Hauskauf von Privat versteckter Sachmangel

24. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
toggler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf von Privat versteckter Sachmangel

Hallo,

ich habe einen etwas verzwickten Fall vor mir liegen. A hat bei B ein Haus gekauft (Vertrag beim Notar, Grundbuch alles okay). Nach einiger Zeit Bemerkt A, dass unter der Vertäfelung im Dachgeschoss gesundheitsschädlicher Schimmel befindet, welcher von Anfang an vorhanden war. A möchte daher gegen B Gewährleistungsrechte in Anspruch nehmen. B verweist aber darauf, dass folgender passus im notariellen Kaufvertrag steht:
"Übertragung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung...ausser Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit..Unberührt bleibt allerdings die Haftung auf Schadenersatz für die Verletzung von Leben, Körper, und Gesundheit"

Frage: Hat A gegen B Gewährleistungsrechte ?

Anspruchsgrundlage sollte hier ja § 437 BGB bilden.
Hat A nun garkeinen Anspruch auf Gewährleistung? Oder nur auf Schadenersatz weil N im Kaufvertrag die anderen Ansprüche ausschließt??
Häng schon seit 2 Tagen an dem Fall und bin echt am verzweifeln..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Hat A gegen B Gewährleistungsrechte ?


Dank des Ausschlusses nur, wenn er B Kenntnis und arglistige Täuschung nachweisen kann.

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#2
 Von 
toggler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Zuerst mal vielen Dank für die schnelle antwort.

Hm ich habe hier nochmals den genauen Wortlaut des Passus:

"Die Übertragung der Immobilie erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Auch ein Haftung für sonstige Schäden ist bis auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz ausgeschlossen. Unberührt bleibt allerdings die Haftung auf Schadensersatz für die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit."

Ich hätte den letzten Satz so verstanden, das alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind, außer den Anspruch auf Schadensersatz. Der gesundheitsschädliche Schimmel berechtigt A zur Forderung von Schadensersatz.


Worin liegt mein Denkfehler. Wenn der letzte Satz des Passus nicht wäre, käme ich zum gleichen Schluss wie DoctoWho.



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#3
 Von 
guest-12326.08.2010 10:15:43
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 29x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Worin liegt mein Denkfehler.


Schadensersatz könntest du fordern, wenn der Schimmel dich bereits an der Gesundheit geschädigt hat. Nur für das Vorhandensein des Schimmels an sich hingegen nicht.
Und wenn du den Schimmel nun nicht zügig entfernst und erst später deine Gesundheit dadurch geschädigt wird, wird dich der VK zu Recht darauf verweisen, du hättest nicht alles Zumutbare getan, deinen Schaden zu mindern, deswegen schulde er dir überhaupt nichts.
Also wird es auch nichts mit "abwarten, bis der Schaden eingetreten ist und dann fordern".

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