wurde darüber nicht in Kenntniss gesetzt. Das ist dem Fakt geschuldet, dass die andere Hausratversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wurde über die komplette Wohnung, sprich den kompletten Hausrat der WG.


Merkst du nicht selbst, dass du wirr schreibst?

Was hat die neue Hausratversicherung mit der alten zu tun? Nichts.

Und nochmal: die Hausratversicherung muss grundsätzlich in Kenntnis gesetzt werden, wer alles mitversichert ist. Es gibt auch Versicherer, die WG´s nicht mitversichern.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Auch für die andere Versicherung gilt, dass nur der Versicherungsnehmer versichert ist. Nur weil die komplette Wohnungsgröße in der Versicherung angegeben wurde, heißt das nicht, dass der Hausrat der Mitbewohner mitversichert ist.

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#7
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

oh dann braucht meine Freundin eine eigene Hausrat?

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#8
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
oh dann braucht meine Freundin eine eigene Hausrat?


Sofern Ihr das der Versicherung nicht gemeldet habt, ja.

Ansonsten fängt nämlich die Diskussion an, wem der Hausrat gehört...

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#9
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

oh sorry - wurde nicht deutlich, dass das sarkastisch gemeint war

-- Editiert von Lazyboy am 28.12.2016 15:02

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#10
 Von 
guest-12302.01.2017 12:38:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT]



Zitat (von asd1971):
Zitat (von msn456306-21):
Zitat (von asd1971):
Zwischen Glauben und Wissen...

Sofern die Versicherung darüber nicht in Kenntnis gesetzt wurde, gilt die Versicherung nur für eine Person.

Egal ob WG, Paar whatever. Woher soll die Versicherung sonst Wissen WEM der Hausrat gehört? Versicherungsnehmer ist die Person, nicht die Wohnung...


Die Versicherung wurde darüber nicht in Kenntniss gesetzt. Das ist dem Fakt geschuldet, dass die andere Hausratversicherung bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wurde über die komplette Wohnung, sprich den kompletten Hausrat der WG.


Merkst du nicht selbst, dass du wirr schreibst?

Was hat die neue Hausratversicherung mit der alten zu tun? Nichts.

Und nochmal: die Hausratversicherung muss grundsätzlich in Kenntnis gesetzt werden, wer alles mitversichert ist. Es gibt auch Versicherer, die WG´s nicht mitversichern.


Ist alles klar soweit, für mich hat sich das Thema auch erledigt. Nächstes Mal einfach fristgerecht mit Einschreiben kündigen und man hat den ganzen Stress nicht. Dir einen guten Rutsch.

-- Editiert von Moderator am 30.12.2016 13:06

Signatur:

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120366 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von msn456306-21):
Nur weil mein Wissen über Versicherungsrecht ziemlich begrenzt ist

Das hat nichts mit begrenzten Wissen über Versicherungsrecht zu tun. Das hat damit zu tun das man sich schicht und ergreifend die vertraglichen Vereinbarungen nicht durchgelesen hat. Da steht nämlich drin, wer gegen was versichert ist.
Das hilft dann auch den Glauben die ganze Wohnung sei versichert gegen Wissen und Erkenntnis zu tauschen.



Zitat (von msn456306-21):
Nächstes Mal einfach fristgerecht mit Einschreiben kündigen und man hat den ganzen Stress nicht.

Doch wenn man nämlich sich die vertraglichen Vereinbarungen nicht durchliest, dann hat man womöglich recht viel Stress wenn die Versicherung nicht zahlt. Da hilft der Glaube dann nicht weiter ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12302.01.2017 12:38:11
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT]



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-- Editiert von Moderator am 30.12.2016 16:39

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