Hausordnung - rechtliche Bewandnis?

15. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Hausordnung - rechtliche Bewandnis?

Eine Hausordnung gehört zwar zur Pflicht des Verwalters - also die Erstellung, aber die Frage ist doch allgemein: welche rechtliche Bewandnis hat eigentlich eine Hausordnung.
Direkt gefragt: welche Möglichkeit hätte ein Verwalter, die Umsetzung einer Hausordnung gegen den Eigentümer zu erreichen.
Bei uns steht z.B. drinnen, das ich nach 23.00 Uhr nicht abwaschen darf, Tür zum Klo geschlossen halten muss, Kinder nicht Ball spielen dürfen in der Wohnung (das geht den in meinen Augen natürlich alles nichts an, denn ist ja mein Sondereigentum).

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.10.2011 13:23:32
Status:
Schüler
(440 Beiträge, 188x hilfreich)

Hallo. Es gibt gesetzliche Ruhezeiten, die noch nicht einmal durch eine Hausordnung geregelt werden müssen, das regelt die Gemeinde und diese sind für alle bindend. Üblicherweise beginnt die Nachtruhe ab 22 Uhr, heisst, aber diesen Zeitpunkt ist Sorge dafür zu tragen, dass Lärm nicht nach aussen dringt. Was man in der Wohnung anstellt, ist jedem selbst überlassen, solange es die Nachbarn nicht stört. Heisst: diese Regelungen mit Toilettentür zu ist Schwachsinn, fällt allerdings der Eigentümer/Mieter unter deiner Wohnung aus dem Bett wenn die Spülung betätigt wird, dann hast Du dafür Sorge zu tragen, innerhalb der Wohnung die Rohre zu dämmen und ausserhalb deiner Wohnung die Gemeinschaft. Spielt dein Kind Abends und Nachts mit dem Ball in der Wohnung dann geht das ebenfalls nicht, aber natürlich kann dein Kind im Garten Ball spielen bis rein theoretisch 22 Uhr.

Brüllt es jedoch durchgehend dabei die Nachbarschaft zusammen, dann kann durchaus etwas dagegen unternommen werden, da es sich dann um eine unzumutbare Lärmbelästigung handelt. Ebenso gilt eine Mittags- und Wochenenderuhe, die auch durch die Gemeinde geregelt wird.

Grundsätzlich sind Hausordnungen solange sie rechtlich okay sind ein Bestandteil des Vertrages bzw. der Teilungserklärung (in dieser steht auch normalerweise drin, dass eine Hausordnung erstellt werden muss) und alle haben sich daran zu halten.

Das mit dem Abwaschen habe ich allerdings nicht verstanden.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo RedHair,
ich wollte keine Antwort, ob diese Sachen in der Hausordnung so geregelt sein dürfen, sondern nur darauf, was eigentlich ein Verwalter machen könnte, wenn sich jemand nicht an die Hausordnung hält (dabei kann man natürlich zwischen den "erlaubten" Regelungen und den "nicht erlaubten" trennen. In meinen Augen ist eine Hausordnung "sinnlos", da die wirklichen beeinträchtigenden Sachen gesetzlich geregelt sind (Nachruhe).
Natürlich wäre ein Verstoß gegen eine Hausordnung ein Kündigungsgrund gegenüber einem Mieter, da würde aber auch das Argument reichen, verstößt gegen die gesetzlichen Bestimmungen. Aber was will ein Verwalter machen, wenn sich ein Eigentümer nicht an die Hausordnung hält? Gar nichts, denn der Verwalter hat ja in dem Sinne kein "Durchgriffsrecht". Hier ist ja das Verhältnis Abhängiger : Chef umgekehrt (also umgangssprachlich gesehen - und in der Realität vergessen viele Eigentümer, dass der Verwalter ihr Angestellter ist und nicht umgekehrt).

PS: Bei uns steht tatsächlich in der Hausordnung: Da die Küchen so hellhörig sind, darf ab 23.00 Uhr nicht mehr abgewaschen werden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht *lach*

Als Mieter muss man sich so oder so an die Hausordnung halten, so wie sie die Eigentümer beschlossen haben, oder man darf nach Abmahnung mit der Kündigung rechnen...

Aber wie sieht das als Miteigentümer aus???

Wenn z.B. in der Hausordnung steht, dass die Haustür ab 22:00 abgeschlossen sein muss, ich das aber immer wieder vergesse, darf ich dann mit der Entziehung des Eigentums rechnen? ;o))

Ich stelle mir das so vor.. Stelle ich in meiner Kehrwoche regelmäßig die Tonnen nicht vor, sodass der Hausmüll nicht abgeholt werden konnte, dann kann die HV mich auffordern, es zu tun, weil sie sonst auf meine Kosten den Hausmüll anderweitig entsorgen lässt... Das Gleiche gilt dann wohl, wenn ich stets und ständig meine Pflicht vernachlässige, das Treppenhaus zu putzen oder den Garten zu pflegen (auf meine Kosten kann ein Gärtner/Putzfirma beauftragt werden). Richten sich meine Mieter nicht daran muss ich als Miteigentümer dafür aufkommen.

Das mit dem Abwaschen nach 22:00 ist kniffelig... Die Spülmaschine laufen lassen, obwohl ich weiß, dass es die Hausbewohner stören wird, könnte als Ruhestörung angesehen werden, was zu einer Anzeige führen könnte, da ich ja laut Hausordnung nach 22:00 dieses Gerät nicht laufen lassen darf. Ich halte es aber für vertretbar, per Hand abzuspülen, wenn nötig.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hallo Dinsche,
und dann stell dir mal den Anruf bei der Polizei vor: Mein Nachbar wäscht zu laut ab (grins, doppelgrins).
---
Hausordnungen haben eigentlich keine gesetzliche Grundlage, aufgrund der die Polizei einschreiten könnte (Ruhezeiten anders wie die gesetzlichen vereinbart). Ich tippe doch mal ganz stark darauf, dass Klagen bezüglich Eigentümer und nicht "halten an die Hausordnung" doch etwas problematisch werden, soweit es über "in Rechnung stellen" (dein Beispiel für Nicht-Putzen) hinausgeht.

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#5
 Von 
michky
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 62x hilfreich)

'Lustige' Einlage an 'meine' 13 WE zum Thema 'Hausordnung usw.'

EINLADUNG !!!

Wieder einmal ist es einigen gelungen, der Sperrmüllabfuhr vor Ostern Elektroteile usw. unterzujubeln - und sich danach nicht mehr darum zu kümmern.
Folgerichtig hat diese Teile auch die Müllabfuhr am Dienstag nach Ostern nicht mitgenommen. So liegen diese nun tief in der Tonne und warten...

Auch schön ist es, dass zwei Tage nach der Papierabfuhr die Tonne über den Deckel hinaus vollgemüllt wurde.
Neben der Tonne stapeln sich nun Kartons und Verpackungen über cirka drei Wochen lang - und alles zusammen ergibt ein lustiges Bild, wenn es bei Wind über den Parkplatz weht.
Doch das alles sehen ja einige leider nicht, denn die parken statt auf den ausgewiesen Parkplätzen lieber im Naturschutzgebiet auf dem Wanderweg, erreichbar über die behelfsmäßige Zufahrt der K36, und verhindern dort das vorher so reichliche Wachsen von Gras und Grün, die diversen Rehe.

Die sehen leider auch nicht die immer wieder falsch deponierten ’Wertstoffsäcke’ jeder Art, die nach der Abfuhr liegen geblieben und von hilfreicher Hand entsorgt werden.

Tipp: wenn Sie selber zur Verschönerung der Anlage beisteuern wollen, stülpen Sie über beschädigte Lampen und andere kaputte Dinge in der Anlage zum Beispiel lustige blaue, rote oder grüne Plastikeimer, das macht optisch über Monate garantiert was her!

Fragen dazu immer gerne!
Michael K.
18. April. 2009

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