Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
364903
zufriedene Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Baurecht » Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug

Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

10816 Aufrufe
>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug

Dankeschön für Deine Mitteilung.

Am Dienstag ist mein Anwalt wieder in der Kanzlei...da werde ich ihn anrufen.

Ich hatte vor 2 Tagen erst den Namen des Mieters rausbekommen und hatte ihm am gleichen Tag ihn noch aufgesucht und die Info (daß die Schäden wohl bekannt sind/waren) mitgeteilt bekommen.

Ich vermute, daß ich mit einer Klage auch am meisten erreichen werde.

-----------------
""


von Mirabelle1980 am 20.07.2012 13:33
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
quote:
Ich vermute, daß ich mit einer Klage auch am meisten erreichen werde.


Ich wollte dir das genaue Gegenteil vermitteln.

Der Prozess kostet immer Zeit, Geld und Nerven, eindeutige Sieger gibt es eher selten. Bloß die Juristen verdienen ihr Geld so oder so, denen ist es egal, wer bezahlt. Zu welchen Erkenntnissen der Gutachter kommt, weiss auch keiner.

Deshalb wollte ich dir eigentlich die Botschaft senden einen aussergerichtlichen Einigungsversuch mit deinem Counterpart zu unternehmen, mit dem du leben kannst (Nachbesserung, Anwaltskosten). Das schadet nicht, die Klage läuft dir nicht weg.

Das ist ein Laienrat, den du von einem RA nicht/selten erhalten würdest.

-----------------
""

-- Editiert flawless am 20.07.2012 13:52


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 20.07.2012 13:51
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Da beide Seiten bereits einen Anwalt haben sind die Anwaltskosten eh verbraten.

Ich würde erst mal feststellen was für ein Schaden vorliegt !

-----------------
" "


von guest-12321.07.2012 16:26:17 am 20.07.2012 14:07
Status: Legende (447 Beiträge)
Userwertung:  1,4  von 5 (von 11 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
quote:
Da beide Seiten bereits einen Anwalt haben sind die Anwaltskosten eh verbraten.

Das ist nicht richtig.

Verfahrensgebühr (1,3 bzw. 1,6), Terminsgebühr, ggf. Einigungsgebühr werden erst im Prozess entstehen, Gutachter-, Gerichtskosten sowieso.

Gewinnorientierte RAe verstehen es darüber hinaus den Streitwert im Verfahren für sich positiv zu gestalten.

Der Mandant hat darauf wenig Einfluss, schon gar nicht darauf, was der gegnerische RA sich einfallen lässt.

Sobald die Klage läuft, gibt es kein Zurück.

-----------------
""

-- Editiert flawless am 20.07.2012 14:47


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 20.07.2012 14:46
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)



« Zurück | Seite: 1 2 3 4 | weiter »
Mehr zum Thema im Forum:

Hauskauf   schwerwiegende   Mängel   Betrug  
Ähnliche Themen im www.123recht.net Leserforum:

123recht.net ist Rechtspartner von:

364903
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110038
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online