Hausmeisterservice entwendet Waschmaschine

20. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fajut
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)
Hausmeisterservice entwendet Waschmaschine

Hallo,

mir ist folgendes passiert:

Vor genau einer Woche habe ich eine gebrauchte Waschmaschine gekauft und erstmal in den Keller gestellt, da ich mehrere Leute brauche, um sie ins 4. OG zu tragen. Weil ich zu dem Zeitpunkt keine Helfer hatte und die Maschine alleine mit einer Sackkarre bewegt habe, habe ich sie am Ende des Kellerflures abgestellt. Sie stand dort nicht im Weg/ hat niemanden behindert, Gestern war die Maschine verschwunden. Ein anderer Mieter hat gesehen, wie sie von Mitarbeitern des Hausmeisterservices mitgenommen wurde. Ich habe mit der Wohnungsgesellschaft telefoniert, die meinten, ich solle mich direkt an den Hausmeisterservice wenden. Dort sagte man mir patzig: "Gemeinschaftsflächen sind keine Stellflächen" und die Maschine wäre schon entsorgt.

Okay, ich gebe zu, sie stand auf einer Gemeinschaftsfläche - aber darf man deshalb das Eigentum anderen einfach wegwerfen? Die Maschine hatte einen Wert von 150,-€!

Ich überlege, Anzeige wegen Diebstahls zu stellen. Kann ich Schadensersatz vom Vermieter oder dem Service verlangen?

Grüße

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Ich überlege, Anzeige wegen Diebstahls zu stellen. Es liegt keiner vor, mangels einer "Zueignung" - entsorgen ist keine Zueignung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Fajut
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Und was ist es dann?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Herstellung des vertragsgerechten Zustandes im Keller.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Lassen Sie sich das von dem Nachbarn schriftlich geben. Schreiben SIe die Hausmeisterfirma an und fordern Sie diese auf, die Waschmaschine wieder herauszurücken oder aber den Kaufpreis zu erstatten.

Ich sehe das anders als Frau/Herr Muemmel, fremder Leute Eigentum zu "entsorgen" ist nicht erlaubt, da hätte man vorher mal Nachforschung betreiben müssen. Und nebenbei bemerkt @muemmel, bevor man etwas entsorgt, muss man es sich zueignen, das ist im vorliegenden Fall geschehen.

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#5
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Wenn sie tatsächlich entsorgt wurde, hat man Anspruch auf Schadenersatz (abzgl. Entsorgungskosten).
Wenn sie einfach woanders gelagert wurde, hat man Anspruch auf Herausgabe und muss ggf. Lagerkosten zahlen.

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#6
 Von 
Fajut
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Herstellung des vertragsgerechten Zustandes im Keller

Wenn ich mein Auto im Parkverbot abstelle wandert es doch auch nicht einfach in die Schrottpresse?

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Herstellung des vertragsgerechten Zustandes im Keller.

wirdwerden


Gemeinschaftsnutzfläche, wo steht das man da nicht eine Waschmaschine abstellen darf, und das man dort abgestellte Sachen entwenden und entsorgen darf?

-- Editiert von AltesHaus am 20.12.2016 15:55

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Fajut):
Zitat (von wirdwerden):
Herstellung des vertragsgerechten Zustandes im Keller.

Wenn ich mein Auto im Parkverbot abstelle wandert es doch auch nicht einfach in die Schrottpresse?


Nein, erst nach erfolglosen Fristablauf.

Sicher, dass da nicht ein Zettel dranhing, so ala: "Die Waschmaschine ist in drei Tagen verschwunden oder sie wird auf Ihre KOsten kostenpflichtig entsorgt."?


Zitat (von AltesHaus):
Gemeinschaftsnutzfläche, wo steht das man da nicht eine Waschmaschine abstellen darf, und das man dort abgestellte Sachen entwenden und entsorgen darf?


In den meisten Hausordnungen. Gemeinschaftsflächen sind nicht für das Lagern von Gegenständen da. Und wenn der Verursacher nicht zu finden ist, wird die Entsorgung des Sperrmülls auf Kosten der Mieter vorgenommen.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es ist nichts enwendet worden. Gemeinschaftsfläche ist immer frei zu halten, auch aus Sicherheitsgründen. Und eine Waschmaschine für 150 €, also uralt. Da liegt doch der Verdacht nahe, dass die ein Bewohner "zwischengelagert" hat, um sie dann selbst zu entsorgen. Man hätte ja ein einfaches Bapperl aufbringen können, auf welchem sinngemäß steht: "bitte um Benachrichtigung, wenn die WM stört. Sie gehört Fritzchen Schulz im 4. Stock. Sie wird am ..... entfernt. Danke für Euer Verständnis." Dann wärs nicht anonym gewesen, und alles wär in Ordnung. Zumindest für kurze Zeit.

wirdwerden

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#10
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Fajut):
Wenn ich mein Auto im Parkverbot abstelle wandert es doch auch nicht einfach in die Schrottpresse?


Aber es wird kostenpflichtig abgeschleppt.

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#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Nein, erst nach erfolglosen Fristablauf.

Sicher, dass da nicht ein Zettel dranhing, so ala: "Die Waschmaschine ist in drei Tagen verschwunden oder sie wird auf Ihre KOsten kostenpflichtig entsorgt."?


Wie soll der TE das wissen? Das Ding wurde ja entwendet.

Zitat:
In den meisten Hausordnungen. Gemeinschaftsflächen sind nicht für das Lagern von Gegenständen da. Und wenn der Verursacher nicht zu finden ist, wird die Entsorgung des Sperrmülls auf Kosten der Mieter vorgenommen.


Was nichts an der Tatsache ändert, dass man fremder Leut Eigentum weder entwenden, noch entsorgen darf.

Zitat:
Es ist nichts enwendet worden. Gemeinschaftsfläche ist immer frei zu halten, auch aus Sicherheitsgründen.


Ach die ist dann rausgeschwebt oder was? Wo steht, dass aus Sichereheitsgründen das Ende eines Kellers freizuhalten ist, da hätte ich doch sehr gerne mal den Gesetzestext, ich bin immer bereit dazu zu lernen.

Und das hier wirdwerden:
U
Zitat:
nd eine Waschmaschine für 150 €, also uralt. Da liegt doch der Verdacht nahe, dass die ein Bewohner "zwischengelagert" hat, um sie dann selbst zu entsorgen. Man hätte ja ein einfaches Bapperl aufbringen können, auf welchem sinngemäß steht: "bitte um Benachrichtigung, wenn die WM stört. Sie gehört Fritzchen Schulz im 4. Stock. Sie wird am ..... entfernt. Danke für Euer Verständnis." Dann wärs nicht anonym gewesen, und alles wär in Ordnung. Zumindest für kurze Zeit.


ist für mich Treppenhausgetratsche und weiter unter dem Niveau, was Sie sonst so posten.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):

Zitat:
Nein, erst nach erfolglosen Fristablauf.

Sicher, dass da nicht ein Zettel dranhing, so ala: "Die Waschmaschine ist in drei Tagen verschwunden oder sie wird auf Ihre KOsten kostenpflichtig entsorgt."?

Wie soll der TE das wissen? Das Ding wurde ja entwendet.


Es reicht, wenn der Vermieter beweisen kann, dass es diesen Zettel gab und das die Frist abgelaufen ist. Der TE hat sich ja eine Woche nicht darum gekümmert.

Zitat (von AltesHaus):

Zitat (von WirdWerden):
Man hätte ja ein einfaches Bapperl aufbringen können, auf welchem sinngemäß steht: "bitte um Benachrichtigung, wenn die WM stört. Sie gehört Fritzchen Schulz im 4. Stock. Sie wird am ..... entfernt. Danke für Euer Verständnis."


st für mich Treppenhausgetratsche und weiter unter dem Niveau, was Sie sonst so posten.


Kein Treppenhausgetrasche, sondern einfach ein üblicher Usus.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Normalerweise steht in in den Baugenehmigungen ganz klar, was frei zu halten ist. Und dazu gehört üblicherweise auch das Ende eines Kellgerganges. Denn die Jungs von der Feuerwehr könnten ja auch dahinter ran müssen. Zumindest da, wo ich lebe, wird sowas bei Verstoß und Notfall sehr streng geahndet. Nix mit Treppenhausgetratsche. Was ist das denn? Ich kann keinen § bieten, in welchem steht, es sei verboten, gebraucht gekaufte Maschinen, die auch für den Sperrmüll geeignet sein könnten, in einem Treppenhaus/Keller unbefristet zu lagern. Außerdem bekommen so Teile in der Regel dann ja Junge. Unter dem Motto: "wenn das geduldet wird, kann ich ja auch meinen Müll dazu stellen." So Maßnahmen bekommen immer Ableger, ausnahmslos immer.

Die einzige Frage, die sich mir stellt, ist, ob der Hausverwalter Nachforschungen hätte anstellen müssen. Hat er ja vielleicht auch getan. Keine Ahnung.

@ AltesHaus: jemand der so lange ehrenamtlich im Strafbereich unterwegs war, der sollte wenigstens wissen, was der Unterschied zwischen "entwendet" und "entsorgt" ist.

wirdwerden

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
@ AltesHaus: jemand der so lange ehrenamtlich im Strafbereich unterwegs war, der sollte wenigstens wissen, was der Unterschied zwischen "entwendet" und "entsorgt" ist.


Bevor man was "entsorgt" muss man etwas "besitzen" ist man nicht Eigentümer der Sache und nimmt sie ohne die Zustimmung des Eigentümers in Besitz, dann kann man durchaus von "entwenden" sprechen, im Volksmund sagt man auch "klauen" oder ähnliches.

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Bevor man was "entsorgt" muss man etwas "besitzen" ist man nicht Eigentümer der Sache und nimmt sie ohne die Zustimmung des Eigentümers in Besitz, dann kann man durchaus von "entwenden" sprechen, im Volksmund sagt man auch "klauen" oder ähnliches. Völliger Unfug...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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