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Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug

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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug

Ich denke, dass kann nur der Anwalt (ist der spezialisiert auf Immobilienrecht? Eventuell noch eine zweite Meinung einholen).


von sika0304 am 17.01.2008 08:35
Status: Tao (8055 Beiträge)
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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 17.01.2008 08:40
Status: Unsterblich (3067 Beiträge)
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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
--- editiert vom Admin


von guest123-2128 am 17.01.2008 10:04
Status: Unsterblich (4003 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Hallo, die Tatsache, dass das Haus schon vorher Mängel aufwies, ist eine Sache. Der Beweis dagegen, dass der Verkäufer das wusste, ist eine andere Sache. Es kann durchaus sein, dass langjährige Mängel vorlagen, aber die Kenntnis hierüber dem Vorbesitzer einfach nicht zu beweisen sind. Der Beweis ist sehr kompliziert anzutreten, und das Prozessrisiko ist hoch. Wenn dér Partner des Verkäufers von dem Mangel wusste, nicht aber der Verkäufer, dann klemmt es schon. Ich habe selbst zwei ähnliche, eigentlich eindeutige Fälle schon geführt und leider verloren, obwohl man hier den Kopf schütteln muss, warum das so gelaufen ist. Hilfreich in Ihrem Fall wären Zeugen wie z.B. Nachbarn, mit denen sich der Vorbesitzer über die Mängel unterhalten hat oder örtliche Bauunternehmen, die hierzu zu Rate gezogen wurden oder tätig waren. Eine bloße Vermutung, der Verkäufer wusste dies, reicht weder zivil- noch strafrechtlich aus.


von HausbesitzerinBuckau am 18.01.2008 21:13
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Hallo,

>> Es ist jedoch ein öffentlich anerkannter Gutachter gemeint.
von hanibal2102@web.de

Wenn schon korrigieren, dann aber sachlich richtig und nicht immer >> wischi-waschi !!

Es handelt sich hierbei um den Titel

'Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger' bestellt von der und der IHK für das und das Fachgebiet. Ausschließlich dieser SV ist zur Führung eines *Runden Siegels* berechtigt. Ausnahmslos werden Fachleute dieser Sparte von Gerichten, Polizei und Staatsanwalt zur Klärung von Sachverhalten beauftragt.

MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"


von Commodore am 20.01.2008 16:37
Status: Unsterblich (1548 Beiträge)
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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
--- editiert vom Admin


von guest123-2128 am 21.01.2008 09:21
Status: Unsterblich (4003 Beiträge)
Userwertung:  2,9  von 5 (von 29 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Hallo,

komme erst jetzt dazu mich wieder zu melden. ist halt viel los, bei solch einer sache.

Rechtsanwalt ist schon längs eingeschaltet.

Das Haus liegt nicht in einem Bergbaugebiet.

Nun steht der komplette Keller unter Wasser, ca. 1,5 - 2cm.

Ein Fachmann für Kellerabdichtungen (von Außen) bestätigt, daß das Wasser durch die Wand drückt. Durch alle Wände!
Der sog. sichbare Schwarzanstrich von Außen ist 30 Jahre alt und entspricht nicht den Anforderungen.
Dieser Fachmann sagt aus, daß ein Gutachter ebenfalls feststellen würde, daß dieser Schaden nicht erst seit heute auftritt und somit bekannt war.

Wir haben ja nun die Problematik der Rückkaufabwicklung im Nachtragsverfahren mit vorrigen Urkundenprozeß. Totaler Streß wird das. Aber da bin ich eigentlich zuversichtlich, da die Mängel an dieser Immobilie ins Uferlose schwappt. Dachpfannen eines nicht so sehr angepriesenen Dachpannnenherstellers komplett wasserdurchlässig nach 2- 3 Tagen Dauerregen; Giebelfront Wasserdurchlässig wegen Pflanzenbewucheses und Kellerwände undicht= Wassereindringen.

Das sollte doch eigentlich reichen. Wir haben kein Sanierungsobjekt teuer bezahlt um dann noch einmal für 50.000 bis 60.000EUR zu sanieren.

Vielen Dank und schönen Grüße,




von Leuchte am 30.01.2008 20:15
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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Bestimmung eines Gutachters

Hallo Zusammen,

besteht die Möglichkeit im Beweissicherungsverfahren einen von Gericht eidesstattlich anerkannten Gutachter zu bestimmen, ohne dass die Gegenpartei diesen Ablehnen kann?

Danke schön,




von Leuchte am 11.02.2008 11:16
Status: Junior (93 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Hallo,

man(n) kann das Gericht bitten, einen bestimmten SV zu beauftragen. In der Regel wird diesem Antrag stattgegeben. Allerdings nur, wenn *Öffentlich bestellt und vereidigt*!

MfG


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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"


von Commodore am 12.02.2008 04:01
Status: Unsterblich (1548 Beiträge)
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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 12.02.2008 06:18
Status: Unsterblich (3067 Beiträge)
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