Hauskauf mit Anbau ohne Baugenehmigung

29. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Amy2015
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 25x hilfreich)
Hauskauf mit Anbau ohne Baugenehmigung

Hallo Zusammen,

wir haben ein wunderschönes Haus gefunden, dass wir gerne kaufen würden. Jetzt hat die Sache aber einen Haken und zwar hat das Haus einen Anbau in dem aktuell die Küche drin ist und vor der Küche ist zusätzlich noch eine Terrasse, die Wintergarten ähnlich aufgemacht ist und daher auch quasi eine Art Anbau ist. Für diese Anbauten gibt es keine Baugenehmigung. Die Eigentümer hatten uns gesagt, dass in der Sieldung so gut wie jeder einen Anbau ohne Genehmigung hat und nur eine Partei eine eingeholt hat. Mit der Firma, die die Häuser vor einigen Jahren verkauft hat gibt es darüber wohl ein stilles Übereinkommen. Nun wissen wir nicht wie wir vorgehen sollen. Gar nicht kaufen wegen Risiko? Kaufen und nichts machen? Oder kaufen und nachträglich eine Genehmigung einholen? Für die Anbauten gibt es auf jeden Fall auch Pläne. Ich muss dazu sagen, dass das Haus eigentlich von 1923 und zuvor die Eltern des Pärchen darin gewohnt haben und der Anbau da bereits schon bestand und von dem jungen Pärchen nur nachträglich nochmal komplett saniert und renoviert wurde. Man kann also davon ausgehen, dass der Anbau als solches so einige Jahre Bestand hat.

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7254 Beiträge, 1526x hilfreich)

Ich würde bei der zuständigen Kommune nach einem Bebauungsplanauszug fragen und auch, ob die Anbauten genehmigt sind bzw. Bestandssschutz haben

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amy2015
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 25x hilfreich)

Laut den derzeitigen Eigentümern gibt es definitiv keine Genehmigung. Der Anbau wurde zwar noch vor ihrer Zeit von den Eltern gebaut und dann vor vier Jahren von ihnen saniert aber auch die Eltern hatten keine Genehmigung. So wie der Rest der Parteien in der Siedlung. Wir machen uns jetzt eben Gedanken was passiert, wenn wir eine beantragen. Unsere Beraterin von der Bank meinte sowas bekommt man nur sehr schwierig, wenn einmal alles steht.

25x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Es könnte sein, das die Anbauten auch genehmigungsfrei sind.

Das müsste man dann aber anhand der örtlich gelteneden Regelungen prüfen.


Ansonsten sollte man einen Abzug vornehmen der die Kosten des Rükbaus/Abrisses berücksichtigt.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

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