Hausordnung als TOP

12. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Hausordnung als TOP

Und weiter geht es...:)

Eine Hausordnung hatte ich mal vorgeschlagen, aber die ME hielt es nicht für notwendig. Jetzt aber doch, also werden wir eine beschließen. Dazu habe ich Fragen:

1. Wenn die beiden ME in der Hausordnung haben möchten, dass die Tierhaltung verboten wird, was kann ich dagegen tun? Mein Mieter hat eine Katze, die aber nur in der Wohnung gehalten werden darf. So hatte ich das mit ihm im MV vermerkt, da er fragte, ob er sie in den Garten lassen dürfte. Da die ME seltsam ist wollte ich das mal lieber nicht zulassen.

2. Die ME beklagt sich, dass mein Mieter seiner Kehrpflicht nicht nachkommen würde. Ich und die HV haben ihn dazu befragt, aber er sagte, dass er sich sehr wohl an den Kalender für die Kehrwoche, die im Hausflur hängt, hält. Die ME wünscht wohl eine Art Kontrolle, aber wie soll das bitte gehen? Ich tendiere dazu, meinem Mieter zu glauben.

3. Die ME beschwert sich, dass sie unten im EG von oben aus meiner Wohnung im DG Trittgeräusche hört. Ich gehe mal davon aus, dass sie meinem Mieter nun vorschreiben möchte, ab xy Uhr keine Strassenschuhe mehr zu tragen, oder so. Geht das so einfach bzw. kann man dies in einer Hausordnung anordnen?

4. Die ME wird die Gartenpflege in die Hausordnung integrieren wollen. Nun habe ich gelesen, dass die Streupflicht hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums und gegebenenfalls öffentlicher Wege sowie die Gartenpflege im wechselnden Turnus mit der Verpflichtung zur tätigen Mitwirkung den Wohnungseigentümern nicht im Wege eines Mehrheitsbeschlusses auferlegt werden kann. Stimmt das?

Verbaut?

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