Hausräumung nach vollstreckbaren Urteil zur Zwangsumschreibung

1. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
einfachausmd
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausräumung nach vollstreckbaren Urteil zur Zwangsumschreibung

Meine Schwester und wurden je mit einem Haus/Grundstück von unseren Eltern bedacht. Meine Schwester erhielt ihres 2005 im Rahmen einer Schenkung, ich sollte meines als Vorrausvermächtnis erhalten. Der Erbfall trat am 03.Juni 2015 ein. Die Erfüllung des Vorrausvermächtnis musste von mir gerichtlich durchgesetzt werden. Es gibt ein vollstreckbares Urteil, mit dem im Mai diesen Jahres die Auflassungs- und Eintragungsbewilligung meiner Schwester ersetzt wurde. Der Notar stellte die notwendigen Anträge.

Auf dem Grundstück und im Haus befindet sich jetzt noch Inventar, welches zum Erbe gehört und somit in Besitz der Erbengemeinschaft (meine Schwester und ich) ist. Meine Schwester weigert sich nun das Grundstück gemeinsam mit mir zu räumen,
bzw das Inventar aufzulösen

Als Gründe hierfür fallen ihr jeden Tag 10 neue ein.Sie will das alles haben, will es aber nicht abholen. Sie will das alles (größtenteils Gerümpel) verkaufen, aber nicht zu preisen, die ihr so geboten werden.
Sie will nur die paar Rosinen haben, den Rest will sie stehen lassen, entsorgt werden soll es aber auch nicht.

NUN MEINE FRAGE
Könnte man hier ähnlich wie bei einer Zwangsversteigerung eine Räumung vornehmen lassen ohne erneuten Prozess?
Muss ich zwangsweise meine Forderungen zur Räumung immer an die Erbengemeinschaft richten (ich will das ja räumen, nur sie sperrt sich)
Prozessiere ich, muss dann die Erbengemeinschaft die Kosten tragen, oder gibt es eine Möglichkeit, dass meine Schwester als Verweigerer zahlen muss?
Könnte ich als Mitglied der Erbengemeinschaft, zur Kostenersparnis allein tätig werden um das Grundstück (freiwillig) zu räumen?

Danke im Voraus

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Es geht nur um das Gerümpel?

0x Hilfreiche Antwort

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