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Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug

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Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug

Hallo liebe Forum Mitglieder,

ich würde mich freuen, wenn mir jemand von euch zu einem Hauskauf- Problem weiterhelfen könnte. Es „brennt“ (eilt) sehr.

Am Samstag den 01. Dezember haben wir unser neues Eigenheim (Einfamilienhaus) übergeben bekommen. Es handelt sich um eine 30 Jahre alte Immobilie.
Das Haus ist auch voll unterkellert und da liegt auch schon das Problem.

Hier dringt Wasser in einem Raum ein!!! Das Wasser kommt durch die Wand und verschwindet auch wieder von selber durch den unteren Wand/ Solenbereich. Ein Gutachter erklärte mir definitiv, dass dieser Schaden von Außen seit längerem besteht!

In diesen Raum wurde ein schwarzer Anstrich an der Innenseite der Hauswand angebracht. Die vorigen Eigentümer versicherten, dass es zu keiner Zeit innerhalb der 10 Jahre in denen Diese dort gewohnt hatten Wasser in das haus eingedrungen sei.
Nun ist bereits zwei Tage nach Übergabe, also von Samstag bis Montag, am Montag Wasser im Keller eingedrungen. Die Wände sind feucht, die Tapeten wellen sich ab und auf dem gefließten Fußboden bildet sich eine Pfütze von ca. 60 x 40 cm. In einer weiteren Ecke sammelte sich ebenfalls eine kleinere Pfütze innerhalb des selben Raumes.

Heute staunte ich weiter im ersten Obergeschoß, welcher noch ausbaufähig ist und als Rohbau ebenfalls wie der Kellerraum als Wasserundurchläßig und trocken verkauft wurde.

Nach Wegnahme der Isolierung stellte ich fest, dass die Dachpfannen Wasserdurchlässig sind und an den Rück/Innenseiten der Betondachpfannen durchnässt sind und Wasser hindurch lassen. An mehreren Stellen des ersten OG finden sich Wasserstellen und fechte Fußböden.

Wir wurden über diese Mängel vor Zeugen (zwei Immobilienmakler) zu keinem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt. Auf meine Frage zu Wassereindringen im Kellerbereich und im 1. OG wurde dies von dem Verkäufer als Trocken und einwandfrei beschrieben, vor Zeugen.

Im notariellen Kaufvertrag wurde folgendes schriftlich festgehalten:

„ Der Kaufgegenstand geht in seinem augenblicklichen, dem Käufer bekannten Zustand auf diesen über. Für bestimmte Größe, Güte und Beschaffenheit des Grund und Bodens und des Gebäudes wird keine Gewähr geleistet. Der Käufer hat das Objekt eingehend besichtigt.

Die Verkäuferin versichert, dass Ihr Schäden im Mauerwerk und Gebäude, die die Nutzbarkeit des Kaufgegenstandes dauerhaft beeinträchtigen können, nicht bekannt sind.

Die gesetzlichen Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels werden ausgeschlossen; ausgenommen von den Haftungsbeschränkungen sind Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz aus der Verletzung des Leben, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Verkäuferin die Pflichtverletzung zu vertreten hat und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin oder eines Ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsbeihilfen beruhen.“

Da ich den Kaufpreis nach Aufforderung des Notars innerhalb von 10 Tagen nach dessen Zustellung nachkommen muß meine weitere Frage:

Besteht die Möglichkeit den Sanierungsbetrag für den Keller und des Dachgeschosses von dem ursprünglichen Verkaufswert von für eine Sanierung einzubehalten?

Besteht denn außerdem die Möglichkeit von dem notariellen Kaufvertrag zurückzutreten?
Die Nebenkosten wie Maklergebühren, Mehrwertsteuer, Gebühren, Notarkosten etc. haben wir bereits bezahlt.

Für uns ist dies ein klarer Betrug. Selbst den Immobilienmaklern ist solch ein Fall noch nicht untergekommen.

Vielen Dank im Voraus an euch für Eure Mithilfe.

Viele Grüße,




von Leuchte am 09.12.2007 19:13
Status: Junior (93 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 15 weitere Beiträge zum Thema "Betrug".


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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Wenn Du das Objekt nicht behalten willst,
kannst Du anhands Beweisen über gravierende Objektmängel von Vertrag wegen verschwiegenen
Mängeln zurücktreten, und von Verkäufer Schadenersatz für die gezahlten Kosten verlangen.
Oder verhandele mit dem Verkäufer über einen Kaufpreisminderung.


von icecycle am 10.12.2007 13:49
Status: Unsterblich (4623 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 80 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Aber warum habt ihr bei einem so alten Objekt nicht vorher einen Gutachter eingeschaltet? Allein der Schwarzanstrich von innen hätte mich doch sehr stutzig gemacht.
Kann sogar sein, dass ihr wenig Chancen habt, denn ob der Wassereinbruch euch dauerhaft die Nutzung verhagelt?

Arglistige Täuschung und Rückabwicklung ist der eine Weg. Klage auf Kaufpreisreduzierung/Schadensersatz der andere.
Rechtmässig könnt ihr jedenfalls nicht sofort eure Hand auf das Geld (Kaufpreiszahlung) legen um zu verhindern, dass die Leute sich übern Jordan davon machen.

-- Editiert von sika0304 am 10.12.2007 15:07:00


von sika0304 am 10.12.2007 15:05
Status: Tao (8055 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 155 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Hallo icecycle,

über eine Kaufpreisminderung möchte ich nicht verhandeln, da:
das Objekt bereits seit einigen Jahren vom Dach und vom Keller Wasserdurchlässig ist. So Fachleute, die das Objekt nun besichtigt haben.

Das Haus ist von Außen verklinkert und von Innen eine Holzrahmenbauweise. Wenn nun das Wasser seit einigen Jahren in diese Holwände gelangt ist, ist auch die Aufständerung der Holzrahmenbause in Mitleidenschaft gezogen worden. Das Risiko in einigen Jahren, weitere erhebliche Schäden an der Imobilie aufzufinden ist sehr groß.

Hallo sika0304.
Ja der Schwarzanstrich hat mich ja auch stutzig gemacht. Aber uns wurde von den Verkäufern und den Immobilienmaklern immer wieder bekundet, daß hier kein Wasser eintritt und die Wand dicht sei.
Das Gleiche gilt für den Dachboden.

Einen Gutachter haben wir nicht bestellt, da die vorrigen Interessenten an dieser Immbilie bereits einen Sachverständigen (Bauunternehmer) bestellt hatten, und dieser ebenfalls keine Fehler feststellen konnte.

Danke und Grüße,


von Leuchte am 11.12.2007 11:12
Status: Junior (93 Beiträge)
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>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
--- editiert vom Admin


von guest123-1698 am 11.12.2007 11:38
Status: Unsterblich (3067 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Da bliebe die Beweisführung, dass die vorherrigen Interessenten vielleicht keine "echten" waren und das Gutachten ein "Gefälligkeitsgutachten" - also ziemlich problematisch für euch.
Ich glaube, ihr könnt nur vor Ort mit einem sachkundigem Anwalt für eine Rückabwicklung streiten, denn wenn das Wasser in den ganzen Wänden steckt - oje, oje.

Ihr seid (leider für euch) der Beweis, dass Hauskäufer sich leicht übers Ohr balbieren lassen, während Autokäufer meistens einen Fachmann aus der Familie mitnehmen. Irgendwie stimmt da die Relation zum Geld nicht. Sobald die rote Ampel aufleuchtet würde ich die Sache 100prozentig vorab klären (ist wie bei einer geplanten Ehe;)). Sollte ja langjährig - bis zum Tod - halten.


von sika0304 am 12.12.2007 09:16
Status: Tao (8055 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 155 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Rede mit dem Verkäufer über die Rückabwicklung
und drohe mit Klage. Weise ihn darauf hin, dass
in Klageverfahren einen neutralen Gutachter vom Gericht beauftragt wird.


von icecycle am 12.12.2007 11:44
Status: Unsterblich (4623 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 80 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Der sog. Gutachter, war nur ein Bekannter der vorigen Interessenten aus der Handwerksbrache. Welche Branche ist mir nicht bekannt, nur war dies kein Gutachter und ein Gutachten wurde auch nicht erstellt, um Mißverständnisse hier zu vermeiden.

Übrigens weiterhin zur Sache:

Wir haben nun die Gegenpartei zur Anfechtung des Kaufvertrages und der damit verbundenen Rückabwicklung des Kaufvertrages aufgefordert. Dies allerdings in Verbindung mit einer terminierten Rückgabe des Objekts.

Hierauf ist die Gegenpartei nicht eingegangen und hält daran fest, daß ich keiner Kaufpreisminderung nachgekommen sei. Hierzu habe ich allerdings zu keiner Zeit ein konkretes Angebot der Gegenpartei erhalten. Die Gegenpartei hält daran fest, den vollen Kaufpreis überwiesen zu bekommen und das diese nicht arglistig getäuscht haben.

Grüße,


von Leuchte am 18.12.2007 17:12
Status: Junior (93 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Leuchte - schalte einen Anwalt vor Ort ein, wir können hier nicht wirksam helfen.

Was mich stutzig macht - die Tapeten haben sich sicherlich nicht erst 2 Tage nach Hausübernahme gewellt.

Der Immobilienmakler sagt, soetwas ist ihm nicht passiert? Was steht denn in seinem Expose? Vielleicht bekommt ihr den ja auch noch rein in die Haftung (Rückzahlung seiner Provision).


von sika0304 am 18.12.2007 22:09
Status: Tao (8055 Beiträge)
Userwertung:  1,6  von 5 (von 155 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Ihr seit in der positiven Lage, daß Ihr noch nichts bezahlt habt. Wer zahlt schon für eine Ruine?. also wird sich die Gegenseite mit einer Klage bemühen. Darauf würde ich es ankommen lassen. Aufgrund der Höhe der Klagesumme landet dies vor dem LG (Anwaltsplficht). Alle Gutachten sind Müll. Ein Gutachter gilt nur als solcher, wenn er vom Gericht beauftragt wird. Das wird der Richter auf jeden Fall tun, bevor es losgeht. Für euch gilt nur die arglistige Täuschunng durch den Verkäufer.

Die bürgerlich-rechtliche arglistige Täuschung ist in § 123 BGB geregelt. Demnach kann der, der zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung bestimmt worden ist, seine Erklärung anfechten. Rechtsfolge der Anfechtung ist dann nach § 142 BGB eine auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung rückwirkende Nichtigkeit. Die Rechtsfolge der Nichtigkeit tritt allerdings erst durch Erklärung der Anfechtung ein, nicht durch das bloße Vorliegen einer arglistigen Täuschung. Sollte der Getäuschte trotz der Täuschung an dem Rechtsgeschäft weiter festhalten wollen, so steht ihm dies frei. Insbesondere ist die Anfechtung ab Bestätigung des Geschäfts (§ 144 BGB) ausgeschlossen (Wikipedia).
Der Täuschende muß es also wissen und wollen, daß er euch betrügt also muß er es absichtlich - vorsätzlich getan haben.
Der Makler würde von mir keinen cent kriegen bzw. würde ich Ihn in Regress nehmen. Er haftet für die Angaben im Exposse und ist da nur ein Stäubchen anders hat er seinen Anspruch auf Entgelt verwirkt.
Das wird ein langer Weg werden - dauerte bei uns ein Jahr, wobei wir uns dann vor
Gericht einigten weil der Richter verlauten ließ, daß eine Arglist immer so eine Sache ist. Jeder kann sagen, er hat es nicht gewußt. Wir hatten aber Zeugen - Vormieter, die deswegen die Miete gemindert hatten und den damaligen Besitzer in Kenntnis gesetzt hatten. Das Gesicht war ziemlich blöde vom Betrüger, als die Zeugen vor Gericht auftauchten.


von hansi88 am 19.12.2007 10:12
Status: Legende (311 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 21 User(n) bewertet)

>Hauskauf; schwerwiegende Mängel; Betrug
Hallo liebe Forum Mitglieder,

so, nun hat die Gegenpartei Klage auf Kaufpreiszahlung erhoben.
Es wurde ein sogenannter Urkundenprozeß gegen uns beim Amtsgericht eingereicht.

Hiermit möchte die Gegenpartei die Kaufpreiszahlung erwirken, womit die Gegenpartei vorerst und voraussichtlich Erfolg haben wird. Daraufhin müsste ich den vollen Kaufpreis an die Gegenpartei entrichten. Somit wäre ich gezwungen im Nachverfahren zu beweisen, dass die erheblichen verschwiegenen Mängel bei/vor Veräußerung bereits vorhanden waren, um den Kaufpreis nebst Schadenersatz (und Nebenkosten) zurückzufordern. Hierbei habe ich bedenken, dass ich an mein Geld wieder herankomme. Als Gegenwert der Gegenpartei steht ein Haus und ein relativ neues Fahrzeug der Oberklasse wobei ich deren Belastungen hierauf nicht kenne.

Was kann ich tun, um diesen Urkundenprozeß abzuwenden oder gar zu gewinnen. Schlupflöcher sind uns derzeit nicht bekannt. Mir ist klar, dass Ihr hierzu den Vertrag einsehen müsstet. Einen Rechtsanwalt habe ich bereits konsultiert. Dieser Rechtsanwalt sagt mir, dass die Erfolgsaussichten der Gegenpartei vorerst zur Kaufpreiszahlung recht erfolgreich sind (Vertragsrecht). Im Nachverfahren wird dann ein eidesstattlich anerkannter Gutachter vom Gericht beauftragt um zu beweisen, dass die erheblichen Mängel zuvor vom Verkäufer bekannt waren.

Kann mir jemand hierzu weiterhelfen?

Danke.



von Leuchte am 16.01.2008 17:05
Status: Junior (93 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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