Hauskauf am Erbe abziehen?

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
knisnef
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hauskauf am Erbe abziehen?

Folgende Situation: Ich möchte von meiner Mutter ein Haus abkaufen. Vor ca. 11 Jahren wurde es von einem Sachverständigen auf 200.000 Euro geschätzt. Ursprünglich hieß es, ich muss den Restbetrag (offener Kredit) von 135.000 Euro für das Haus zahlen, jetzt soll es aber vom Erbe abgezogen werden. Mein Bruder hat inzwischen einen Bauplatz im Wert von 75.000 Euro erhalten, der ebenfalls von seinem Erbe abgezogen wird. Dieser Wert von 75.000 Euro soll also auch am Haus abgezogen werden (also 200.000 minus die 75.000), damit, so die Aussage meiner Mutter, mir mein Bruder später nicht vorwerfen könnte, ich hätte das Haus zu billig bekommen und er will noch Geld vom Schätzwert von mir haben. Somit hätten wir beide bereits den Gleichen Wert erhalten. Wenn ich darauf bestehe, das das Haus nicht am Schätzwert berechnet wird (also nicht am Erbe abgezogen), hat mein Bruder die Möglichkeit später noch Geld von mir zu verlangen? Für Eure Hilfe danke ich Euch schon mal...

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"tribal"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Der Möglichkeiten sind da viele. Wenn du deine Mutter das Haus "unter Wert" abkaufst, dann gilt der Restbetrag als Schenkung. Genauso ist es mit dem Baugrundstück an deinen Bruder.

Beim Tod deiner Mutter kommt es dann auf den Zeitraum an. Stirbt sie später als 10 Jahre nach der jeweiligen Schenkung, spielt diese für das Erbe keine Rolle mehr. Ansonsten wird die Schenkung mit eingerechnet.

Einen entsprechenden Verzicht am Erbe kann man nur notariell erklären lassen (und zwar von beiden Seiten). Gibt es dort keine notariellen Vereinbarungen, ist das alles nur moralisch zu sehen. Also im schlimmsten Fall - dein Bruders Schenkung ist älter als 10 Jahre, der reibt sich die Hände, deine Schenkung ist 8 Jahre alt, du "zahlst" doppelt.
Lasst euch von einem Notar beraten - muss ja eh aufgesucht werden für den Kaufvertrag.

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